Aufsatz 
Einleitung zu einer Kasuslehre der griechischen Sprache und Gebrauch des Akkusativ / von G. R. Hoffmann
Entstehung
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duœruxij οναηχιαν εσ Id. Trach. 50: d.μασταα YOέιέιw☛ꝙ* Od. z. 446: dHνπ⁹ςσ xdo 699OaAα ⅞dοοσ⁵ dνκεαασα ⁴Se d0deν àακm Aesch. S. a. Th. 500: ꝙöpßoν lεeseν dnioriν εεένεεεν⁄.

Sehr häufig ist hier namentlich der adverbiale Gebrauch des Adjektiv im Akkusativ des Neutrum singulare auf die Weise und in der Beziehung, wie er bereits(§ 13) er- klärt worden ist: Od. d. 446: z6 πεειιν 5erde II.. 270:05Ady d'εννερςσα bàυeςσνςεμνει II. 6. 269: dꝓρ³ᷣαεον Eur. Alc. 773: zi Gεμμννου εα πτςα Jοοντινυινος εdέιμᷣ οwe:- SAeεαν A4ενον oJAνν

Im Ganzen ist diese Anwendung des Akkusativ jedoch nur der dichterischen und bilderreichen Redeweise eigenthümlich.

§ 18.

Jeder Gegenstand ist verkörperter Raum im allgemeinen Raum und in, um und bei den besonderen Räumen. Bestimmt er sich also räumlich, so weist er damit auf andre Räumlichkeiten hin, die dann möglicherweise als die Bestimmtheit seiner räumlichen Ak- tivität gefasst werden können.

a) Die Verba der Ruhe nun(εεσι⁴ασα, ‿να, 1σ◻ιασα, ασσσιν, ααάεεεμειι) bezeichnen nicht blos eine bestimmte Lage, Haltung des Körpers, sondern involviren darin zugleich den Aufenthalt an einem Ort. Dieser Ort ist also die Bestimmtheit des Erfüllens dieses Raumes, und insofern das Subjekt sich jene Bestimmung selbst giebt und darin den Ort als Bestimmtheit seines Aufenthaltes setzt, tritt er zu diesen Verben im Akkusativ. So ſinden wir Soph. Phil. 145:dv ½⁴μι(τ εωα ν 1mπν εσαααes 7190008 7&96, 5vεναά xεεεαα Liegen ist nämlich nicht nur eine besondere Körperlage, sondern auch das Ein- nehmen, Bedecken eines Ortes. Dieser Ort kann also darin so gesetzt werden, dass er seine formelle Selbständigkeit verliert und als blosse Bestimmtheit in dem involvirenden, räumlichen Prädikat verschwunden erscheint. Daher erklärt sich der fast nur dichterische Gebrauch des Akkusativ in folgenden Sätzen: Aesch. Ag. 190: dφ³⁶ινυιι õ£ς τπωοωυυ τναἀεοι⁴ιε, H⁴α⁴οαςα σ(ςια σςνμμυυιν ⁵νο Eur. Or. 944: 6 Nö⁹ιοοσ οιυι⁴dε ναεεμυν ⁵οο Ibid. 1243: eεmς αν mμιν ε⁵μννν ννει αμνμάνεμmο rοενον' ã³ον oεον.

b) Die Bewegung kann als eine doppelte gedacht werden und auftreten. Zunächst ist sie im bestimmten Raum sich vollführend. Dann kann der Ort, in welchem sie ver- läuft, als ihre besondere Bestimmtheit gesetzt werden. So ist Gehen nicht nur ein Vor- värtsbewegen der Füsse, sondern auch das Durchmessen eines Raumes. Der Raum in einer besonderen Länge, Ausdehnung, ist also dessen Bestimmtheit, und jedes Substantiv, welches dieselbe bezeichnet, wie z. B. 606 8, Gεαςιοσ, σαιμsς. αdeνν ete., kann als genauere Qualifikation derselben gelten. Wenn sich nun das Subjekt im aktiven Prä- dikat z. B. im Gehen bestimmt und dabei in der Durchmessung dieses Raumes auch diese Bestimmtheit sich selbst giebt, kann dies Verhältniss auch bei den Verbis der Be- wegung durch den Akkusativ der betreffenden Substantiva ausgedrückt werden: Od. 7. 71: m6 εν QQνν ε᷑ο κέᷣεννα. Id.. 330: A³⁴αμααα ενν⁴α*ᷣmᷣσααραχ Aesch. Prom.

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