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für Johann, wird das kaum etwas beweisen. Stilus Trevirensis wird man aber wohl gelten lassen müssen. Daher nehmen wir als Todestag an den 26. Febr. 1407. Dazu stimmt auch, dass Wildgraf Gerhard und Hildegard am 31. März 1407 die in Eber- bach hinterlegten Urkunden betreffs der Herrschaft Limburg nun bescheinigen von dort ausgehändigt erhalten zu haben ²*).— Ueber Hildegard s. die Origines Bipontinae von Crollius ¹⁰), dem Grüsner folgt ¹¹). Sie war eine Schwester Friedrichs von Saarwerden, Erzbischofs(1370— 1414) von Köln. wo ja Johann Canonicus gewesen war. Da aber die Mutter Philipps V.(nach Eigenbrodt) von Falkenstein, des Vaters von Gerlachs III. Gemahlin Elisabeth, Gräfin Johanna von Saarwerden, eine Schwester von Hildegard's Grossvater Friedrich II. von Saarwerden ¹²) gewesen war, so waren Hildegard und Elisabeth Enkelinnen von Geschwistern und bestand auch nahe Verwandtschaft zwischen Hildegard und Cuno von Falkenstein, dem Erzbischof von Trier 1362— 88, dessen Vater Cuno I. eben jene Johanna von Saarwerden zur Gemahlin gehabt hatte. Wenn die Isenburgische Standesherrnvereins-Tafel Hildegard eine Tochter Graf Ludwigs II. von Kirkel und der Gräfin Agnes von Zweibrücken nennt, so scheint mir das auf einem Irrtum zu beruhen. Auch Lehmann kennt ¹³) als Nachkommen Ludwigs II. von Kirkel nur Johann IV. und obgleich dieser 1387 als letzter seines Stammes in die Grube sank ¹¹⁴), ist von irgend welchen Ansprüchen Hildegards oder ihres Gemahls auf Burg und Herrschaft Kirkel nichts zu finden. Was den Todestag Hildegards betrifft, so hat die Isenburgische Stammtafel:+† 15.(25.) Okt. 1419, diese doppelte Angabe wahr- scheinlich deshalb, weil bei Wenck in der Tabelle(I, S. 406), wohl durch Versehen oder Druckfehler, steht: 15. Okt., während es Ib S. 83 im Auszug aus dem Franziskaner- Nekrolog heisst: 25. Okt. Dass das letztere Datum richtig, beweist auch die Grabstein- Inschrift bei Helwich ¹⁵).— Die Urkunde vom 12. Juni 1374 über den Verkauf seines Teils des Schultheissenamts und der Juden zu Limburg, sowie eines Zinses findet sich in Hontheims Historia Trevirensis 16). Ueber den Verkauf von Burg und Gericht Staden, die bei der Teilung zwischen Heinrich II. von Isenburg und Gerlach IV.(I. von Limburg) ganz an diesen gekommen 1¹⁷), aber seitdem schon zu verschiedenen Malen wiederkäuflich teilweise veräussert, also eigentlich nur verpfändet worden waren, wie 1369 halb Staden an Mainz ¹8), 1377 ein Viertel an Ruprecht von Nassau und seine Gemahlin Anna von Nassau-Hadamar und ein Viertel an Hermann, Landgrafen von Hessen ¹⁸⁹), s. Simon ²⁰), auch Dieffenbachs Geschichte von Friedberg S. 125, besonders Zimmermann, J. c. ²¹).
Nach Johanns Tode trat nicht sein vermeintlicher Bruder Gerlach, der Trierer Domdechant, als Erbe auf, über den oben(unter 9) gesprochen ist. Auch nach den Limburger Annalen ²²) starb er ohne Lehenserben und hatte er seinen Schwestersohn Gerhard von Kirburg zum Nachfolger, der aber danach schon den 3. Mai 1408 das Zeitliche segnete.„Et sic dominium Limpurgense“, fahren die Annalen fort,„est trans- latum ad alienos his temporibus“. Obgleich, als Johann, noch unverheiratet, das halbe Schultheissenamt an Trier verkauft hatte, Erzbischof Cuno sich durch den Kaiser das Drittel der Herrschaft, welches Reichslehen war, für den Fall, dass Johann einwillige oder die Lehen an das Reich fielen, hatte zusprechen lassen 23), erhielt dennoch Gerhard von Kirburg 1376 vom Kaiser, 1378 von Hessen und ebenso wohl auch von Mainz die Eventualbelehnung für den Fall, dass Leibes-Lehens-Erben fehlten 24). Ja für diesen Fall erhält er die Belehnung nun am 24. Jan. 1380 auch von Trier, nachdem der Erzb.
2²) Roth, Fontes II, 8. 132. ¹⁰) I, S. 141 u. Tafel I. ¹¹) 8. 42. ¹²) Crollius, Or. Bip., I, Tafel zu S. 148. ¹³) Gesch. der Pfälz. Burgen, V, S. 239. ¹⁰⁰ Lehmann, I. c., S. 244. ¹⁵) Syntagma monum. et epitaph. in d. Geschichtsblättern f. d. mittelrh. Bist., I, S. 107. ¹⁸) II, S. 258. ¹9) Simon, I, S. 143, II, S. 125 ¹⁸) Regesta Boica, IX. ¹⁹ Zimmermann, Hess. Arch., XIII 1, 1870, S. 8. ²⁰) I, S. 143. 2¹) Vgl. auch Schannat, Clientela Fuldensis, Probat. Nr. 155, S. 126. ²²) Limb. Chrou. v. Wyss, 3. Anhang, S. 113. ²⁵) Honth. H. Trev., II, S. 260, Grüsner, S. 39.*⁸) Grüsner, S. 40 u. 72 f.


