Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 4. Teil
Entstehung
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einigermassen beweisen könnte, dass die Franziskaner nicht erst im vorhergehenden Jahrhundert neu gebaut hatten) auf dem Platz der Nikolaus-Pfarrkirche. Mechtel schliesst es daraus, dass die fratres Franciscani verpflichtet waren, dem Pastor(d. h. dem Stiftsherrn, der zugleich ¹⁰7) Limburger Pfarrer war) canonicalem portionem zu geben. Wenn den bescheidenen Mönchen nur eine alte Kirche zum Umbau oder zur Restau- rierung sie wurde St. Sebastian geweiht überlassen wurde, erscheint es auch weniger auffällig, dass Gerlach I. von Limburg in ihrem Nekrolog nicht vorkommt, während Gerlach II., aus dessen Zeit die jetzige Kirche stammt, als pater ordinis et sincerissimus amicus fratrum erhoben wird, wobei freilich in dem Zusatz et uxor eins Elisabeth de Falkenstein 1355(obiit) sich eine Verwechselung mit seinem gleichnamigen Sohne verrät ¹⁰).

2. Die Aufeinanderfolge der Brüder steht nach der Aufzählung in einem Sühnevertrag von 1267 ¹) wohl fest ²). Da Agnes 1267 schon verheiratet ist, so er- scheint sie mindestens als zweitältestes der Geschwister, obwohl ihr Gemahl als Schwiegersohn dort an letzter Stelle steht sie selbst und Imagina, sowie Graf Adolf von Nassau sind, letztere wohl, weil Adolf damals noch nicht Gemahl Imaginas und diese noch minderjährig war, gar nicht genannt. Johann heisst 1279³) miles, 1285) iunior dominus de Limburg neben Gerlacus dominus de Limburg senior. Als Sterbetag ist nach dem Grabstein in der Limburger Pfarrkirche) der Michaelstag, der 29. September, angenommen. Der Nekrolog der Franziskaner) gibt den 6. Okt. an. Letzterer wird mit Corden*) als Begräbnistag betrachtet werden können. Dass Jobannder blinde Herr genannt wurdes), hatte wohl nur den Grund, dass in höheren Jahren sein Augenlicht stark getrübt ward. So war es zuverlässig nach Leh- mann ³) auch bei Johann III. von Spanheim-Starkenburg, demEdlen, demBlinden. Von wirklicher Blindheit Johanns ist nichts bekannt 1). Johanns erste Gemahlin Elisabeth, deren Familiennamen das Necrologium der Franziskaner nennt, ist, wie oben(1, Anm. 13) erwähnt, keinem der Bearbeiter der Geroldsecker Geschichte bekannt. Dass sie der Linie Geroldseck in der Mortenau(oder Ortenau) angehört habe, etwa als Tochter Hermanns, des Landvogts im Elsass und in der Mortenau, oder seines Bruders Heinrich von Veldenz, dessen Sohn Walther den 3. Aug. 1270, um dieselbe Zeit, wie Johanns Schwester Imagina, verlobt wurde ¹¹) darauf weist vielleicht das hin, dass bei König Adolf der Sohn Hermanns, Heinrich, in hoher Gunst stand ¹²) und Hermann, ein Sohn Heinrichs von Veldenz, durch Adolf 1296 zum Landvogt der Morten- au gemacht wurde ¹³) und auf dessen Seite bei Göllheim 1298 fiel ¹¹). Elisabeth müsse, meint Reck ¹⁵), bald gestorben sein, und er nimmt mit Corden ¹⁶) und Wenck ¹⁷), und so auch die Isenburgische Stammtafel des Standesherrnvereins an, da eine Tochter Johanns Elisabeth geheissen habe, diese und nur diese sei aus dessen erster Ehe, der mit Elisabeth von Geroldseck. Da der jüngeren Elisabeth Tochter Agnes 1326 ver- mählt wurde ¹⁵), die Vermählung von dieser Elisabeth selbst also etwa 1306 gedacht werden kann, so dürfte die Geburt der letzteren wohl um das Jahr 1285 stattgefunden haben, in welchem Johann und Elisabeth von Geroldseck als Gatten vorkommen. Aber Elisabeth war, scheint mir, nicht das einzige Kind dieser Ehe. Doch davon

107) Corden, II.§ 415. ¹⁰8) S. Wyss zur Limb. Chron., S. 41 A. 5; vgl. S. 54 A. 1.

¹) Görz, III, S. 517. ²) Johann heisst auch d. 26/9 1266(Nass. Ann. I 2, S. 104) filius primo- genitus, und Gerlach's I. Kinder sind 1266 bei Baur V, S. 45 angegeben: Johannes et ceteri pueri. ³) Bahl, Limb. Pr. I, S. 19.) Baur, I, S. 183.) Lotz-Schneider, S. 293. 6) Wenck, I b, S. 83.) II,§ 114. 8) Limb. Chr., S. 26.) Spanh. Gesch., II, S. 43. ¹⁰) Vgl. Grüsner, S. 29 f.) Maurer, Geroldseck, S. 4. 1¹²) Ruppert, Gesch. d. Mortenau, I, S. 84, auch Schlieph., III, S. 312; vgl. dort S. 469. 1¹³) Ruppert, S. 88, 146. ¹4) Schliephake, III, S. 393 u. Maurer, S. 5. ¹⁵) S. 90, 92. ¹⁶) II,§ 88. 1¹⁷) I, S. 404 A. 5. 18) Wenck, I, S. 420.