Aufsatz 
Das System der attischen Zeitrechnung auf neuer Grundlage / von Karl Israel-Holtzwart
Entstehung
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II. Zur Kallippischen Zeitrechnung.

Die Fixsternbeobachtungen des Timocharis.

Ptolemäus hat uns ferner(VII, ³) folgende vier Fixsternbeobachtungen aufbewahrt, welche deshalb besonders wertvoll sind, weil, neben den ägyptischen, auch die attischen Monatstage an- geführt vreradn. Transformiert man die ägyptischen in julianische Data, so entspricht nach dem Almagest:

.Der Morgen des 25. Poseideon im 36. Kallippischen Jahre dem 21. Dez. 295 v. Chr.

1 Abend 15. Elaphebolion 9. März 294 3. Abend 8. Anthesterion 47.» 29. Jan. 283 4. Morgen 6. Pyanepsion v. Ende im 48. 9. Nov. 283

Setzt man nach Gleichung(8), S. 8, die Kallippischen Jahre in olympische um, so zeigt sich, daß die beiden ersten Beobachtungen dem Jahre Ol. 121,2 und die beiden anderen den Jahren Ol. 124,1 und 2 angehören. Durch Vermittelung der Gleichung(IIIa), S. 30, ergeben sich sodann als attische Neujahrstage der 2. Juli, 30. Juni und 19. Juli. Von hier ausgehend gelangt man an der Hand der Monatstafeln nach genau gleichen Intervallen zu den oben bemerkten julianischen und attischen Daten.

Die beiden Jahre Ol. 121,2 und Ol. 124,1 sind attische Schaltjahre, aber die Rechnung beweist unwidersprechlich, daß damals die Verlegung des Schaltmonats an den Schluss des Jahres bereits vollzogen war. Dieser Umstand und die Parallelstellung der attischen und ägyptischen Monats- tage erheben die Beobachtungen des Timocharis zu chronologischen Fakten ersten Ranges. Ihre Data sowie diejenigen der chaldaischen Finsternisse und der Schlacht bei Arbela müssen, da sie allein unter allen uns überlieferten Zeitangaben einer strengen astronomischen Prüfung fühig sind, geradezu als Ecksteine der attischen Zeitrechnung betrachtet werden.

Hier ist nun auch der Ort, zu konstatieren, was wir bei Darlegung des Platonischen Princips uns vorbehalten hatten, daß nämlich dies Princip in sämtlichen astronomisch sicher gestellten und den ihnen sich unmittelbar anschließenden Jahren ver- wirklicht erscheint eine Thatsache, welcher man den Wert eines induktiven Beweises kaum wird absprechen können.

III. Zur Zeitrechnung Hipparchs. Das Jahr des Archon Dionysodoros.

Bei Untersuchung einer Inschrift aus dem Jahre des Dionysodoros(Ol. 208,1; vgl. corp. inscr. Gr., 267) macht Böckh darauf aufmerksam daß dies Jahr, das 3. einer Kallippischen Periode, ein Gemeinjahr gewesen sei und zwar abweichend vom Kallippischen Kanon ldelers. Zugleich giebt er nicht undeutlich zu verstehen, daß zu jener Zeit wohl noch der altmetonsche Cyklus, sowie ihn ldeler konstruiert, in Kraft gewesen sei, welcher allerdings an der betreffenden Stelle ein Gemein- jahr aufweist. Diese Vermutung könnte vielleicht zutreffen, wenn Idelers altmetonsche Schaltfolge wirklich begründet wäre und wenn man es außerdem glauben könnte, daß 500(!) Jahre nach Ab- schaffung der Metonschen Zeitrechnung noch in öffentlichen Urkunden nach ihr datiert worden wüäre. Allein das eine ist so wenig der Fall wie das andere.

Auch nach unserm Kallippischen Kanon war das fragliche Jahr ursprünglich kein Gemein- jahr, da es mit dem 6. Juli begann, während die Sommerwende auf den 27. Juni ruhte. Jedoch im Jahre des Dionysodoros war die Wende bis zum 24. Juni vorgeeilt. Das Jahr mußte also notwendig seinen Charakter als Schaltjahr aufgegeben haben und in ein Gemeinjahr übergegangen sein. Wirklich

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