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§ 16.
Doch nicht blos solche Substantiva, die es nur der Form nach sind, in der That jedoch die Bedeutung von Selbstbestimmungen haben, können als die vereinzelte Verwirk- lichung einer Selbstbestimmung zu derselben als Akkusativ treten, sondern überhaupt alle Sach- und Personalbenennungen in Substantiv-Form, sobald sie in ihrer Passivität irgend wie als Besonderheit einer aktiven Selbstbestimmung gedacht werden können. So konnte man sagen(cf.§ 4) 5ʃAςα vodρecui. Si9dos ist nämlich nicht blos ein leeres Stück Bast oder Papier, sondern ein durch Schrift und Buchstaben und darin durch einen geistigen Inhalt besonderter Gegenstand. Die Schrift darin kann aber zugleich, wie sie es auch gewesen ist, als die Selbstbestimmung eines Andern gedacht werden, und insofern dann S4 40 derselben erst ihre volle Bestimmtheit giebt und damit zugleich durch deren aktives Subjekt passivisch bestimmt wird, kann sich dies Subjekt jenes Wort als Akkusativ vindiciren und man sagt: vαά ⁵τ –⁴έ⁴⁴οv. Dies ist die zweite Gebrauchsweise des Akkusativ. Ein Substantivy ist in einer aktiven Selbstbe- stimmung als deren Passivität gesetzt und es kommt nun darauf an, die Con- struktionen anzugeben, in welchen dies Verhältniss in Anwendung tritt. Im Allgemeinen stimmen die griechische und deutsche Sprache in diesem Gebrauch des Akkusativ über- ein, und da sowohl die Schattirungen der einzelnen Selbstbestimmungen und somit auch die ihnen entsprechenden passiven Begriffe in eine unabsehbare Breite des Details aus- einander gehen, so werden hier nur diejenigen Fälle betrachtet werden, in welchen die Griechen im Gegensatz mit uns Substantiva als Passivitäten aktiver Subjekte zu setzen pflegen.
§ 17.
Der Grieche verbindet mit den Verben: fliessen, giessen, spriessen, leuchten den Sinn des in einer bestimmten Einzelnheit aus sich Herausgehens, des Heraus- oder des Hervorbringens. Diejenigen Substantiva nun, welche kraft ihrer Bedeutung als die Her- aussetzung dieser Selbstbestimmung gedacht werden können, wie das Wasser als die des Flusses, erscheinen bei solchen Verben im Akkusativ. Man vergleiche folgende Beispiele: Hom. hymn. Apoll. II. 202: 7r900661„*lα⁵σςοον ν⁴σ. Theocr. V. 124: Tuεo dνν Sdaoc Ceirc yãlæ. Ibid. XXV. 16: ε.‿2υ⁶έμαα τιmηννvo ö2sεννε dα⁴ενονσι— Aesch. Prom. 556: àdoτςρm☛κιειαν σςσα— Eur. Or. 1512: dnxe gdασꝓνάάοmνν νπιας„ν deιν⁶νν dàνταυνινεκεε †φνον. 4
So treten ferner alle Substantiven, aus denen die Bestimmtheit einer Aeusserung der Sinnesthätigkeit entnommen werden kann(wie: ein bestimmter Gesang, Ton, als die des Tönens, Redens, Klagens, Weinens; ferner ein Ausdruck des Gesichts, z. B. die Miene des Auges oder die Leidenschaft selbst als irgendwie äusserlich manifestirt) zu den Verben, die eine Aeusserung der Sinnesorgane bezeichnen, im Akkusativ. Danach erklären sich folgende Konstruktionen: apud Hom.: Hεννεκα asoess Axauo⁵— Moso mvery— Pind. Ol. XIII. 87: rũo rvεr— Soph. Trach. 871: xer xια ονμν, dll


