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versagt wird, weil ihr wissenschaftlicher Standpunkt(ganz abgesehen von diesen oder jenen Specialkenntnissen) für selbstständige Studien sie nicht befähige, so muss von zwei Dingen eines angenommen werden: entweder der von der Unterrichtsbehörde den Realschulen vor- geschriebene Lehrplan ist ein verfehlter, oder— die Realschullehrer, wenngleich durch dieselben Bildungsanstalten und Prüfungen gegangen, wie die Gymnasiallehrer, und unter Aufsicht derselben Behörden arbeitend, sind durchweg nicht Willens oder nicht im Stande, jenen Lehrplan durchzuführen, und werden auch von der Aufsichtsbehörde nicht dazu ange- halten. Beide Annahmen wären so befremdlicher und schmerzlicher Natur, dass man wohl erwarten dürfte, sie in öffentlichen amtlichen Kundgebungen gelehrter Körperschaften wenigstens durch Thatsachen unterstützt zu sehen, statt durch unbewiesene Behauptungen und aus ihnen gezogene Schlüsse, wie etwa diese: die Aerzte nehmen eine angesehene Stel- lung in der Gesellschaft ein— die Aerzte haben den Gymnasialcursus durchgemacht— die Realschüler haben diesen Cursus nicht durchgemacht, sondern einen andern, freilich eben so langen— also können sie nicht Aerzte werden. Oder: Nur Griechisch und Latein gibt freie menschliche Bildung— die Realschüler wissen kein Griechisch und nicht viel Latein— also haben die Realschüler keine freie menschliche Bildung. Jedenfalls hätte man vor dem Aussprechen solcher Urtheile erwägen sollen, dass die Realschulen für ihre Abiturienten keine Privilegien verlangen, keine Abänderung der bestehenden Vorschriften für die Staats- prüfungen zu ihren Gunsten, keine besondere Berücksichtigung von Seiten der Professoren, vielmehr einfach die Erlaubniss, in Gemeinschaft mit Jünglingen, welche keinen Tag länger als sie selbst auf ihre wissenschaftliche Vorbereitung zu verwenden genöthigt waren, an den vom Staate geöffneten Quellen höherer Bildung nach Maassgabe ihrer Kraft zu schöpfen, und dann selbstverständlich auch das Recht, die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in den Staatsprüfungen gleich jedem Andern nachweisen und, wenn dieser Nachweis gelingt, aus ihm auch die durch die Rechtsgleichheit aller Staatsbürger gewährleisteten Vortheile ziehen zu dürfen. Sind sie wirklich so unfähig zu wissenschaftlichen Studien, wie einzelne Facultäten zu glauben scheinen, so wird sich das ja ohne Zweifel nachher bei den Staats- prüfungen herausstellen und die Sache wird sich so von selbst erledigen. So lange aber diese praktische Probe nicht gemacht ist, erinnert die Ausschliesslichkeit mancher Facultäten doch zu sehr an die jetzt glücklich beseitigte Gewerbegesetzgebung vergangener Jahrhunderte, als dass wir— gerade im Interesse der Universitäten und der Ehre der Gymnasialabiturienten, die doch hoffentlich eine Concurrenz nicht fürchten— an ihre dauernde Aufrechterhaltung glauben könnten. Es wird in den Gutachten sogar der Grund geltend gemacht, es sei ja so lange Alles vortrefflich gegangen, wir haben Aerzte, Mathematiker, Naturforscher die Menge und in vorzüglicher Güte— warum also ändern? Aus dem Grunde hätten aber auch vor vierzig Jahren die Gänsekielhändler sich dem Debit der Stahlfedern widersetzen können. Die Realschule entwickelt in ihren Zöglingen planmässig die Fühigkeit der Be- obachtung, den Respect vor der Thatsache, dem Experiment, die Methode des vorsichtigen Inductionsschlusses, sie gewöhnt sie, sich auf ihre Augen, ihren Verstand mehr zu verlassen, als auf Autoritäten und Systeme. Zugegeben nun, dass alle diese Befähigungen und Ge- wohnheiten, bekanntlich die kostbarsten Eigenschaften des Technikers nicht nur, sondern auch des Arztes und des Naturforschers, bei eminenten Talenten ohne alle frühzeitige An-


