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wie in den Sprachen, so ganz besonders in den mathematischen und Naturwissenschaften nicht nur auf das Wissen, sondern überall in erster Linie auf das Können und Ausüben hin, indem wir neben der Regel- und Vocabelkenntniss die Lese-, Schreib- und Sprachfertigkeit, neben dem Verstehen der Sätze und Gesetze die Lösung von Aufgaben, neben der Beobach- tung und Beschreibung des Gegebenen dessen praktisch herstellende Nachahmung ange- legentlichst erstreben. Wie wir das Letztere meinen, dafür zeugen in den Sammlungen der älteren Realschulen jene zahlreichen, von Schülern gefertigten Apparate, Modelle etc., durch welche die Lehrmittel der Anstalten nicht selten recht werthvollen Zuwachs erhalten.— Im Sinne jenes Grundgedankens unserer Organisation lassen wir es uns endlich angelegen sein, durch einen gründlichen Unterricht in der vaterländischen Sprache und Literatur, so wie in der vaterländischen und Weltgeschichte unsere Zöglinge des geistigen Gesammtbewusstseins unserer Nation so theilhaftig zu machen, dass zwischen ihnen und den Zöglingen der klassischen Gymnasien eine feste Gemeinsamkeit des Denkens und des Wollens sich bildet, welche dem Hereinbrechen des Materialismus und der Nützlichkeits-Barbarei ein für allemal einen Riegel vorschiebt.
Und aus dieser Grundrichtung unserer Realschulen ist eben auch mit Nothwendigkeit die Frage hervorgewachsen, welche gegenwärtig, scheinbar über die ursprünglichen Ab- sichten des Gesetzgebers hinausgreifend, das preussische Realschulwesen einer inhaltschweren Krisis entgegen führt. Wir meinen die Frage nach der Zulassung unserer Abiturienten zu den Facultätsstudien, unter dem selbstverständlichen Genuss aller damit verbundenen Rechte.
Wie bekannt, ist diese Frage, nach mehrfacher Anregung durch die Presse, durch Petitionen der städtischen Patronate und durch Verhandlungen der Unterrichtscommission des Abgeordnetenhauses kürzlich den sämmtlichen preussischen Universitäten zur Begutachtung vorgelegt worden, und diese Gutachten sind auf Anordnung des Herrn Unterrichtsministers vom 9. November 1869 durch den Druck veröffentlicht. Es hat keinen Sachkenner überraschen können, dass sie, ausgestellt von den bevorrechteten Vertretern der klassischen Ueberlieferungen, von Männern, deren grosse Mehrzahl mit dem Schulwesen überhaupt nur durch Jugend- erinnerungen ihrer eigenen Gymnasialstudien und durch den Verkehr mit eben von den Gymnasien entlassenen Studenten, mit dem Realschulwesen aber gar keine Berührungspunkte hat, in der Mehrzahl gegen die beantragte Neuerung sich aussprachen. Vielmehr ist es ein merkwürdiges Zeichen der Zeit, dass bei alledem eine nicht geringe Zahl von ihnen den neuen, unter so verdächtiger Flagge auftretenden Lehranstalten mannigfache, zum Theil recht wichtige Zugeständnisse zu machen geneigt ist. Wenn nämlich die theologischen Facultäten sämmtlich, schon wegen des ihnen unentbehrlichen Griechischen, dann aber auch aus leicht erklärlicher Abneigung gegen die Gesammtrichtung und Methode der Real- schulen, von deren Abiturienten Nichts wissen wollen, sprachen sich drei juristische Facul- täten(Königsberg, Halle, Göttingen), vier medicinische(Königsberg, Greifswald, Kiel, Göt- tingen) und fünf philosophische(Königsberg, Greifswald, Halle, Göttingen, Marburg) zum Theil unbedingt, zum Theil mit Vorbehalten in Bezug auf die Zulassung zu den höheren Staatsprüfungen, für die Immatriculation der Realabiturienten aus. Unbedingt verneinend haben Berlin, Bonn und Breslau gestimmt, die philosophische Facultät letzterer Universität
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