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hatte, nahm ſchon im Frühjahr 1622 in Heſſen ganz unerträgliche Formen an.*) Von Woche zu Woche änderte ſich der Wert des umlaufenden Guldens in ſeinem Verhältnis zum Reichstaler und führte damit zu einer unerträglichen Preisſteigerung auf allen Gebie⸗ ten. Dadurch wurden nicht nur die Betriebe der Handwerker vollkommen lahmgelegt, ſon⸗ dern auch die landgräflichen Münzen kamen in die höchſte Verlegenheit. Die Ver⸗ kupferung der umlaufenden Silbermünzen nahm ſtändig zu, zumal da unlautere Elemente die allgemeine Verwirrung ausnützten und alle wertvollen Metalle zuſammenkauften. Durch Verkauf außerhalb des Landes ſicherten ſie ſich hohe Gewinne und ſteigerten die Not des Landes ins Ungemeſſene. Die Streitigkeiten zwiſchen Gläubigern und Schuldnern nahmen infolge der ſchnellen Geldentwertung überhand, finanzielle Zuſammenbrüche waren an der Tagesordnung.*) Nur mit Mühe vermochten die fürſtlichen Kanzleien durch tat⸗ kräftiges Eingreifen ein Chaos zu verhüten. Schon im Spätherbſte des Jahres 1622 machte ſich durch die Niederlage der pfälziſchen Partei und die glücklich eingebrachte Ernte in Heſſen⸗Darmſtadt eine weſentliche Beſſerung in der Wirtſchaftslage bemerkbar, im Gegen⸗ ſatz zu Heſſen⸗Caſſel, wo die ungünſtige politiſche Lage das Land noch tiefer in den Wäh⸗ rungsverfall verſtrickte. Immerhin war auch hier die Teuerung noch ſehr drückend, da die Preiſe für die wichtigſten Lebensmittel um ein Mehrfaches höher ſtanden als in dem vorausgehenden Jahren.
Durch rückſichtsloſe, diplomatiſche Ausnützung der Lage, wie ſie durch den Sieg der kaiſerlichen Waffen geſchaffen war, hoffte Landgraf Ludwig reichliche Entſchädigung zu erhalten für die durch Mansfeld erlittene Unbill. Mit Recht ſchrieb er ſich einen weſent⸗ lichen Anteil an dem glücklichen Ausgang des Feldzuges zu und ging ungeſäumt nach ſeiner Rückkehr aus Landau daran, ſich für die großen Opfer, die er gebracht hatte, bezahlt zu machen. Wiederholt wurde er beim Kaiſer dieſerhalb vorſtellig, indem er ſtets darauf hinwies, daß er die Plünderung und Verwüſtung ſeines Landes nur ſeinem zähen Feſthal⸗ ten an der kaiſerlichen Sache zuzuſchreiben habe. Zur Stützung dieſer Anſprüche Landgraf Ludwigs wurden in jenen Tagen die an anderer Stelle ſchon angeführten Schädenliſten zu⸗ ſammengeſtellt. Die amtlichen Verhöre der Bewohner über den Einfall der Pfälzer wur⸗ den vorgenommen. Ihre Durchführung läßt deutlich erkennen, daß es dem Landgrafen dabei in erſter Linie auf eine Belaſtung ſeines Vetters Landgraf Moritz und des Grafen Wolfgang Ernſt von Iſenburg ankam. Abiſchriften verſchiedener, abgefangener Briefe, die in die Hand Landgraf Ludwigs gefallen waren, wurden dem Kaiſer überſandt, um die feindſelige Haltung dieſer Fürſten in das rechte Licht zu ſetzen. Nachdem er ſo den Boden für ſeine weitgehenden, territorialen Forderungen gründlich vorbereitet hatte, gelang es ihm, dieſe durch geſchickte Verflechtung mit der Löſung der pfälziſchen Kurfrage reſtlos durch⸗
³) Günther, Beiträge zur Geſchichte der Landeskultur in Heſſen⸗Darmſtadt zur Zeit der Landgrafen. Arch. für heſſ. Geſchichte Band X. Seite 326.
Geldkurs: 1611 1621(Januar) 1621(Dezember) 1622(Februar) 1 Reichstaler= 1 fl. 24 Kr. 2 fl. 20 Kr. 6 fl. 30 Kr. 10 fl. 1622(Oktober) 1623 1 Reichstaler= 5 fl. 1 fl. 30 Kr.
³) Münzedikt des Landgrafen Moritz vom 30. April 1623, Als aber die große Confuſion im Müntz⸗ weſen, nechſtverwichenes 1621 Jahres entſtanden in deme alle Fonate wo nicht wöchentlich ſichs mit dem Uffſtieg der harten Sorten gegen die gemeine Zahltaler oder Gülden geendert. Policey⸗ und Landordnung des Landgrafen Moritz vom Jahre 1622. Nachdem auch von den Handwerkern insgemein geklaagt wird, daß die Krämer, Händeler, Störer, Landſtreicher und Jüden allerhand Metalle von Gold, Silber, Sinn, Blei, Kupfer, Meſſingk und anderen hin und wieder auff und zuſammenkauffen und auſſerhalb Landes zu ihrem Vorteil verhandeln und verparthieren, dadurch dann nicht allein ſolche Metallen erſteigert, ſondern wie auch ſelbſten an unſerm Münzweſen auch die Handwerker in ihrer Handthierung verhindert werden. Aus der Sammlung der fürſtlich heſſiſchen Landesordnungen, Band I. Seite 492 und 652.) Dazu ſiehe erner: Stadtarchiv zu Schotten, Abteilung 8. Conv. dreißigjähr. Krieg. 1
⁵) Retter, heſſiſche Nachrichten Sammlung 1. Seite 103. In dieſem Jahr galt der Reichstaler 16 Gulden und war allerhand böſe verküpferte Münz im brauch, wodurch hernach groß Verwirruna unter den Debitoren und Creditoren erwachſen, ſo mit großer Müh bei Fürſtlichen Cantzleyen müſſen ent⸗ ſchieden werden. In Heſſen⸗Caſſel ſtieg der Reichstaler ſogar auf 28 Gulden an.


