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bereit iſt ihn um jeden Preis durchzuſetzen, dieſe ſchroffe Rückſichtsloſigkeit, der jedes Mittel recht iſt, dieſe unbeugſame Feſtigkeit, die vor keinem Hindernis, welcher Art es auch ſei, zurückſchreckt, bis ſie ihr Ziel erreicht hat, ſie iſt im Grunde genommen doch nur eine Scheinfreiheit, wie ſie denn auch oft mit ihrem Unternehmen ſcheitert und ſich ſagen muß: ich habe mein Leben verfehlt, ich war ein Sklave meines eigenſinnigen Willens. Ein ſolcher hat ſich an die Welt verkauft; nicht er beſitzt die Welt, ſondern die Welt ihn. Der ſittlich freie Charakter wird nie in einem partikularen Zweck gänzlich aufgehen, nie ſich an einen beſonderen Trieb rückhaltslos hingeben; immer wird er frei darüber ſchweben und jeden parti— kularen Zweck nur in Unterordnung unter den allgemeinen Endzweck verfolgen. Derjenige Endzweck aber, welcher durch den allgemeinſten Inhalt es möglich macht, ihm alle individuellen Triebe und alle ſittlicheu Zweckſetzungen beſondern Umfanges unterzuordnen, iſt allein der, welcher zugleich Endzweck der Welt überhaupt iſt, der Zweck eines Reiches perſönlicher Geiſter, die unter einander durch das Band der Liebe verbunden ſind. Dieſes Reich iſt alſo das höchſte Gut, das alle niederen Güter, das abſolute Gut, das alle relativen Güter, das überweltliche Gut, das alle irdiſchen Güter in ſich und unter ſich befaßt. Nur dieſes Gut, das an keine irdiſchen, natürlichen Bedingungen geknüpft iſt, kann ſich als letzter Endzweck behaupten, auf den alles zu beziehen iſt und dem alles als Mittel dienen muß. Alſo nur, wo das Trachten nach dieſem Reiche, dem höchſten Gute, als Grundtrieb das Leben beherrſcht und das Centrum des ganzen Denkens, Fühlens und Wollens geworden iſt, nur da iſt wahre Freiheit.
Der Ausdruck für dieſes Reich perſönlicher Geiſter, die unter einander durch das Band der Liebe verbunden ſind, iſt das Sittengeſetzz; es iſt dieſes Reich ſelbſt in imperativer Form. Darum können wir auch ſagen: nur der durch das Sittengeſetz beſtimmte Wille iſt der in Wahr⸗ heit freie Wille. Der Wille, der ſich nach dem Sittengeſetz beſtimmt, weiß ſich damit frei von natürlichen zufälligen Motiven, er ſteht auf ewigem Grund, denn er gehorcht dem, was ſich ihm als ein unbedingt Notwendiges ankündigt. Die unbedingte Notwendigkeit aber, mit der das Sittengeſetz befiehlt, iſt nichts anderes als der imperative Ausdruck für den abſoluten Wert desjenigen Gutes, das durch die Erfüllung des Geſetzes hergeſtellt werden ſoll*).
*) Dieſe Bezugnahme auf das durch das Sittengeſetz bezweckte Gut thut der Hoheit und Würde des Sittengeſetzes keinen Eintrag und nimmt ihm nichts von der unbedingten Notwendigkeit, mit der es gebietet. Eine jede Autorität, die dem Menſchen gegenüber tritt, muß die Anerkennung ſich verdienen durch den unbedingten Wert ihres Inhaltes. Davon macht das Sittengeſetz keine Ausnahme. Auch das ſittliche Ideal muß durch ſich ſelbſt anziehend wirken, ſein Wert muß durch ſich ſelbſt begriffen werden. Sittliches Handeln muß auf Herſtellung eines Wertes, auf Erzeugung eines Gutes gerichtet ſein. Werte haben aber ihre Exiſtenz nur in einem Weſen, das ſie fühlt, Güter haben ihr Daſein nur in einem Weſen, das ſie genießt. So wie die Farben erſt entſtehen, wenn das Licht ſie beſcheint, ſo wird auch der in einem Ding liegende ſpezifiſche Wert allein durch das Luſtgefühl des genießenden Subjekts zur wahren Wirllichkeit gebracht. Das ſittliche Handeln muß aſſo ſchließlich in ein Luſtgefühl einmünden. Denn das bloße Vorhandenſein einer nach ſittlichen Ideen geordneten Welt des Seins und Handelns, wovon niemand etwas hat, iſt nichts Verehrungswürdiges, und es wäre unwürdiger Formendienſt, ja Götzendienſt, wenn man dem blinden thatſächlichen Sein, das niemandes Glück und Seligkeit erhöht, das Daſein und individuelle Wohl perſönlicher Weſen zum Opfer bringen wollte. Mit der Herſtellung irgend eines äußerlichen formellen Thatbeſtandes kann doch der Zweck des Sittengeſetzes noch nicht erreicht ſein. Es wäre wenigſtens alsdann gar kein Grund vorhanden, warum die Maxime unſeres Handelus gerade ſein ſoll: jedem das Seine zu laſſen und nicht: jedem das Seine zu nehmen. Denn daß bei der Befolgung der einen Maxime lauter Unordnung und Unglück ent⸗ ſtünde, bei Befolgung der anderen lauter Ordnung und Glück, dürfte nicht maßgebend ſein. Damit wird aber das Sitten⸗ geſetz zu etwas rein Zufälligem, zu einer unverſtandenen Auctorität, die nur gebietet, eine rohe nackte Notwendigkeit, der ſich der Menſch blindlings zu unterwerfen hat. v. Ihering nennt es„brutalen ethiſchen Fatalismus“ und erinnert dem gegenüber an den Satz: salus populi summa lex esto. Das ſittliche Handeln giebt ſich nur dadurch unſerer Vernunft als ein denknotwendiges, unbedingt ſein ſollendes zu erkennen, daß ſein Reſultat unbedingt wert iſt zu exiſtieren. Dieſer Wert kann aber nur als ein Zuwachs von Luſt in einem fühlenden Weſen exiſtieren. Die Befolgung des Geſebes kann alſo


