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dazu ein Recht und gar die Pflicht(officio suo convenire a. a. O.) zu haben, erstens, weil Agypten mit Rom in einem während seines Konsulats begründeten Societätsverhältnis stünde, zweitens, weil Ptolemäus Auletes in seinem Testament das römische Volk beschworen habe, für die Ausführung der testamentarischen Bestimmungen ein waches Auge zu haben. In der That hatte Cäsar in seinem ersten Konsulat 59 v. Chr. eine lex Julia de rege Alexandrino eingebracht und durchgesetzt, wodurch Ptolemäus Auletes als König und als soczus et amicus populi Romani anerkannt wurde ¹). Und dass er sich mit Recht auf das Testament des Ptolemäus Auletes berufen konnte, glaubt Cäsar noch dadurch erhärten zu müssen, dass er ausdrücklich betont(108, 4), ein Exemplar des Testaments sei in Rom deponiert und ein anderes mit demselben Wortlaut in Alexandria gezeigt worden.
Wir erkennen hieraus die Absicht und den Zweck, den Cäâsar verfolgt: er will zeigen, dass er durch die Etesien zufällig in Agypten festgehalten wurde, dass er dann die Streitigkeiten zwischen den Regenten vorgefunden habe, die beizulegen sein Recht und seine Pflicht gewesen sei; er will beweisen, dass er sich nicht leichtsinnig in einen gefährlichen Krieg gestürzt, dass er den fried- lichen und rechtmässigen Vorsatz gehabt habe, als communis amicus atgue arbiter(III, 109, 1) aufzutreten— ein neuer Beweis dafür, dass die Kommentarien Cäsars über den Bürgerkrieg nichts anderes sind als eine Rechtfertigungsschrift.
Cäsars Auffassung steht eine geschlossene Gruppe anderer Quellen gegenüber. Dio XLII, 9, 1 berichtet: sv a*⁵ Alyunre Sueεοοννιασεν dοννοοsoνυν α α od Ioleuxov αœ α τ Klsondrœ 9¹αρσα q—έ˙μακρρν ν. Darnach hat der römische Imperator zweierlei in Agypten gethan: er hat nicht bloss die Kontroversen zwischen den königlichen Geschwistern zu schlichten gesucht, was Cäsar einzig und allein anführt, er hat auch Geld eingetrieben. Es ist hierher zu ziehen, was Plut. Caes. 48 erzählt: ν†e ydo τν αάνι‿euνοντοο os rœ Kældeo⸗ Ʒdiæ ετrarodias mevrizovra uνεαςαĩ, du ταας ινταμαᷣα dviν oi aoeνν αοn 1ττ⁶ννννοοων Kαας, νdεν ε zlas Eiov röre Ja*iα☛f Jιανοαενα στειαασεvναμια. Die Anerkennung als König von Agypten und die Ernennung zum Bundesgenossen und Freund des römischen Volkes im Jahre 59 hatte Ptolemäus Auletes grosse Summen gekostet(Dio XXXIX, 12, 1), angeblich 6000 Talente(Suet. Caes. 54). Die Agypter verweigerten jegliche Abgabe im Jahre 56, so dass der König gar sein Land verlassen musste(Dio a. a. O.), und nach der Restauration war das Land vollständig ausgesogen ²). So war (nach Plutarch a. a. O.) der König Cäsar eine Summe von 17,500,000 Drachmen schuldig geblieben. Cäsar hatte aber dessen Kindern bereits früher(roονπτμεμοον Plut. a. a. O.) 7,500,000 Drachmen erlassen und forderte jetzt(öre Plut. a. a. O.) nur 10,000,000 Drachmen zur Unterhaltung des Heeres.
Aus Oros. VI, 15, 29:(Caesar) eludebatur a tutoribus, qguominus pecuniam acciperet, templa sua astu spoliantibus geht hervor, dass Livius von dem Eintreiben des Geldes erzählt hat. Es ist deshalb der Schluss erlaubt, dass Dio hier Livius gefolgt ist, und auch die Erzählung Plutarchs wird livianischen Ursprungs sein.
Cäsar wollte(s. oben!) beiden streitenden Teilen nach seinen eigenen Worten ein communis amicus atque arbiter sein, er wollte also gemäss des Testamentes jeder Partei das Gleiche gewähren. Nun kennt allerdings auch Dio das Testament des Ptolemäus Auletes und seine Bestimmungen(XLII, 35, 4 bei einer anderen Gelegenheit), unter den Gründen aber, die die Alexandriner in Aufregung versetzt haben, führt er 34, 2 auch den an, die Alexandriner hätten
¹) Drumann, Gesch. Roms, III., S. 212. Lange, röm, Altertümer, III., 2. Aufl., Berlin 1875, S. 281 f. Suet. Caes. 54 Societates ac regna pretio dedit(Caesar), ut qui uni Ptolemaeo prope sea milia talentorum suo Pompeique nomine abstulerit.
²) Mommsen, S. 154.


