Aufsatz 
Frankreich und seine Bevölkerung / von L. Hölting
Entstehung
Einzelbild herunterladen

36

jedoch nur mit Mehrheit von einer Stimme; den Realschulen günstige Minoritätsvota gingen ausserdem von der philosophischen Facultät in Kiel und von der medicinischen in Marburg ein. Die Gründe der Verneinung sind sehr mannigfaltige und werden mit sehr verschiedener Energie geltend gemacht. Bonn, wohl unter dem Eindrucke süddeutscher und westeuropäischer, in Preussen nicht vorhandener Schulzustände, verwechselt mehrfach die Realschule mit der unmittelbar für das praktische Bedürfniss arbeitenden Gewerbeschule; ebenso, zum Theil wenigstens, Marburg. Berlin aber fürchtet von Zulassung der Realschulabiturienten geradezu eine schwere Schädigung unserer theuersten nationalen Güter, ein Herabdrücken des Maasses unserer allgemeinen Bildung. Man hat dort die merkwürdige Entdeckung gemacht, dass der naturwissenschaftliche Unterricht auf Realschulen die Schüler gegen den Reiz der Naturwissenschaften abstumpfe; man hält das Abiturientenexamen der Realschulen erster Ordnung für leichter und bequemer als das der Gymnasien,(ein Blick in die Prüfungs- instruction muss jedem unbefangeuen Sachkenner eher das Gegentheil zeigen) und man macht diesen Anstalten den Vorwurf unwissenschaftlicher Oberflächlichkeit in einer Weise, die nur dann einen Sinn hätte, wenn mit ihr der Nachweis verbunden wäre, dass unser Lehrplan ein todter Buchstabe sei, dass wir ihn nicht ausführen wollen oder können. Denn dieser Lehrplan selbst schärft nachdrücklichst gerade alle die Grundsätze ein, für welche jene feindseligen Gutachten im Interesse unserer nationalen Bildung streiten, und weist aus- drücklich alle Richtungen zurück, welche von jenem Vorwurfe der Unwissenschaftlichkeit getroffen werden könnten. Es ist hier selbstverständlich nicht der Ort, auf diese Polemik näher einzugehen.*) Die Realschule wird ihr am besten durch Thaten, durch ernste Arbeit und gründliche Wissenschaftlichkeit antworten. Uns aber, die wir, unbeirrt durch die voraus- zusehenden Schwierigkeiten dieses, wie jedes andern Fortschrittes, die Zulassung unserer Abiturienten zu den Facultätsstudien immer und immer wieder glauben befürworten zu müssen, leiten dabei vornämlich zwei Gesichtspunkte, über die hier noch ein Wort gesagt sein mag.

Zunächst: Die Realschule scheint uns einen sittlichen, in der natürlichen Billigkeit wurzelnden Anspruch auf jene Rechtsgleichheit mit dem Gymnasium zu haben, dem man auf die Länge die Befriedigung nicht wird versagen können, ohne unsere Schulgesetzgebung in einen bedenklichen Widerspruch mit sich selbst zu bringen. Ein Blick auf ihren Lehrplan zeigt(was seltsamer Weise mehreren der votirenden Facultäten unbekannt geblieben scheint), dass sie für die Aufnahme von Schülern in die unterste Classe genau dieselben Anforderungen stellt, wie das Gymnasium; ein zweiter wird lehren, dass ihr Cursus genau die Dauer des Gymnasialcursus hat,(nämlich neun Jahre, je eins in Sexta, Quinta und Quarta, je zwei in Tertia, Secunda und Prima) und dass die Zahl der wöchentlichen Lectionen gleichfalls in beiden Kategorien von Anstalten dieselbe ist. Dass beide Anstalten planmässig auf wissen- schaftliche, allgemeine Bildung hinwirken sollen, wurde schon ausführlich erörtert. Wenn nun gleichwohl den Zöglingen der Realschule der vollberechtigte Eintritt in die Hochschulen

*) Zur Orientirung empfehlon wir: Die Realschulfrage. Eine Beleuchtung der akademischen Gutachten über die Zulassung von Realschulabiturienten zu Facultätsstudien. Von Dr. J. Loth, Director der Realschule erster Ordnung zu Ruhrort. Leipzig. Verlag von Otto Wigand. 1870.