5 reicher und mannigfaltiger aber ein Weſen iſt, je größer der Umfang von Kräften und Fähigkeiten iſt, die es in ſich vereinigt, um ſo verſchiedener auch die Möglichkeit von Hemmniſſen oder Hinderniſſen, um ſo mannigfaltiger daher auch die Anwendung des Begriffs Freiheit. Das am reichſten mit Fähigkeiten ausgeſtattete Weſen iſt aber der Menſch, weshalb auch von ihm in der verſchiedenſten Hinſicht von Hem⸗ mungen, mithin auch von Freiheit geredet werden kann. Immer aber, wo der Begriff ſeine Anwendung findet, in jedem Falle bleibt er derſelbe und bedeutet nie etwas anderes als Abweſenheit eines Hemmenden.
Der Begriff Freiheit läßt ſich mithin genau genommen aus ſich ſelbſt heraus nicht in Arten und Unterarten einteilen. Er läßt ſich auf alles anwenden; eine Einteilung des Begriffs nach ſeinem Umfang fällt daher zuſammen mit der Klaſſificirung aller vorhandenen, aller überhaupt exiſtierenden Dinge. Die Gegenſtände, auf die er Anwendung finden kann, ſind verſchieden, er ſelbſt iſt immer der gleiche und verändert ſich nie. Mithin iſt es durch nichts gerechtfertigt, von tieriſcher und menſchlicher, von phyſiſcher, intellektueller und moraliſcher Freiheit zu reden als von ganz verſchiedenen Freiheits⸗ begriffen. In Anſehung des Begriffes Freiheit ſind alle gleich. Die Verſchiedenheit iſt lediglich auf Seiten des Gegenſtandes zu ſuchen, der als frei gedacht iſt. Es iſt dieſelbe Freiheit, nach der jedes Weſen verlangt, ſo lange man ſie feſthält als das, was ſie iſt, als rein negativen Begriff und nur hierauf reflektiert, auf das Nichtvorhandenſein eines Hemmenden; verſchieden aber wird der Begriff für jedes Weſen, für jede Beziehung eines Weſens, ſobald man reflektiert 1) auf die Thätigkeit, auf die Bewegung, die als frei gedacht wird und 2) auf die beſondern möglichen Hinderniſſe, die als abweſend gedacht werden.
In beiderlei Hinſicht bietet aber kein Weſen dem Begriff der Freiheit eine ſolche Fülle von ver⸗ ſchiedenen Möglichkeiten der Anwendung, wie gerade der Menſch. In dreifacher Hinſicht kann man den Menſchen beurteilen, als phyſiſches, intellektuelles und moraliſches Weſen, in dreifacher Beziehung können ſich mithin Hinderniſſe ſeiner Thätigkeit in den Weg ſtellen, in dreifacher Beziehung kann ich alſo auch bei dem Menſchen von Freiheit reden. Da nun auch die Hinderniſſe mannigfacher Art ſind, ſo ergiebt ſich, daß kein Begriff ſo ſchwankend und unbeſtimmt, ſo ſchillernd in allen möglichen Farben ſich darſtellt und darum in jedem einzelnen Falle ſo ſehr der Präciſierung und näheren Beſtimmung bedarf, wie der der menſchlichen Freiheit.
Die menſchliche Freiheit iſt es denn allein, mit der wir es jetzt zu thun haben, und von ihren verſchiedenen Arten ſoll nun die Rede ſein.
2. Die menſchliche Freiheit. a. Die phyſiſche Freiheit.
Frei iſt zunächſt im allgemeinen derjenige Menſch, der, was auch immer der Inhalt ſeines Willens ſein mag, an der Verwirklichung desſelben nicht gehindert iſt, deſſen Wille ſich alſo äußerlich durchzuſetzen vermag, der da kann, was er will. Man kann es die äußere oder phyſiſche Freiheit nennen. Dieſe Freiheit ſchreiben wir dem Menſchen zu, wenn er ungehindert iſt im Gebrauche ſeiner körperlichen Kräfte, wenn er ſich bewegen kann, wie er will und wie es ſeiner Natur angemeſſen iſt, wenn ihm für die Zwecke, die er ſich geſetzt hat, die erforderlichen Mittel zu Gebote ſtehen, wenn er ſich alſo in keiner Weiſe beengt fühlt. Der Gefangene, der an freier Bewegung gehindert, der Kranke, der an das Bett gefeſſelt iſt, der Gelähmte, der die Herrſchaft über ſeine Glieder verloren, der ſchwach Beanlagte, der aus Mangel an den nötigen Gaben und Kräften ein begonnenes Unternehmen wieder aufgeben muß, kurz jeder, der ſeinen Willen nicht zur That werden laſſen kann, weil ſich äußere Hinderniſſe ihm in den Weg ſtellen, empfindet dies als einen Zwang, der ihm auferlegt iſt, und fühlt ſich unfrei; denn er kann nicht, wie er will. Dieſe Unfreiheit


