30
die Klasse im Allgemeinen ab; hierauf wird jeder Schüler einzeln censirt, indem die be- treffenden Lehrer ihre Urtheile abgeben, welche der Direktor zusammenfasst, und in ein Protokollbuch eintragen lässt. Derselbe revidirt die von den Ordinarien bereits kontra- signirten Entschuldigungszettel über die Schulversäumnisse und lässt nach dem Ergebniss der Urtheile die zweckdienlichen Lobsprüche, Ermunterungen, Rügen und Drohungen an die Schüler ergehen. Indem den Schülern verstattet ist, hier in bescheidener und ehr- erbietiger Weise ihre Entschuldigungen anzubringen und was sie zu ihrer Rechtfertigung zu sagen haben, auszusprechen, und indem andrerseits die Urtheile der Lehrer über die Schüler laut und im Beisein derselben und ihrer Klassengenossen abgegeben, indem diese Urtheile endlich von dem Direktor unter Berücksichtigung der ihm bekannten Individua- lität der Schüler und des Maasses der von jedem zu erwartenden Leistungen zusammen- gefasst werden, ist eine hinreichende Bürgschaft vorhanden, dass die Censur unparteiisch und gerecht ausfalle. Wenn auf diesem Wege die Urtheile der Lehrer an sich schon ein gewisses Gleichmaas inne halten, während jeder das seinige auf die freieste Weise abgiebt, so ist es hinwiederum in die Iland des Direktors gelegt, die etwa hervortreten- den Unterschiede auf angemessene Weise auszugleichen.
Für die beiden oberen Klassen(Sekunda und Prima) findet diese Censur nur alle vier bis sechs Wochen statt— dies erst seit einigen Jahren;— die Rubriken„Fleiss“ und„Fortschritte“ sind hier getrennt, damit bei der Beurtheilung ersichtlich werde, in welchem Verhältnisse die natürliche Anlage und der auſbevandte Fleiss zu den Leistun- gen stehen.
Diese Censuren müssen am nächsten Schultage, mit der Unterschrift des Vaters oder Pflegers verschen, dem Klassen-Ordinarius vorgezeigt werden. Wenn nun die Angehöri- gen unserer Schüler durch diese Censureinrichtung in Stand gesetzt werden, die Leistun- gen derselben fortwährend im Auge zu behalten und ihre intellektuelle und sittliche Haltung zu überwachen, so muss auch die Schule es dringend wünschen, dass diesen Urtheilen die gebührende Aufmerksamkeit geschenkt, die darin gegebenen Winke benutzt, überhaupt denselben die ihnen inwohnende Wichtigkeit beigelegt werde. Die Erfahrung hat auch gezeigt, dass da, wo die Eltern diese Censuren gebührend gewürdigt und auf Grund derselben in Uebereinstimmung mit der Schule gehandelt haben, dies immer die besten Früchte getragen hat. Die vollzogene Unterschrift, wenn sie auch zunächst nur ein Visum besagt, soll und muss der Schule auch in dem Sinne gelten, dass die Eltern auf Grund des ergangenen Urtheils auch in der häuslichen Erzichung mit ihr zu einem gemeinsamen Ziele hinwirken.
Ausserdem erhalten sämmtliche Schüler am Schlusse eines jeden Semesters ein halbjähriges Zeugniss, worin die Fortschritte und Leistungen in den einzelnen Fächern, der Fleiss, die Aufführung und die Summe aller Schulversäumnisse angegeben sind.
2) Der Entscheidung über die Versetzung der Schüler in eine nächst höhere Klasse geht stets eine sorgfältige Berathung vorher, wobei nicht nur die Individualität eines jeden Schülers, sondern auch alle Gründe der Billigkeit zur Erwägung kommen. Es


