Aufsatz 
Das System der attischen Zeitrechnung auf neuer Grundlage / von Karl Israel-Holtzwart
Entstehung
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hierzu hauptsächlich bewogen durch eine von jenem Prinzip scheinbar abweichende Darstellung der alt- attischen Oktaeteris, welche Geminos, einen der best unterrichteten älteren Chronologen, zum Urheber hat.

Mit diesem Standpunkte haben wir uns zunächst auseinanderzusetzen. Denn von der Entschei- dung der hier berührten Streitfrage hängt es ab, welche Richtung wir der Untersuchung von vorne- herein zu geben haben. Hören wir zuerst Plato. Im 6. Buche von den»Gesetzen«(vgl. auch Mommsen, Beitr., S. 233) verlangt derselbe, wenn mit dem nach der Sommerwende an- hebenden Monat das neue Jahr beginne, sollen am vorhergehenden Tage die Behörden sich versammeln, um Richter zu wühlen, und zwar jede Behörde einen; wenn aber einer der erwühlten Richter die vorzunehmende Dokimasie nicht bestehe, solle eine Neuwahl eintreten(erενυαν μενννρ veO&νιαυ ννυν μετ⁵⁴σ S–ενν⁴ς τροσ⁴ς τ εανναι μπηνν τπινννεια α). Der chronologische Inhalt dieser Stelle kann offenbar in die Formel zusammengefaßt werden:.

Neujahrstag= 1. Neumond nach der Sommerwende.

Wir sagen»Neumond« statt»Monatsanfang«, um das Prinzip gleich auf seine astronomische Basis zu stellen. Denn die Griechen fingen ihre Monate(nicht, wie wir, mit den verschiedensten Mondphasen, sondern) mit dem Neulichte an, d. h. mit der ersten Erscheinung der wieder zu- nehmenden Mondsichel. Auch folgt aus der ganzen Fassung der Stelle, daß Plato diese Lage des Neujahrstags als etwas allgemein Bekanntes, gewissermaßen Selbstverständliches betrachtet. Praglich ist nur, was mit der Bestimmung»nach der Sommerwende« gesagt sein soll. Da die Griechen noch nicht in der Lage waren, den Eintritt der Wende auf Sekunden genau anzugeben, so blieb ihnen nichts übrig, als den Wendepunkt an eine beliebige, ihnen geeignet erscheinende Stunde des Tags zu knüpfen. Mochte dies nun der Morgen, der Mittag oder selbst der Abend sein, mit dessen Dämmerung sie den bürgerlichen Tag anfingen; in jedem Falle bildete der am Abend des julianischen Tags der Wende anbrechende griechische Tag den Tag nach der Wende. Wir können mithin das Prinzip in bestimmterer Weise so formulieren:

Neujahrstag= Numenie an oder zunächst nach der Sommerwende, und zwar in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der bekannten Gleichung:

Ostervollmond= Vollmond an oder zunächst nach der Frühlingsnachtgleiche.

Ob die Dokimasie, von welcher oben die Rede ist, bereits am Tage vor dem neuen Jahre (raurns üũs uενρας πεσ§πρροεν) oder später, nach Konstituierung des Richterkollegiums, gedacht ist, kann hier füglich dahin gestellt bleiben.

Wir kommen zu Geminos(Is. in Arati phaen., c. 5). Nach einer allgemeinen Besprechung der Schaltmonate der Oktaeteris führt er fort:»Deshalb wies man den Schaltmonaten ihre Stellen im dritten, fünften und achten Jahre an«(dtν ν αiν ods uoltuvrs uf vas kraεαν e αα εν 1 olrc Eretaαb ⁵‿εμσσι να 5⁷6⁶) und auf diese Angabe bezieht sich zunächst Ideler(Hand- buch, I., 295). Hätte Geminos nichts weiter hinzugefügt, so müßzte man allerdings annehmen, in jedem 3., 5. und 8. Jahre der Oktaeteris sei ausnahmslos ein Monat eingeschaltet worden. Ein solcher Schaltmodus wäre dann, wie wir in der Theorie der Oktaeteris zeigen werden, mit dem Platonischen Prinzipe schlechterdings unvereinbar, das vielmehr nach jeder Dioktaeteris eine Anderung in der Reihenfolge der Schaltjahre verlangt. Erwiese sich aber das Prinzip für die Oktaeteris als hinfällig, so würde es auch für die jüngeren Formen der attischen Zeitrechnung mindestens verdächtig. Allein Ideler hat aus Gründen, die sich nur im Zusammenhange mit seiner Darstellung des Meton- schen Cyklus erraten lassen, bloß einen Teil des in Rede stehenden Berichts in Betracht gezogen. Geminos setzt nämlich(Mommsen, S. 242) bald nachher seine Erläuterungen fort, indem er zuerst die