Aufsatz 
Die sozialen Fragen der Gegenwart im evangelischen Religionsunterricht höherer Schulen / von L. Hochhuth
Entstehung
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getragenen, nicht vom Gesetze pefohlenen Gütergemeinschaft zeigen sich manche Schwierigkeiten(Ananias und Saphira K. 5, Bevor- zugung der Hebräer pei der Gabenverteilung K. 6), und die Gemeinde verarmt. Es ist diese einzigartige Erscheinung in der apostolischen Kirche, die nur in einer sehr begrenzten Gemeinschaft möglich war, nicht wieder zu finden, übrigens scheint auch nach K. 5 der frei- willige Verzicht auf sämtliche Güter nicht das Übliche gewesen zu sein.¹) So kann also der moderne Kommunismus sich in keiner Weise auf diese Darstellung der Apostelgeschichte berufen. War bisher immer von der Stellung der Christen zum Eigentum über- haupt die Rede, ohne die Art desselben zu berücksichtigen, so wird im Gegensatz zu denen, die als Kommunisten sich auf diese Stelle perufen, festzustellen sein, ob und in welchem Sinne vom Christen- tum aus überhaupt die Frage, ob Privat- oder Gemeinbesitz, be- antwortet werden kann. Daſs im Neuen Testament z. B. auch in Gleichnissen Christi überall Privateigentum vorausgesetzt ist, giebt uns nicht das Recht dieses als den einzig christlichen Zustand an- zusehen. Das Christentum, welches kein nationalökonomisches System als endgiltige göttliche Ordnung aufstellen will, hat einfach den- jenigen Zustand anerkannt, der damals in der Entwicklungsgeschichte des Eigentums zum Vorschein gekommen war. Wenn uns also das Christentum nur Zweck und Ziel des Eigentums im Allgemeinen angegeben hat, so müssen uns die Gesetze der Vernunft, des Gewissens und der christlichen Liebe darüber Auskunft geben, in welcher Form des Eigentums jeweilig das Ziel am besten erreicht wird. Wenn nun der Zweck des Eigentums der ist, dem Einzelnen und der Ge- samtheit zu einem wahrhaft menschenwürdigen Dasein zu verhelfen, so wird für unsere Zeit die Antwort lauten, dals Privateigentum notwendig, daneben aber Gemeinbesitz unentbehrlich ist. Privat- eigentum ist durchaus nötig im Interesse der Erhaltung der Frei- heit, der Eigenart der Persöplichkeit und der Familie. Zur Indi- vidualität des Menschen gehört nicht plos seine ihm von anderen Menschen unterscheidende Eigenart, Begabung, Neigung, sondern auch sein Besitz, besonders wenn er, durch Familientradition fort- erhalten, in gemütliche Beziehungen zu dem Menschen tritt. Auch

¹) G. Holtzmann, Die ersten Christen und die soziale Frage, Vortrag 1882 in Frankfurt a. M. gehalten, kommt auf einen Zweifel an der Geschichtlich- keit des Berichtes hinaus.