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ſeitig ergänzende treue Zuſammenwirken wie des Vaters und der Mutter, ſo auch der Schule und des Hauſes Zeugniß ablegen.
Geiſtige und ſittliche Bildung, Ertüchtigung des Geiſtes durch Erkenntniß und für Erkenntniß, Ertüchtigung des Willens für die Anforderungen des Sittengeſetzes, Jenes durch Vermittelung des Unterrichts, Dieſes durch Vermittelung der Erziehung, in dieſen beiden Penſen gliedert ſich im großen Ganzen die Geſammtaufgabe der Jugendbildung.
Es iſt aber auf den erſten Blick klar, daß von dieſen beiden großen Aufgaben, die bei Weitem größere und ſchwierigere, die Aufgabe der Erziehung, faſt ausſchließlich dem Hauſe verbleibt. So gewiß es viel leichter iſt, ein tüchtiger Arbeiter, ein geſchickter Induſtrieller, ein großer Gelehrter, als ein ſittlich braver, pflichtgetreuer Menſch zu werden, ſo gewiß kann doch das Haus von dieſer ſeiner Erziehungs⸗Aufgabe nur einen ſehr geringen Theil der Schule übertragen.
Alle Vorbedingungen zur Erziehung hat das Haus, die meiſten Vorbedingungen für dieſes Penſum fehlen der Schule.
Brav ſein iſt kein Wiſſen, brav ſein iſt ein Können, iſt eine Kunſt, iſt die Kunſt der Beherrſchung und der Richtung des Willens innerhalb der Gränzen und auf die Ziele des Sittengeſetzes, iſt die Kunſt des freien Pflichtgehorſams. Alles Können, jede Kunſt ſetzt aber Uebung, Uebung aber Gelegenheit, wiederholte häufige Gelegenheit zur Bethatigung der Kraft voraus, die durch Uebung ertüchtigt werden ſoll; Gelegenheiten, deren das Haus für die verſchiedenſten Seiten des ſittlichen Pflichtlebens die größte Mannigfaltigkeit bietet, an denen aber das Schulleben nur in ſehr beſchränktem Maaße Antheil hat.
Nur im freien Zuſammenleben des häuslichen Familienkreiſes, wo die kindliche Seele Spielraum und Gelegenheit hat, ihre Eigenthümlichkeiten, ihre Neigungen, ihre Wünſche, ihre Triebe, ihr ganzes Wollen frei zu entfalten, nur da kann auch dieſes Wollen geübt und gewöhnt werden, der Kontrole und den Anforderungen des Sitten⸗ geſetzes frei und froh und freudig ſich zu fügen. Nur dort laſſen ſich die Tugenden der Wahrhaftigkeit, der Rechtsachtung, der Nächſtenliebe, des Wohl⸗Thuns, der Nach⸗ giebigkeit, der Verſöhnlichkeit, der Verträglichkeit, der Gelaſſenheit, der Beſcheidenheit, der Mäßigkeit und Genügſamkeit, nur dort die Gewiſſenhaftigkeit und die frei gehorchende Pflichtfreude erwerben und zu Charakter und Geſinnung aneignen. Das Schulleben hat für die Bethätigung der meiſten dieſer Tugenden nur ſelten Gelegenheit, hat wohl mit⸗ unter Gelegenheit, das Vorhandenſein oder den Mangel einer dieſer Tugenden lobend oder tadelnd zu bemerken, allein es käͤnn nicht üben, nicht gewöhnen, nicht„erziehen“ zur Tugend.


