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ſchiedenen Seiten hin nicht zu machen brauchen, unweſentlich und mehr oder weniger bedeutungslos ſind, wie in Sparta's Geſchichte die Zeit vom Ende des zweiten meſſeniſchen Krieges bis nahe zum Ausbruche der Perſerkriege, in der Athen's von der Einführung der Archonten bis auf Solon und die Piſiſtratiden, da die Entwickelung und Geſtaltung der Verfaſſungszuſtände während der genannten Perioden, die in dieſe Zeit fallenden Kriege, ſowie eine in Einzelnheiten eingehende Ausführung des griechiſchen Colonialweſens aus naheliegenden Gründen nicht zum Penſum der Realſchule gehören können. Erſt von der Zeit der großen Kämpfe mit Perſien und deren kurz vorausgehenden Ereigniſſe „(Zug des Königs Darius nach dem Scythenlande und Aufſtand der aſiatiſchen Griechen) an— dann freilich aber auch in ununterbrochener Reihenfolge— bis zum Tage von Chäronea, wird die eigentliche Aufgabe aus der Geſchichte Griechenlands zu ſuchen ſein.
Anders in der römiſchen Geſchichte. Auf den erſten Blick ergeben ſich die Geſchehniſſe, welche die Geſchichte Roms ausmachen, als etwas Zuſammenhängendes, auf welches während der Darſtellung im Unterrichte thunlichſt Rückſicht zu nehmen ſein wird.
Während nämlich die Anfänge des griechiſchen Volkes und ſeiner Geſchichte ſich in eine um Jahrhunderte ſchwankende Zeit verlieren und die agirenden Perſonen auf den erſten Blick ſich als myſtiſche Weſen oder Perſonificirungen religiöſer und politiſcher Erſcheinungen und Einrichtungen im urgriechiſchen Religions⸗, Staats⸗ und Volksleben erkennen laſſen, finden wir für das Anheben des römiſchen Volkes und Staatsweſen einen beinahe allgemein feſtgehaltenen, höchſtens um einige Jahre ſchwankenden, Zeitpunkt angenommen. Die Gründung des Staates wird einem Könige, deſſen Leben von einigen myſtiſchen Zuthaten, abgeſehen, von ſeiner Geburt bis zu ſeinem Tode, ſich wie das einer realen Perſon anläßt und der ſeiner jungen Schöpfung eine Reihe jener Staatseinrichtungen giebt, die wir in der ſpäteren eigentlich hiſtoriſchen Zeit ihren Grundzügen nach feſtgehalten und den Zeitbedürfniſſen gemäß fort⸗ und ausgebildet ſehen. Ihm folgt eine ſelbſt nach Zahl und Regierungs⸗ dauer beſtimmte Reihe von Herrſchern, deren Exiſtenz und Regierungsweiſe noch immer nicht mit Gründen ſo beſtritten iſt, daß man dieſe Perſönlichkeiten als erdichtet anzuſehen ſich genöthigt ſähe, denen dagegen Einrichtungen und Verordnungen in Religion, Geſetzgebung, Verfaſſung, Heerweſen, und anderen öffentlichen Dingen, die das ganze römiſche Staatsweſen nach den verſchiedenſten Seiten hin ordnen, conſtituiren und befeſtigen, zugeſchrieben werden*) und auf welche ſich, als bei dem römiſchen Volke feſtſtehend, ſpätere römiſche Hiſtoriographpen berufen. Mit dem durch die Gewalt⸗ und Miſſethaten des letzten dieſer Könige herbeigeführten und allgemein auf dasſelbe Jahr verlegten Sturze des Königthums ſehen wir den Faden nicht abgeriſſen, noch den Gang der Ereigniſſe und die Weiterentwickelung des Staates nach Innen und Außen in ein anderes durchaus verändertes Stadium verlegt, ſondern es wird die Grundlage, welche der Staat während der Königsherrſchaft gefunden, beibehalten und nur der veränderten Sachlage entſprechend auf derſelben weiter gebaut.
*) Es bedarf wohl kaum der Bemerkung, daß hiſtoriſch⸗kritiſche Unterſuchungen und ähnliches in einem ſich gleichſam auf die Elemente und Umriſſe der Geſchichte beſchränkenden Unterrichte unſtatthaft ſind.


