3 gelöſt. Eine gründliche Unterſuchung des Begriffs der menſchlichen Freiheit wird daher nie darauf ver⸗ zichten können, Bezug zu nehmen auf den chriſtlichen Glauben. Denn was unter menſchlicher Freiheit gemeint iſt, kommt erſt im chriſtlichen Glauben zu ſeiner Wirklichkeit.
A. Die wahre(reale) Freiheit.
1. Die Freiheit im allgemeinen.
Freiheit iſt ein abſtraktes Subſtantivum, gebildet von dem Adjektivum frei. Was meinen wir alſo, wenn wir einem Gegenſtand das Prädikat frei beilegen? Es giebt eine Klaſſe von Adjektiven, die an und für ſich— abſolut gebraucht— noch keinen vollſtändig genügenden Sinn haben, ſondern ihn erſt durch Beziehung auf einen anderen Begriff erhalten. Dieſe Ergänzung braucht keineswegs immer ausdrücklich hinzugefügt zu werden, ſie geht ſehr häufig auch aus dem ganzen Zuſammenhang hervor. Solche Adjektiva heißen Aqjectiva relativa. Dahin gehören: zufrieden, würdig, tauglich, leer, voll, arm, ähnlich, paſſend, nahe u. a. m. Zu dieſen gehört auch das Adjektivum frei. Stets erhebt ſich bei ihm die Frage: wovon frei? und iſt die Antwort nicht ausdrücklich angegeben, ſo muß ſie aus dem Zu⸗ ſammenhang als ſelbſtverſtändlich ergänzt werden; und dies iſt gerade bei dieſem Adjektivum faſt zur Regel geworden. Es kann uns daher nicht wundern, wenn von ebendemſelben Subjekt die Freiheit und die Unfreiheit ausgeſagt wird, womit eben geſagt ſein ſoll, daß es in dieſer Beziehung frei, in anderer aber unfrei iſt. Vergleichen wir nun die mannigfachen Objekte, denen das Prädikat der Freiheit zuge⸗ ſprochen wird, ſo ſehen wir ſogleich, daß als das Gemeinſame ein rein negativer Begriff erſcheint, der nichts ausdrückt als die Abweſenheit alles Hindernden und Hemmenden, alles die Thätigkeit oder den Zuſtand eines Dinges Beeinträchtigenden, weshalb eben der Begriff ſeine Anwendung auf die aller— verſchiedenſten und heterogenſten Gegenſtände findet. Frei iſt alles, was in ſeinem natürlichen Sein un⸗ beeinträchtigt und in ſeinem naturgemäßen Verhalten und Wirken ungehemmt iſt; alſo der Strom, der in ſeinem Laufe weder durch Berge noch durch Schleuſen gehemmt iſt, der Baum, der Licht, Luft und Raum genug hat ſeine Zweige nach allen Seiten auszubreiten, die Ausſicht, die durch keinen Gegenſtand behindert und eingeſchränkt wird, der Vogel in der Luft, der Fiſch im Waſſer, das Wild im Walde, der Löwe in der Wüſte, der Verbrecher, den niemand in der Ausübung ſeines Gewerbes ſtört, der Laſterhafte, dem es nie an Mitteln und Gelegenheit fehlt ſeinem Laſter zu frönen, wie überhaupt alle Menſchen, die weder durch Bande noch durch Kerker, noch durch Lähmung oder ſonſt irgend ein Hindernis in der AÄußerung ihrer Kraft und in der Bethätigung ihres Willens gehemmt werden. Es ſoll alſo mit dem Prädikat frei nichts anderes geſagt ſein, als daß dem betreffenden Gegenſtand Raum geſchaffen und Gelegenheit ge⸗ geben iſt, ſeine Kräfte und Eigenſchaften ungeſtört ſeinem Weſen entſprechend zu entfalten. Dabei bleibt ſelbſtverſtändlich jedes Weſen an ſeine ihm eigene Natur gebunden; keineswegs aber wird ihm damit eine Eigenſchaft zugeſprochen, die es von Haus aus nicht hätte. Es bezieht ſich die Freiheit demnach nur auf die Bethätigung der einem jeden Weſen innewohnenden Kräfte. Die Schranken, die ihm von der Natur gezogen ſind, bleiben dabei beſtehen. Die Freiheit iſt nur die Möglichkeit, ganz und voll zu ſein, was es ſeiner Beſtimmung nach iſt; für den Fiſch alſo die Möglichkeit zu ſchwimmen, für den Vogel die Möglichkeit zu fliegen, für den Wilddieb die Möglichkeit Wild zu ſtehlen u. ſ. f. Man kann daher die Freiheit auch definieren als die konſequente Entwickelung eines Weſens, das ohne allen äußeren Zwang
nur ſeiner eigenen Natur folgt. 4 1


