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ſollen, zu erregen, welche aber für die nachmalige Geſtaltung der römiſchen Dinge ſo characteriſtiſch ſind und deren, wenn auch nur ſummariſche, Erwähnung unerläßlich iſt, wenn um ihrer Omiſſion willen nicht das Ganze beeinträchtigt werden ſoll.
Trotz aller Hochſchätzung und Bewunderung jedoch, die man für das antique Zeitalter zu hegen geneigt ſein mag und die demſelben, in was immer für einem Verhältniſſe man zu dieſer Zeit ſtehen ſollte, nicht wird verſagt werden wollen, muß doch an der Realſchule im geſchichtlichen Unterrichte das Alterthum gegen das Mittelalter und die Neuzeit zurücktreten. Wie bei dem ſprachlichen Unterrichte in dieſer Art Schule die lateiniſche Sprache ungeachtet ihrer jetzt noch beſtehenden Bedeutung und der Vortheile, die ſie den Zöglingen zu bieten hat und auch wirklich gewährt, den modernen Idiomen den Vorrang laſſen und mehr als Mittel, denn als Zweck erſcheinen muß; wie weiterhin die Realſchule vermöge ihrer Beſtimmung nicht die Abſicht haben kann zur Rivalin des Gymnaſiums zu werden: ſo muß die Geſchichte des Alterthums, wenngleich dieſelbe dem Verſtändniſſe der Zöglinge dieſer Art Anſtalten möglichſt nahe zu bringen iſt, doch mehr vorbildend für und vor⸗ bereitend auf den nachfolgenden hiſtoriſchen Unterricht ſein. Wenn wir daher in Obigem eine Art Berechtigung oder, wenn man lieber will, Nothwendigkeit für die Zulaſſung des geſchichtlichen Alter⸗ thums in den Lehrplan angenommen und ausgeſprochen haben, ſo war es, weil wir die Bekanntſchaft dieſes Zeitalters der Weltgeſchichte dem Schüler nicht vorenthalten ſehen mochten und in demſelben eine Grund⸗ und Unterlage für den Weiterbau auf dieſem Gebiete erkennen zu müſſen glaubten, und wir waren, ohne das früher in dieſer Sache Bemerkte zu beeinträchtigen oder zurſickzunehmen, von einer übertriebenen Werthſchätzung des Alterthums ebenſo weit, als von gänzlicher Außeracht⸗ laſſung oder Negligirung deſſelben entfernt. Der Unterricht hierin ſollte— wir wiederholen es— neben dem Zwecke, ſoweit dies thunlich und mit Ziel und Beſtimmung der Real⸗ und höheren Bürgerſchule verträglich und vereinbar, die Schüler auch Einſicht in das Leben der vorchriſtlichen Völker und Zeiten nehmen zu laſſen, das Mittel und der Weg zum Verſtändniſſe des in ſpäteren Geſchichtsſtunden Vorzutragenden ſein. Ihre vorzüglichere Aufgabe aus der Weltgeſchichte würde alſo die Realſchule in der Betrachtung des Mittelalters und der Neuzeit zu ſuchen und zu finden haben..
Hier haben wir aber ſofort einen frappanten Unterſchied, nicht ſo wohl rückſichtlich der Neuheit der ſich präſentirenden Perſonen und Völker und ihrer Verſchiedenheit von denen des Alterthums, als vielmehr bezüglich der Coävität, d. i. der Zeit, in welcher dieſelben zu einander ſtehen, wahrzunehmen, ein Umſtand, der bei dem Unterricht weſentlich in Betracht kommt.
Der Egoismus, der die Völker des vorchriſtlichen Alterthums mächtig beherrſchte und ſie in ihrem Thun und Laſſen Anderen gegenüber vielfach leitete, duldete das gleichzeitige Aufkommen und Nebeneinanderbeſtehen großer an Macht gleicher Staaten entweder gar nicht oder höchſtens ſo lange,


