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Die politiſche Veränderung, welche das Jahr 1866 Kurheſſen brachte, änderte an der kaum bewirkten Organiſation der Schule vorläuſig noch nichts. Erſt als zu Oſtern des Jahres 1869 dieſe den Namen und Charakter einer höheren Bürgerſchule annahm und ein dem Ziele einer folchen Anſtalt entſprechender Unterricht im Lateiniſchen eingeführt wurde, war der Geſchichtsunterricht in der Weiſe und dem Umfange, wie er ſoeben angeſetzt iſt, als in ſeinem Beſtand geſichert anzuſehen.
Es kann nun hier nicht mehr die Frage wegen Opportunität, Nothwendigkeit und Wichtigkeit der in Rede ſtehenden Sache für Lehranſtalten höherer Art und für Schulen insbeſondere, ſo man kurzweg unter dem Namen„Realſchulen“ begreift, erörtert werden. Die hierüber von den zuſtändigen Behörden erlaſſenen Beſtimmungen, ſowie die Auslaſſungen competenter Auctoritäten, überheben mich dieſer Mühe, wenn nicht ſchon die Sache an und für ſich zur Genüge dies thäte. Nächſt den Naturwiſſenſchaften iſt es vor Allem die Geſchichte, welche ſeit einigen Jahrzehnten durch die in ihr veranſtalteten Unterſuchungen, Berichtigungen und Feſtſtellungen eine reſpectable Umgeſtaltung erfahren und damit gegen früher ein weit höheres Anſehen erlangt hat. Mögen die auf dem naturwiſſen⸗ ſchaftlichen Gebiete gewonnenen Reſultate auch tiefer und gewaltiger in das practiſche Leben, gleichviel ob in vortheilhafter oder benachtheiligender Weiſe eingreifen, ſo hat doch auch die Geſchichte, wie als Wiſſenſchaft ſo beſonders als Unterrichtszweig ſelbſt für Lehranſtalten, an welchen ſie eine
ſecundäre Stellung einnimmt, eine Bedeutung erhalten, die weit über eine bloße Unierhaliung der Schuljugend während einiger Wochenſtunden hinausliegt.
Die Frage, welche uns hier angeht, betrifft den zu behandelnden Stoff aus der Geſchichte, deſſen Umfang, die Art und Weiſe der Behandlung, damit der Unterricht nützend und fördernd werde, vorzugsweiſe iſt es aber die Frage in wie weit das Alterthum in den Bereich des geſchicht⸗ lichen Unterrichts an der Realſchule einzubeziehen ſei.
Es hat nicht an Pädagogen und Schulmännern gefehlt, welche der Geſchichte, wenn auch nicht alle Berechtigung abſprechen, doch derſelben eine ſehr untergeordnete Stellung und beengte Exiſtenz, wie an einer Schule überhaupt, ſo beſonders an der Realſchule, zu⸗ und angewieſen ſehen möchten, und die für das Leben aus dem Gegenſtande keinerlei Nutzen oder Vortheil zu erkennen vermögen, während andere ſie als ein Hilfsmittel zum beſſeren Verſtändniſſe und zur Erleichterung des ſprach⸗ lichen Unterrichtes für das Gymnaſium als werthe Beigabe gelten laſſen wollen, indeß ſie für die Realſchule eine unnöthige, nicht zu motivirende Beläſtigung und ohne jegliche Bedeutung ſei. Noch Andere wollen ſie als willkommenes Mittel für den Unterricht in der Mutterſprache, inſonderheit für den Aufſatz erzählenden Inhaltes und für die Erklärung deutſcher Leſeſtücke, deren Inhalt hiſtoriſche Kenntniſſe bedinge, beſtehen laſſen, ſofern dadurch anderen, ihrer Anſicht nach wichtigeren, Lehrfächern kein Eintrag geſchehe. Mehr oder weniger geſtehen indeſſen ſolchezdoch ſoviel ein, daß dieſer Gegenſtand nicht mehr überhaupt als etwas Unnöthiges abgewieſen werden könne.
Ohne jedoch die eben berührten futilen Gründe für gänzliche oder theilweiſe Beſeitigung dieſes Lehrgegenſtandes widerlegen zu wollen, glaube ich daß die Zeſchichte als Unterrichtsfach ſelbſt an Schulen, an welchen derſelben eine verhältnißmäßig untergeordnete Stellung angewieſen iſt, doch noch


