Aufsatz 
Anleitung zur Behandlung der Taubstummen nach deren Entlassung aus der Anstalt
Entstehung
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Auf einen Punkt muß ich hier noch aufmerkſam machen und nehme dabei hauptſaͤchlich die Hülfe der Lehrer in Anſpruch. Der Taubſtumme wird nämlich in der Regel zu einer Zeit aus der Anſtalt entlaſſen, wenn ſeine Stimme noch nicht mutirt hat oder eben in dieſer Uebergangs⸗ periode begriffen iſt. Bei Hörenden iſt dieſer Kampf der Knabenſtimme mit der männlicheren ſchon unangenehm, um ſo empfindlicher aber noch bei Taubſtummen, wo man bald die fiſtelnde Kopf⸗ ſtimme, bald die kräftigere, rauhere Bruſtſtimme in wirrem Gemiſch hört. Ohne daß der Taub⸗ ſtumme darauf aufmerkſam gemacht wird, weiß er ſelbſt nicht, daß es ſo iſt; da er ſeine Stimme nicht hört. Sobald man ihn aber darauf hinweiſt, wird er es ſelbſt fühlen, daß er bald in hohen, bald in tiefen Lauten ſpricht. Man deute ihm nun an, er möge blos in den tieferen Bruſtlauten ſprechen, man übe mit ihm eine kurze Zeit, und bald wird man die Freude haben, zu ſehen, daß man von ihm verſtanden worden iſt, und daß er ſich ſelbſt freut, nunwie ein Mann ſprechen zu können. Für ſolche Eltern, welche in der Nähe der Anſtalt wohnen, oder für ſolche in größerer Entfernung, welche die Reiſekoſten nach dem Orte der Anſtalt nicht ſcheuen, iſt es ſehr rathſam, die Taubſtummen beim Eintritt der Stimmveränderung einige Tage ihren früheren Lehrern zuzuführen, um von dieſen die ſehr übel klingende Tonverſchiedenheit beim Sprechen beſeitigen zu laſſen. Nach dieſen Andeutungen kann ich nun übergehen zu der

4 Berufswahl und Berufsbildung der Taubſtummen. 8

In den meiſteu Taubſtummenanſtalten iſt ſchon Vorſorge getroffen, daß ſich die Knaben in verſchiedenen Handwerksbeſchäftigungen üben und vorbilden können. Einige Anſtalten haben vollſtändig eingerichtete Werkſtätten, in welchen die Zöglinge die Beſchäftigungen des Schneiderns und Schuhmachens unter Anleitung eines Meiſters kennen lernen, weniger, um dieſe Geſchäfte ſchon während der Unterrichtszeit und in zärterem Alter vollſtändig zu erlernen, als vielmehr nur in ſoweit, daß ſie ſich kleinere Ausbeſſerungen an ihren Kleidungsſtücken jetzt und ſpäter ſelbſt beſorgen können. Andere Anſtalten, ſo auch die hieſige, haben eine Werkſtätte für Schreiner⸗ und Drechslerarbeiten mit Schnitz⸗, Hobel⸗ und Drehbänken nebſt den dazu gehörigen Werkzeugen und dem nöthigen Material. Auch in dieſen Anſtalten ſind die taubſtummen Knaben nicht Schreiner⸗ oder Drechslerlehrlinge, ſie ſollen ſich vielmehr nur mit der Handhabung der ſo oft nöthigen Handwerksgeräthe, als da ſind: Hammer, Zange, Säge, Beil, Art, Schnitzmeſſer, Bohrer, Hobel, Meiſel u. ſ. w. vertraut machen, damit ſich das linkiſche Benehmen, welches ſich bei völliger Un⸗ bekanntſchaft mit derartigen Geräthen und Werkzeugen nur zu häufig findet, verliere. Stroh⸗ und Weidenflechten, Papparbeiten und dergleichen, ſind ebenfalls Beſchäftigungen, welche in manchen Anſtalten die Luſt zu Handarbeiten überhaupt und insbeſondere zur Erlernung eines derartigen Geſchäftes anregen und beleben ſollen. Unterweiſung in Garten⸗ und leichteren Feldarbeiten ſollte von keinem Taubſtummenlehrer unterlaſſen werden und zwar ſowohl wegen des großen Ein⸗ fluſſes, den ſolche Beſchäftigungen im Freien auf das körperliche Wohlbefinden der Zöglinge aus⸗ üben, als auch deßhalb, weil ſolche Arbeiten im ſpäteren häuslichen Leben des Taubſtuenmen ſo häufig nothwendig und erſprießlich ſind. m n D. 1 n In Dadurch, daß in den Taubſtummenſchulen die Einrichtung getroffen iſt, die Kinder bei

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