Aufsatz 
Die sozialen Fragen der Gegenwart im evangelischen Religionsunterricht höherer Schulen / von L. Hochhuth
Entstehung
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die Vaterlandsliebe beruht wesentlich auf der Anhänglichkeit an den Grundbesitz; dieser wiederum weckt besonders bei den Bauern Fleils, Voraussicht, Mälsigkeit, wie der Privatbesitz überhaupt er- zieherisch auf das Volk wirkt, indem er in kräftigster Weise zur Übung der Arbeitsamkeit, des Scharfsinns, des Urteils, der Selbst- beherrschung anregt. Endlich arbeitet erfahrungsmälſsig das Staats- und Gemeindeeigentum weniger intensiv als das Privateigentum. Doch muls die individuelle Freiheit des Eigentumserwerbs ein- geschränkt sein durch die beiden gesetzlich zu regelnden Forde- rungen, dals er nicht in unredlicher Weise geschieht und daſs dabei die Kräfte des Mitmenschen nicht in schamloser Weise ausgenutzt werden. Daneben wird aber da überall Gemeinde- und Staatseigen- tum zuzulassen sein, wo es dem Wohle der Gesamtheit dienlicher ist.¹)) Ap.-Gesch. 4, 19 und 5, 29 belehrt uns über die Grenzen des Gehorsams gegen die Obrigkeit, die in den von Gott geforderten sittlichen Ordnungen liegen. Schon Mt. 22 hatte Christus die Ver- einigung des Gehorsams gegen Gott und gegen die Obrigkeit ver- langt; tritt ein Konflikt zwischen dem Staatsgesetz und den als Gottes Wille erkannten Gesetzen des Gewissens ein, so muls man den letzteren folgen, aber die auferlegte Strafe willig auf sich neéhmen(5, 41); denn wer den Rechtsschutz des Staates genielsen will, muls auch unbequemen Vorschriften nachkommen oder dadurch ihre gesetzliche Berechtigung anerkennen, dals er für ihre Ver- letzung Strafe erduldet.²) Die bürgerlichen Rechte können wir als Christen aber auch voll und ganz für uns in Anspruch nehmen, soweit nicht die christliche Liebe es uns verwehrt. Dies zeigt das Beispiel des Paulus, der zwar um des Evangeliums willen alles leiden will, aber seine persönlichen bürgerlichen Rechte weder durch bürgerliche noch durch militärische Behörden antasten liefs(Apostel- geschichte 16, 37; 22, 35).

Unter die anderen in Obersekunda zu lesenden Schriftteile habe ich auch den Philemonbrief aufgenommen, welcher zur Behandlung der

¹) Vergl. Kam bli, Das Eigentum im Lichte des Evangeliums, Vortrag gehalten 1882 in Frankfurt a. M.

²) Luther, Von weltlicher Obrigkeit, wie weit man ihr Gehorsam schuldig sei(L's. Werke für das christl. Haus, Braunschweig 1892, gröſsere Ausgabe, Bd. 7, Seite 223 ff.).