wird auch der, deſſen Trachten allein auf das Reich Gottes gerichtet iſt, deſſen Wille in dieſem letzten Endzweck mit Gottes Willen zuſammentrifft, alles, was er in der Welt erleidet, geiſtig beherrſchen, indem er es trotz ſeiner fühlbaren Bitterkeit als eine Gabe Gottes zu ſeiner Seligkeit verſteht und gebraucht, und wird ſo dadurch, daß er es will, im Unterliegen triumphieren und frei ſein, auch wenn Drangſal ihn überwältigt*). Alſo nur der mit Gott geeinte, mit Gott in Gemeinſchaft befindliche Menſch iſt wahrhaft frei mitten in ſeiner ſcheinbaren Unfreiheit. Es iſt mithin die Religion, es iſt das Chriſtentum, das erſt dem Menſchen die äußere Freiheit ermöglicht. Damit ſtimmt überein, was Martenſen*) ſagt: „Nur wenn der Menſch in Liebe ſich ſeinem Gotte zu eigen giebt, im Glauben ſich von den Armen der ewigen Liebe tragen läßt, hört ſeine Naturvorausſetzung auf, eine hemmende Schranke für ihn zu bilden, und verwandelt ſich in eine dienende und ſtützende Grundlage, in die Baſis ſeiner Freiheit. Reißt ſich dagegen. der Menſch von Gott eigenwillig los, will er eigenmächtig ſeine eigenen Wege wandeln, und die von Gott ihm geordnete Schranke überſchreiten: alsdann verkehrt ſich ſeine Naturvorausſetzung in eine Feſſel, verwandelt ſich in den Felſen, welcher einen angeſchmiedeten Prometheus trägt.“ Damit weiſt die phyſiſche Freiheit über ſich ſelbſt hinaus auf die Freiheit, von der auch ſie umfaßt und getragen wird, auf die ſittliche Freiheit und auf das, wodurch beide— die phyſiſche wie die ſittliche Freiheit— erſt verwirklicht werden und worin ſie allein Beſtand haben, auf die religiöſe Abhängigkeit.
Zuvor jedoch ſei noch hingewieſen auf eine beſondere Art der äußeren Freiheit, die füglich an dieſer Stelle am paſſendſten behandelt wird, auf die Freiheit des Denkens oder die intellektuelle Frei⸗ heit***). Auch ſie iſt ein weſentlicher Beſtandteil der menſchlichen Freiheit überhaupt, und mag, weil ſie als die Freiheit einer natürlichen Funktion gleichfalls der ſittlichen Freiheit entgegengeſetzt iſt, recht wohl unter die phyſiſche Freiheit mit befaßt werden.
So wie der Menſch bei Lähmung ſeiner Gehwerkzeuge am Gehen gehindert iſt, ſo iſt er natür⸗ lich auch in ſeiner Denkthätigkeit gehemmt, ſobald das Organ derſelben, das Gehirn, nicht mehr in der rechten Weiſe funktioniert. Wenn alſo das Gehirn erkrankt iſt, wenn es durch Wahnſinn oder Delirium, durch Paroxysmus oder Schlaftrunkenheit auf die Dauer oder vorübergehend gelähmt und geſtört iſt, ſo iſt damit auch das Erkenntnisvermögen ganz oder teilweiſe geſtört und gehemmt und der Menſch am geſetzmäßigen Denken behindert.
Das iſt es aber nicht allein, was einer klaren und vbjektiden Erkenntnis der Dinge im Wege ſteht und ſo die intellektuelle Freiheit beeinträchtigt. Wenn das Denken wirklich frei ſein ſoll, ſo darf es keinem äußeren Zwang unterliegen und nicht von irgend welchen ihm fremden Faktoren abhängig ſein, ſondern ſeine Funktionen müſſen ſich lediglich unter den ihm eigentümlichen Bedingungen vollziehen. Nur eine ſolche Erkenntnis kann auf den Namen einer objektiven und wiſſenſchaftlichen Anſpruch machen. Das will aber gelernt ſein; von Natur angeboren iſt es uns nicht. Natürlich iſt jedem Menſchen die ſubjek⸗ tive Betrachtungsweiſe der Dinge, wo der Wille herrſcht und der Intellekt gehorcht, wo Herz und Gemüt den Verlauf der Vorſtellungen durchkreuzen und bereits das Urteil diktieren, bevor noch alle Umſtände gewürdigt und die Akten geprüft ſind. Die Objekte werden nur unterſucht auf den Zuſammenhang mit dem ee Ich, mit Rückſicht darauf, ob ſie dieſem Nutzen oder Schaden bringen; und darnach bemißt
**) Vergl. W. Herrmann, Der Verkehr des Chriſten mit Gott. Stuttgart 1886. **) H. Martenſen, Die chriſtliche Ethik. 1. Bd. Gotha 1873. ***) Vergl. hierzu A. Schopenhauer, Die Welt als Wille und Vorſtellung. 2 Bde.— Derſelbe, Parerga und Paralipomena, 2 Bde.


