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Leiſtungen und Pflichterfüllungen berufen ſind, wo Kinder der Vermögenden und der Unbemittelten ſich einer gleichen Behandlung, einer gleichen Berückſichtigung, Sorgfalt und Anerkennung zu erfreuen haben. Dort lernen ſie die für beide Geſellſſchaftsſchich⸗ ten gleich wichtige Wahrheit erkennen und üben, über alle Standesunterſchiede hinaus in dem Menſchen,— in ſich und dem Andern,— nur das Menſchliche zu achten, ſeinen wahren Werth nur in die ſittliche und geiſtige Thätigkeit zu ſetzen, Standes⸗Hochmuth und Standes⸗Neid abzulegen, allen Menſchen eine gleiche Achtung, eine gleiche Werth⸗ ſchätzung, ein gleich anſtändiges Benehmen entgegenzutragen und ſich diejenige Geſinnung anzueignen, auf welcher allein alles Glück und, fügen wir hinzu, die ſittliche Löſung unſerer Menſchenaufgabe beruht. Diejenigen Eltern wiſſen nicht, was ſie thun, die für das Schulleben ihrer Kinder exeluſive Anſtalten aufſuchen, ihnen damit einen Hochmuth, eine an Aeußerlichkeiten haftende Eitelkeit, eine die Menſchen nach Zufälligkeiten rangi⸗ rende Anſchauung anerziehen, die gar leicht nur„Anſtand“ gegen Gleichſtändige oder nach ihrer Meinung höher Stehende ſich zu üben gewöhnt, aber auf die in der Scala ihrer Standesſchätzung niedrig Stehenden mit Geringſchätzung herabblickt, eine Geſinnung, die ſich einſt im Leben ſchwer mit Einbuße an wahrem Glück und wahrem ſittlichen Menſchencharakter rächen dürfte. Es giebt keine Rückſicht, welche dieſer Gefahr gegenüber einer ſolchen Excluſivität das Wort zu reden vermöchte.
Das Zuſammenleben mit Mitſchülern und Lehrern in der Schule iſt nun ganz geeignet, den jungen Menſchen an geſelligen Anſtand zu gewöhnen und ihn in der Selbſtbeherrſchung zu üben, die mit keiner Lebensäußerung„ſich gehen läßt,“ ſondern die ganze in die Erſcheinung tretende kleine Perſönlichkeit, ihr Sitzen, ihr Stehen und Gehen, ihr Sprechen und Reden, ihr Fragen und Antworten, ihr Bitten und Berich⸗ ten, ihr Ja und ihr Nein, ihre Körperhaltung, Kleidung ꝛc. der Selbſtcontrole des An⸗ ſtändigen unterzieht. Die Schule giebt ununterbrochen Gelegenheit zu dieſer Anſtands⸗ übung und ſetzt auch naturgemäß an ihre Lehrer die Forderung, auch in Erfüllung dieſer Anſtandspflicht den Schülern muſtergiltig voranzuleuchten, auch ihrerſeits„ſich nie gehen,“ nichts an Roheit und Unbildung Gränzendes in ihrem Reden und Thun, auch nicht in ihrem Scherzen und Zürnen hervortreten zu laſſen, und ſelbſt in gerechtem Unwillen, und dann vor Allem, jene weiſe Selbſtbeherrſchung zu üben, die nie der Leidenſchaft eine Herrſchaft einräumt und ſelbſt in heftigſter Erregung„wohlanſtändig“ bleibt. Die altrabbiniſche Lehrer⸗Regel: jehi kebod talmidach chabib alecha keschelach,„deines Schülers Ehre ſei dir ſo theuer, wie die deinige“ iſt von nicht zu unterſchätzender Be⸗ deutſamkeit—
Und doch iſt auch für dieſe Anſtands⸗Bildung das Haus die einzige wirkliche nach⸗


