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Anforderungen an die Schüler und bei Beurtheilung des Erzielten thunlichſt Rückſicht finden dürfte und das nech umſomehr als mit griechiſcher Geſchichte in der Claſſe Quinta der Anfang des geſchicht⸗ lichen Unterrichtes an unſeren Schulen gemacht wird.
Das zweite Volk, aus dem vorchriſtlichen Alterthume, welches für unſere Sache in Betracht kommt, ſind, wie bereits im Vorhergehenden angedeutet worden, die Römer. Vermöge der Univer⸗ ſalität, welche das Imperium Romanum erlangt hat, und ſeiner Stellung an der Grenzſcheide von alter und neuer Welt, iſt dieſes Volk zu einer Bedeutung gelangt, die nicht nur die alte Welt, ſondern auch die ſpätere nachrömiſche Menſchheit auf's tiefſte berührt hat. Nach mehr als anderthalb Jahrtauſenden wirkt das Römerthum, wiewohl längſt unter ſeinen Trümmern begraben, gleichviel ob ſegenbringend oder verderblich, in nicht zu verkennenden Folgen fort, und da Rom das Bindeglied von alter und neuer Welt iſt, ſelbſt in unſere germaniſchen modernen Verhältniſſe herein römiſche Sprache, römiſches Recht u. a. m., ſind mit dielen unſerer Verhälniſſe ſo verwoben und verwachſen, daß wir ohne tiefgehende Störungen dieſe Dinge nicht verdrängen und beſeitigen könnten.
Wenn man nun den rrückſichtlich der griechiſchen Geſchichte erhobenen Einwand noch anhören könnte, ohne ihn jedoch gelten zu laſſen, den Einwand nämlich, daß die altgriechiſche Geſchichte bei
allen ihren Vorzügen Intereſſe doch nur für ſolche Lehrinſtitute habe, deren Beruf die Pflege des klaſſiſchen Alterthums nach ſeinen verſchiedenen Seiten iſt, während dieſes Volk mit Allem, was ſeine Nationalität begründet, für junge Leute, die ſich behufs ihrer dereinſtigen Stellung eine Schulbildung anzueignen haben, wie die Realſchule ſie ihnen zu gewähren ſich anheiſchig macht, kein oder beinahe kein Intereſſe haben könne: wenn wir uns weiterhin nicht verhehlen können, daß das unter oben erwähnten Umſtänden aus der griechiſchen Geſchichte gewonnene Reſultat verhältnißmäßig dürftig und lückenhaft ſein müſſe und dieſelbe ſich mehr als etwas Wünſchenswerthes, denn als eine Nothwendigkeit ergeben ſollte, ſo werden derartige Einwände rückſichtlich der römiſchen Geſchichte nahezu hinfällig, weil die Bedingungen für dieſe um vieles günſtiger liegen. Abgeſehen von dem um ein Jahr reifer gewordenen Alter der Klaſſe(Quarta) in deren Lehrplane dieſelbe figurirt und der Ueberwindung der Schwierig⸗ keiten, die jeder Anfang in ſich birgt, fällt hier der Grund für das mit mehr oder weniger Recht gegen die Aufnahme bezw. Belaſſung der altgriechiſchen Geſchichte erhobene Bedenken rückſichtlich der Sprache weg. Mit anderen Worten: das gewaltige Medium zum gründlichen Verſtändniſſe der Geſchichte eines Volkes, die Sprache(deren Ausfall wir für einen gedeihlichen Unterricht in der griechiſchen Geſchichte nicht ohne einiges Bedauern ſehen konnten) kommt den Schülern diesmal zu Statten. Wie unerheblich auch die Kenntniſſe im Lateiniſchen in der Quarta einer Realſchule noch ſein mögen, ſie iſt als Unterrichtsgegenſtand mit einer dem Zwecke genügenden Stundenzahl im Lehrplane angeſetzt, die Schüler werden täglich darin weitergeführt und durch die Lectüre lateiniſcher Auctoren gerade hiſtoriſchen Inhaltes in ſtetem Contacte mit dem römiſchen Alterthum und der nationalen Eigenthümlichkeit des Volkes erhalten; die Erlernung der Sprache, die Erläuterung und Erklärung lateiniſcher Leſeſtücke und Aehnliches bieten immerwährend Geiegengei zur Beſprechung bald dieſes bald jenes Stoffes aus der Geſchichte des Volkes.


