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zu bedauern, daß die Oekonomie des Dramas dem Dichter nicht erlaubte, denselben eine Entgegnung gegenüberaustellen. Uber die Schuld des Helden hat uns jedoch der Dichter nicht im Zweifel gelassen; sein ganzes Verhalten zeigt uns einen Mann, der infolge maßloser Selbstsucht das Maß aller Dinge verloren hat und in un- geheuerlicher Verblendung lebt,— was freilich mit dem Wesen eines Realisten nicht gut übereinstimmt— der jedoch trotz aller Selbst- täuschung seine Schuld nicht verkennt. Und wenn Max zu Wallen- stein sagt:
Nein, Du wirst so nicht endigen, das würde
Verrufen bei den Menschen jede große
Natur und jedes mächtige Vermögen;
Recht geben würd' es dem gemeinen Wahn,
Der nicht an Edles in der Freiheit glaubt Und nur der Ohnmacht sich vertrauen mag. K. T. II. 2.
so liegt darin meines Erachtens eine beabsichtigte Antwort auf die oben angeführten Sophismen der Gräfin.
Wenn also Oktavio die Partei seines Kaisers er- greift, so handelt er damit nur nach Recht und Pflicht, nicht bloß, weil es sein Kaiser ist, sondern auch w eil dessen Sache die bessere, die gerechte ist.
Aber bei alledem können doch die eigentlichen Triebfedern seines Handelns oder die Mittel, deren er sich bedient, unmoralisch sein, oder es kann die Ausführung seines Vorhabens andere Flecken auf seinem Charakter zum Vorschein kommen lassen.
Die Reinheit seiner Absichten lassen zwar die meisten be- sonnenen Beurteiler gelten, dagegen tadeln sie, z. B. Hoffmeister und Bellermann, daß er ein verwerfliches Mittel gebraucht, indem er dem vertrauenden Freunde gegenüber, wenn auch nicht direkt lügt, so doch seine wahre Gesinnung verheimlicht. Aber ist das, was er verbirgt, sein Geheimnis, über das er nach Gutdünken ver- fügen darf, oder ist es nicht vielmehr ein Staatsgeheimnis, das er nicht preisgeben darf, ohne den Gehorsam gegen seinen Kaiser, der ihm sein Betragen vorschreibt, zu verletzen, ohne sich des Hoch- verrates schuldig zu machen, ohne damit auch die Sache, der er dient, preiszugeben? Was konnte er anderes tun, als mit Ernst ihn (Wallenstein) abmahnen?— Aber er hätte einfach dies Schergen- amt zurückweisen sollen!— Nun, daß er es nicht willig übernommen hat, daß es, abgesehen von der Gefahr, auch seiner Neigung nicht entspricht, und daß er sich nur deshalb dazu herbeiließ, weil er


