— 6— Kaplan Engelhardt mußte im Januar die Zeit für den kath. Religions⸗Unterricht beſchränkt werden. Für die Vertretung desſelben ſind wir dem Herrn Kaplan Dr. Bruder zu beſonderem Dank verpflichtet.
5. Schulfeierlichkeiten.
1. Mittwoch, 14. März, 8—12 Uhr: Offentliche Prüfung; nachm. ½ 4 Uhr: Turnſchau. 2. Donnerstag, 15. März, ½ 3— 6 Uhr: Offentliche Prüfung.
3. Freitag, 16. März, 10 Uhr: Schlußfeier.
Das Nähere darüber wird auf einem beſonderen Blatt mitgeteilt.
G6. Bekanntmachung,
die Organiſation und Berechtigung der Anſtalt ſowie die Aufnahme in dieſelbe betr.
Die Vorſchule zerfällt in die vollſtändig getrennten Klaſſen VIII u. VII. Die 6⸗ und 7jährigen Knaben gehören nach VIII, die 8⸗ und gjähr. nach VII.
Außer der Vorſchule enthält die Anſtalt 6 Klaſſen und 7 Parallel⸗Abteil. für Latein. Der einjährige erfolgreiche Beſuch der 1. Klaſſe berechtigt zum Eintritt in den einjährig⸗freiwilligen Dienſt. Durch die Lateinabteilungen, deren Beſuch nicht verbindlich iſt, iſt ein Anſchluß an die entſprechenden Klaſſen der Realſchulen lI. O. bezhw. der Gymnaſien hergeſtellt.
Der unterz. Direktor nimmt die Anmeldungen auf ſeinem Amtszimmer den 3. April vormit⸗ tags von 9— 12 ½, nachm. von 3—5 Uhr entgegen. Dabei werden Impf⸗ und Geburtsſcheine ſowie das Zeugnis der etwa bisher beſuchten Schule vorgelegt.—
Das Schulgeld beträgt für die Klaſſen VIII—IV Mark 48, für Kl. IIl— 1 Mark 60. Die Lateinſchüler zahlen in VIla—IVMark 12, in Ill—1 Mark 20 mehr. Der zweite Bruder genießt eine Ermäßigung von ⅛, der dritte und folgende von ½ des Schulgeldes.— Die Prüfung der neu angemeldeten Schüler findet Mittwoch den 4. April von 8 Uhr ab ſtatt; der Unterricht im neuen Schuljahre beginnt Donnerſtag den 5. April.
Bingen, im März 1883.
Großherzogliche Rirektian der Realſchule. Dr. Schneider.


