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Endlich wollen S. fürſtl. Gnaden denen mit anderen Chur⸗ und Fürſten habenden erbpacten und Vergleichungen nicht hiermit derogirt haben.
Signatum Landau, den 16./ 26. Juni anno 1622.
Ludwig Landgraf zu Heſſen.
Doch begnügte man ſich im pfälziſchen Hauptquartier nicht damit, die Durchführung der eingegangenen Verpflichtungen ganz dem Ermeſſen Landgraf Ludwigs zu überlaſſen. Vielmehr ließ ihn der Pfalzgraf durch die Vermittlung Buwinghauſens genau wiſſen, wie er ſich ihrer zu entledigen hätte.“*) Zunächſt ſollte ſich der Landgraf ſofort nach ſeiner Freilaſſung mit Tilly in Verbindung ſetzen, um einen Waffenſtillſtand von drei Wochen zu erlangen. Er hoffte dadurch Zeit zu gewinnen, den Brüſſeler Abmachungen Geltung zu verſchaffen. Auch verſäumte es Friedrich nicht, dem Landgrafen für die ſchwierigſten Punkte der bevorſtehenden Verhandlungen beſondere Richtlinien zu geben. Am wichtig⸗ ſten erſchien ihm die Erzielung einer Einigung zur Uebernahme der Armee Mansfelds, die ohne Bezahlung der Soldrückſtände ſich nicht ohne weiteres abdanken laſſe. Außerdem ſollte Landgraf Ludwig auf ein Uebereinkommen wegen der Verproviantierung der Trup⸗ pen hinwirken, da die Pfalz vollkommen ausgeſogen ſei. Als Aufenthaltsort für die Armee, gab er dem Unterhändler den Rat, Hagenau vorzuſchlagen, wobei jedoch noch be⸗ ſondere Beſtimmungen für die Sicherung der Nachbarn getroffen werden müßten. Bei den Unterhandlungen dürfe man nicht vergeſſen, ſich über die Stärke der in den pfäl⸗ ziſchen Feſtungen verbleibenden Garniſonen zu einigen, und ihm, dem Pfalzgrafen, einen Aufenthaltsort ſicherzuſtellen, da man ja auf der Gegenſeite nicht mit ihm verhandeln wolle, ſolange er ſich bei der Armee aufhalte. Im übrigen erklärte ſich Friedrich ausdrück⸗ lich zum Abſchluſſe des Waffenſtillſtandes bereit, ſelbſt ohne vorherige Reſtitutionsver⸗ ſicherung des Kaiſers, nur auf das Verſprechen des Königs von England hin, daß dieſe beſtimmt erfolgen werde.“) Landgraf Ludwig war bereit, die Vermittlerrolle zu über⸗ nehmen und auf dieſer Grundlage zu verhandeln. Ein Sekretär des engliſchen Geſandten ſollte ihn bei ſeiner Rückkehr nach Darmſtadt begleiten und ihn bei ſeinen Verhandlun⸗ gen mit den Führern der Ligatruppen unterſtützen. In Wirklichkeit hatte dieſer die Aufgabe, den gezwungenen Vermittler bei Erledigung ſeines Auftrages zu über⸗ wachen. Am Vormittage des 27. Juni wurden die Vorbereitungen zur Ab⸗ reiſe getroffen, und, als ſich Landgraf Ludwig nach der Mittagsmahlzeit von dem Pfalzgrafen verabſchiedete, kam dieſer nochmals auf die Vermittelungsaktion zu ſprechen. Er verſicherte ihn dabei wiederholt ſeiner Freundſchaft und bat ihn, doch dem Kaiſer zu ſchreiben, daß er ſich S. Kaiſerlichen Majeſtät gegenüber gehorſam erweiſen wolle, wenn er ihn„als Kurfürſten bei ſeinem Land und Leuten erhalten wolle.“**) Der engliſche Reſident in der Pfalz, Netterſole, mit welchem der Landgraf ebenfalls vor ſeiner Abreiſe eine Unterredung hatte, ſuchte ihn zu überzeugen, daß der König ſchon darauf dringen werde, daß der Kaiſer mit dem Pfalzgrafen zufrieden ſein könne.*) Auch bat er Ludwig, doch dazu beizutragen, daß das Mißtrauen ſchwinde und der Verdacht zerſtreut werde, daß der Pfalzgraf nach ſeiner Reſtituierung ſich an den katholiſchen Kurfürſten rächen wolle.“*¹)
Nachdem Landgraf Ludwig ſich verabſchiedet hatte, trat er in Begleitung von 100 pfälziſchen Reitern die Heimreiſe an. In Speyer wurde übernachtet und am folgen⸗ den Morgen die Reiſe nach Mannheim fortgeſetzt. Dort hatte er noch eine längere Un⸗
²⁵) H. A. II. Convol. 66. III. Seite 67. Memoriale deſſen was Buwinghauſen mit Vorwiſſen des Pfalzgrafen mit mir geredet...——. Junt 12. A. II. Convol. 66. Seite 63. Dieſes hat der Pfalzgraf zum Abſchied mir angezeigt, den 17./27. 3 ²²) H. A. II. Convol. 65. II. Seite 27. Protokollum deſſen, was ſich vom 27. Mai /6. Juni bis 17./27. Juni ereignefe.
²²) H. A. Abt, II. Convol. 66. Fasz. III. Seite 63. Unterredung Landgraf Ludwigs mit dem engliſchen Reſidenten in der Pfalz: Werde nun dem König die promesse gehalten, hette man den Frieden verhoffent⸗ lich gewiß, wo aber nit und der König ſollte geteuſcht werden, ſo würde er alles zuſetzen, was er hette,
ſeine nepotes bei Iren digniteten undt ererbten Landen zu konſerviren und würde uff ſolchen Fall der Krieg nit pfihären biß er diß hette erhalten.
²⁰) Ebenda: Dann daß naturel an dem Herrn ſei gut, ſeie nur bißhero übel angeführt worden, undt
ſollten uff ſolchen Fall genugſam Mittel zu finden ſein, daß ſie könnten verſichert werden.


