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men der Substantiva, je nach welchen sie als eigenthümliche Bestimmungen für andre Wortformen gedacht werden sollen: die casus obliqui. Sie sind also diejenigen Substan- tiv-Formen, durch welche das Substantiv nach Abstreifung seines starren Sichaufsich- beziehens als besondere Bestimmung für eine andre Wortform gesetzt wird. Es ver- schafft sich damit die Sprache eine unendliche Fülle abgekürzter Wendungen, indem nun auch alle diejenigen Wortformen, die nur das allgemeine Substrat anderer Bestim- mungen zu sein schienen, dieser Einseitigkeit entrissen, die Dienste andrer Wortformen übernehmen können.. § 6.
Nehmen wir noch einmal den vorigen Satz: der Knabe sieht, und versehen das Ver- bum mit seiner Bestimmtheit: den Baum, so haben wir den erweiterten Satz:„der Knabe sieht den Baum“ oder a sieht b; dann ist also b als Bestimmtheit des Sehens gedacht. „Sehen“ aber ist Selbstbestimmung von a. Folglich ist b als der bestimmte Inhalt ge- setzt, welchen ein Subjekt a in seiner Selbstbestimmung findet. Es ist widerstandlos in der Selbstbestimmung von a versunken und soll nur noch als die qualifizirende Besonde- rung seines Prädikats gelten. Der Kasus nun, welcher dies Verhältniss zur Selbstbe- stimmung eines andern Substantiv andeutet, ist der Akkusativ. Durch ihn erscheint also ein Substantiv seiner spröden Selbständigkeit entkleidet und durch seine Bestimmtheit zur Besonderung einer Selbsthestimmung vermittelt. Die logische Einheit in diesem Ver- hältniss muss natürlich durch die Kraft unsres Gedankens aufgefasst und vollzogen wer- den. Die gewöhnliche Vorstellung der Grammatiker lässt a und b selbständig einander gegenüber stehen und das Verbum, welches gleichsam von a nach b führe, wird alsdann Verbum transitivum genannt. Zunächst ist mit diesem metaphorischen Ausdruck nichts zur wissenschaftlichen Erklärung gethan, und sodann liegt dies Transitivsein der Verba eben nur in ihrer Unbestimmtheit für den besonderen Fall, die natürlich auf eine ausser ihnen seiende Besonderung hinleitet. In diesem Sinn müssten aber nicht blos Verba, sondern auch Adjektiva, selbst Substantiva zuweilen transitiva genannt werden. Ist näm- lich der Akkusativy der Kasus, auf welchen die Thätigkeit des Verb hinübergeht, so müsste die Handlung nun vom Subjekt durch das Prädikat auf das Objekt hinübergeleitet sich dort befinden und bleiben, während sie grade im Subjekt bleibt und beim Objekt in ihr Gegentheil verkehrt ist. Verba transitiva sind in der That nur allgemeine Selbst- bestimmungen, die durch diese Allgemeinheit eben das Postulat einer Besonderung haben. Allgemeinheit aber ist etwas durchaus Relatives, indem dieselbe Bestimmung in dem einen Fall noch zu allgemein, in dem andern schon genug besondert ist. Daher giebt es auch an sich keine Scheidung zwischen transitiven und intransitiven Verben, und sie müssen je nach dem Bedürfniss bald transitiv, bald intransitiv gebraucht werden.
§ 7. Wir haben bereits gesehen, wie der Substantiv-Begriff als Suhjekt, sowohl an sich, als in den für das Prädikat ausgeprägten Wortformen dreierlei Bestimmungsweisen zu-


