Aufsatz 
Von dem Zusammenwirken des Hauses mit der Schule
Entstehung
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Nicht Wärterinnen und Gouvernanten, nicht Kindergärten, Klein⸗Kinderſchulen und nicht Nachhilfe⸗Anſtalten erſetzen, was Vater⸗ und Mutter⸗Auge, Vater⸗ und Mutter⸗Wort und Vater⸗ und Mutter⸗Herz an dem Kinde zu leiſten haben und zu leiſten vermögen. Und wenn der Wahn gehegt werden ſollte, man vermöge ſelbſt für das heilige, nur mit eigen⸗ ſter Hingebung zu löſende Geſchäft der Kinder bildenden und Kinder erziehenden Aufgabe durch ſolche künſtliche, mit Geld zu erkaufende Veranſtaltungen ſich genügende Vertre⸗ tung zu ſchaffen, ſo dürfte dieſer Glaube an die Alles vermögende Allmacht des Geldes nicht zu den beneidenswerthen Eigenthümlichkeiten der Zeit gehören und ſich ſchwer an der geiſtigen und ſittlichen Zukunft unſerer Kinder verſündigen.

Und welchen Genuſſes beraubt ſich die Mutter, die ihren Kindern ſelbſt die Sprechen und Denken lehrende Freundin ſein könnte, und, ſtatt ſie um ſich zu haben und mit ihnen zu plaudern und ſpielend die erſten Gänge ihres Geiſtes und Gemüthes zu leiten, ſie in die Kinder⸗ und Geſinde⸗Stube verweiſt, oder ſie andern Händen anvertraut! Es giebt keinen höheren, lohnenderen Genuß, als das unter unſeren Händen täglich fort⸗ ſchreitende Aufbrechen und Entfalten der Geiſtesknospen unſerer Kinder zu beobachten, und nur in der Nähe der Mutter blühen Kinder fröhlich und glücklich heran. In die ſchwerſten Sorgen, in die drückendſten Lebensbürden vermag dieſer Genuß tägliche, ſtünd⸗ liche Erheiterung zu bringen, und um alles Dies bringen ſich Mütter und laſſen ſich und ihre Kinder geiſtig darben, ſtatt mit ihnen vereint aus dem Born der reinſten Frende zu ſchöpfen

Mit der Uebergabe des Kindes an die Schule ſchließt aber keineswegs der dem Hauſe verbleibende Antheil an der geiſtigen Bildungsaufgabe. Hat die Mutter das Kind, mit Mutter⸗Sprache und Mutter⸗Witz nach beſten Kräften ausgerüſtet, an die Pforten der Schule geleitet, ſo nimmt fortan der Vater den Knaben an die Hand, um ihn in Vater⸗Stadt und Vater⸗Land einzuführen. An den Händen des Vaters hat der Knabe und fortſchreitend der Jüngling Verſtändniß der gemeinheitlichen Beziehungen des Men⸗ ſchen zu ſchöpfen. In der rechtſchaffenen Löſung der bürgerlichen Verkehrs⸗Pflichten, in der hingebungsvollſten Betheiligung an allen Intereſſen engerer und weiterer gemeinheit⸗ licher Kreiſe, in der opferfreudigen Bereitwilligkeit für alles auf Menſchen⸗Förderung und ⸗Linderung harrende Menſchenwohl und Menſchenweh, lernt Knabe und Jüngling aus dem von inniger Mutter⸗Zuſtimmung getragenen Beiſpiel des Vaters in der Erfahrung anſchauen und denkend verſtehen, was der Menſch dem Menſchen, was er als Bürger dem großen und größeren Ganzen und jedem Mitgenoſſen dieſes Ganzen ſchuldet, lernt die Bedeutung dieſer, über Haus und Familie hinausreichenden, ſie mit umſchließenden größeren Gemeinſchaften, lernt die Bedeutung von Gemeinde und Staat verſtehen und