Aufsatz 
Einleitung zu einer Kasuslehre der griechischen Sprache und Gebrauch des Akkusativ / von G. R. Hoffmann
Entstehung
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Einleitung zur Kaſuslehre überhaupt.

§ 1.

Das Substantiv ist diejenige Wortform, in welcher irgend eine Bestimmtheit als ein- fache Beziehung auf sich selbst gefasst wird. Es geschieht dies dadurch, dass unser Denken zunächst alle an ihr vermittelten Beziehungen aufhebt und von ihr sondert, sie selbst als in sich unabhängig setzt und sodann diejenigen Bestimmungen, die wir mittel- bar oder unmittelbar daran knüpfen, zu ununterschiedener Einheit mit ihr verbindet. So stellen wir z. B. in dem SubstantivBaum eine Bestimmtheit dar, die aus einem Kom- plex vieler Bestimmungen durch die Kraft unsres Denkens zur Einheit gebracht ist. Es sind nämlich all die an ihr haftenden Besonderungen, wie Theile(Blätter, Zweige, Stamm), wie Eigenschaften(kräftig, grün, hoch, schattig), wie Selbstbestimmungen(wachsen, blühen), in ihrer Selbständigkeit gegen das Ganze wie gegen einander negirt, zu einer in sich vermittelten Gesammtheit verbunden und diese als ein selbständiges noch unbe- zogenes Ganze festgehalten, so dass unser Denken an ihm nicht den gleichen Prozess beginnen soll, durch welchen es(das Ganze) ebenso in einer höheren Allgemeinheit ver- schwinden würde. Da die natürliche Welt uns ein selbständiges Allgemeine zunächst und zumeist nur in der Form von Gegenständen vor die Augen stellt, so ist es wohl erklärlich, wie bei unausgebildeten Sprachen anfänglich nur die Bezeichnungen dieser als Substantiva sich finden, bis die Völker, zum Denken erstarkt, auch andere Bestim- mungen in solcher selbständigen allgemeinen Form erfassten. Die griechische und deut- sche Sprache zeigen darin schon frühe eine ungemeine Biegsamkeit und Ausbildung, in- dem theils sämmtliche Adjektiv- und Verbalbedeutungen wieder als selbständige Begriffe zur Form von Substantiven gebracht, sich bereits fertig vorfinden(r μι△νε, quli etc.), theils auch durch Vorsetzen des Artikels sehr leicht fortwährend neue Substantiv-Formen gebildet werden können: 10gsöyety, ofd.

§ 2. So wie nun im Substantiv eine Form existirt, in welcher eine mehrfach in sich unterschiedene Bestimmtheit sich als selbständige Einheit darstellt, so müssen zugleich