Aufsatz 
Von dem Zusammenwirken des Hauses mit der Schule
Entstehung
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Darin aber ſteht die vom Schöpfer eingeleiteteTheilung der Arbeit in uner⸗ reichbarer, oder doch unerreichter Höhe über der Anwendung dieſes Princips und deren Folgen im Gebiete der Menſchenbeſtrebungen, daß ſeineTheil⸗Arbeiter nicht in beſchränkter Einſeitigkeit verkümmern, daß ſie vielmehr in völliger Gleichheit von dem Bewußtſein und dem Verſtändniß des Geſamuntzweckes, für den ſie arbeiten, erfüllt bleiben, ihre Theilleiſtungen eben von dem Gedanken dieſes Geſammtzweckes aus zu be⸗ meſſen und zu würdigen haben, für dieſen Geſammtzweck und ihre ergänzenden Theil⸗ leiſtungen alle ihnen innewohnenden Fähigkeiten zur möglichſt vollendeten Verwirklichung bringen, und ſo, jedes in ſeiner Weiſe, mit begeiſterungsvoller Befriedigung ſich als geiſtig und ſittlich ganze Weſen zu fühlen, auch, wenn es ſein muß, den Genoſſen zu vertre⸗ ten, und ſo zeitweiſe das Ganze zu tragen vermögen, während in dem Gebiete der In⸗ duſtrie und wir wagen auch zu ſagen: der Wiſſenſchaft, die vom Menſchen eingeleitete Theilung der Arbeit ſehr oft eine Einſeitigkeit und eine Beſchränktheit des Geiſtesblicks erzeugt, bei welcher die geiſtig⸗ſittliche Vollendung und Berufsfreude des Individuums mit Nichten Schritt hält mit den Vortheilen und der Wohlfahrt, welche die Geſammt⸗ heit aus dieſer getheilten Arbeit unleugbar erndtet, und eine Kultur⸗Bilanz der Zeiten glänzendſten Geſammtfortſchritten gegenüber nicht wenige individuelle Verkümmerungen in Rechnung zu bringen haben dürfte.

Im Begriffe, unſere Betrachtungen dem Zuſammenwirken von Haus und Schule für den gemeinſamen Zweck der Jugendbildung zuzuwenden, iſt es uns nicht ungeeignet erſchienen, auf die förderungsreiche Anwendung des Prinzips der Arbeitstheilung über⸗ haupt, insbeſondere auf die in Vater und Mutter bereits getheilte Arbeit für den ge⸗ meinſamen Zweck der Bildung ihrer Kinder hinzuweiſen, um in vorhinein den Stand⸗ punkt anzudeuten, von welchem wir das Verhältniß der Schule und des Hauſes zu dem Bildungszweck der Jugend begreifen möchten.

Iſt doch urſprüuglich das Haus allein der einzige Factor für Alles, was Kinder an leiblicher, geiſtiger und ſittlicher Pflege aus Menſchenhänden zu empfangen haben, auf Vater und Mutter ſind ſie von Natur hingewieſen, und wenn ſubſidiariſch die Schule eintritt, ſo entſpricht es ganz dem hohen Ernſt des in Frage ſtehenden An⸗ liegens, ſich mit Entſchiedenheit über Umfang und Gränze des Antheils klar zu werden und klar zu bleiben, den Eltern mit Uebergabe ihres Kindes an die Schule von der ihnen obliegenden Bildungsaufgabe der Schule zu überantworten vermögen. Es ſtünde ja traurig um die Zukunft unſerer Kinder, wenn uns der Wahn umfinge, wir könnten mit Beſoldung von Schulen, Lehrern, Bildnern und Erziehern uns unſerer Obliegenheit für die geiſtige und ſittliche Zukunft unſerer Kinder voll entledigen, und es gäbe doch