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u⅛r. Hom. Iliad. æ. 293:„do*eν deες zs xœl 0drdα%ςο ααχ‿α‿εέοεμν. Plat. Phaed. 67. D.: Obxoνν τονιπτ dyαos oßd‿eras, Tu ad oοαισραο is dn G⁶⁴⁵mιασάσοs.
§ 28.
So hätten wir denn den Gebrauch des Akkusativ in seinen Hauptformen dargestellt. Zunächst spaltet ein Subjekt seine prädikative Selbstbestimmung in den unbegrenzten Akt derselben(das aktive Verb) und in die bestimmte einzelne Vollführung(das betref- fende Verbalsubstantiv). Sodann setzt es sogar eine an sich ganz fremde Substantiv-Be- deutung(Person- wie Sachbenennung) durch das aktive Mittelglied des Zeitwort als den Träger seiner Aktivität. Es ist ferner in dem Einen Wortlaut seines aktiven Prädikat derartig doppelt aktiv bestimmt, dass es durch zwei Akkusative dies Verhältniss vollendet. Zuletzt fällt endlich der Akkusativ selbst formal in doppelte Theile auseinander, von denen der eine gleichsam das Subjekt zum andern ausdrückt, so dass beide zur Einheit gebracht, erst die genauere Besonderung des Verbalbegriff bilden. Durch dieses zwie- fache Auseinandergehen in zwei Glieder hat sich der Sprachgenius aber auch in dem Gebrauch dieses Kasus erschöpft. Er kann dies Mittel nicht weiter anwenden, ohne die Eintönigkeit und Unbestimmtheit des Ausdrucks zu fördern. Um noch ferner an dem nur durch den Akkusativ erweiterten sonst einfachen Satze zu breiterer Fülle der Be- stimmungen, wie des Inhalts zu gelangen, müssen sich andre Formen der Besonderung aus seinem eignen Reichthum entwickeln. Sie finden sich in den Kasus des Genitiv und des Dativ.


