Aufsatz 
Frankreich und seine Bevölkerung / von L. Hölting
Entstehung
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Territorialbildung des französischen Staates.

Die Eintheilung Frankreichs in Departements wurde bekanntlich durch Beschluss der Nationalversammlung vom 15. Januar 1790 vorgenommen, die alte historische Eintheilung jedoch keineswegs dadurch aus den Anschauungen des Volkes verdrängt. So vortheilhaft auch die neue Einrichtung für die Verwaltung sein mochte, so konnte sie doch die Ver- schiedenheiten der einzelnen Provinzen, von denen fast eine jede ihre besondere Entwickelung gehabt hatte, unmöglich durch künstliche Massregeln verwischen.

Was die Territorialbildung des französischen Staates betrifft, so hat sich dieselbe sehr langsam und erst im Laufe vieler Jahrhunderte vollzogen. Das Königthum im Norden verschlang nach und nach die Provinzen des ganzen Landes und vernichtete die kleineren Fürsten. Unter den letzten Karolingern erstreckte sich der Kronbesitz nur auf Soissonnais, Laonnais, Beauvoisis und Amiénais. Erst Hugo Capet fügte Francien hinzu(Paxis und Orléans) und erhob Paris zur Hauptstadt seinées Landes. Von diesem Lande hingen jedoch zahlreiche mächtige Vasallen ab, die Herzöge von Aquitanien, Burgund und Normandie, die Grafen von Toulouse, Flandern, Vermandois und Champagne, die Herren(Sires) von Coucy, Beaujeu u. s. w., deren Gebiete durch Eroberung, Schenkungen, Heixath, Einziehung von Kronlehen u. s. w. der Krone gewonnen wurden. Die erste grössere Gebietserweiterung geschah durch Philipp I., der 1094 von den Grafen von Bourges die Landschaft Berry kaufte. Philipp August erwarb 1204 nach einem glücklichen Kriege gegen Richard Löwenherz und Johann ohne Land die Grafschaften Anjou, Maine, Touraine, Poitou und die Normandie Diese wurden zwar in dem hundertjährigen Thronstreite mit England mehrmals der Krone wieder entrissen, kamen aber unter Karl VIII. auf immer wieder an Frankreich zurück. Zugleich hatte Philipp August 1199 die Grafschaft Artois als Mitgift seiner Gemahlin erhalten und dazu die Grafschaften Vermandois, Alençon, Auvergne, Evreux und Valois erworben, sowie 1208 seinen Vetter Philippe de Dreux, also eine Seitenlinie seines Hauses, mit der Bretagne belehnt. Unter Ludwig dem Heiligen wurden die Grafen von Toulouse 1229 gezwungen, die Oberhoheit des französischen Königs anzuerkennen und einen bedeutenden Theil ihres Landes abzutreten. Den Rest behielten sie nur unter der Bedingung, dass beim Aussterben ihres Stammes Alles an die französische Krone fallen sollte. Philipp III. nahm beim Aussterben des Hauses Toulouse 1272 die Grafschaft in Besitz, die aber erst 1361 feierlich mit der Krone vereinigt wurde. Philipp II. erhielt 1306 die Vicegrafschaft Soule und 1307 die Grafschaft Lyonnais, welche Peter von Savoyen verlor, weil er den Eid der Treue nicht leisten wollte. Zugleich legte Philipp durch seine Heirath mit Johanna von Navarra den Grund zu den Erbansprüchen Frankreichs auf die Landschaften Champagne und Brie, welche 1361 unter Johann mit der Krone vereinigt wurden. Unter dem Hause Valois Lam mit Philipp das Herzogthum Valois an Frankreich und nach dem Tode des kinderlosen Humbert II. 1349 die Dauphiné hinzu, unter der Bedingung, dass der Thron- folger den Titel Dauphin führen sollte. Aber durch den Vertrag von Bretigny musste die Guyenne, Limousin, Poitou, Aunis, Saintonge und Angoumois an England abgetreten werden,