Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 3. Teil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

13

Teile der noch stehenden stammen. Diese neue Burg wurde später von den Isenburgern verkauft ¹⁷), wie ja Gerlach II. von Limburg sogar die nach Lotz ebenfalls im 13. Jahrhundert erbauten Stadtmauern 1328 den Limburgern selbst verpfändete ¹⁷⁶). Indessen erscheint sie seit 1289 doch nicht als Eigentum, sondern nur als Lehensbesitz. Denn in einer Urkunde von 1289 gibt zwar Heinrich von Hessen dem Dynasten Johann von Limburg nurtertiam partem oppidi Lympurg cum omnibus pertinenciis zu Lehen¹⁷⁷) und garantiert ihm wieder ¹*) nuroppidum Lympurg et omnia bona etc., allein in der Belehnungsurkunde des Landgrafen Hermann vom J. 1378 ¹⁷⁹), sowie schon in der des Erzbischofs Peter von Mainz auch aus dem J. 1308 ¹80), ebenso in denen des Kaisers Karl IV. von 1376 ¹8¹) und Konrads II. von Mainz aus dem J. 1396¹8²) ist neben der Stadt ausdrücklich die Burg als Gegenstand der Belehnung genannt, und in den Hes- sischen Urkunden von 1289 und 1308 wird sie unter den Pertinentien und bona wohl gleichfalls mitverstanden sein ¹s3). Nur als Lehen demnach wurde auch alles später ver- kauft, was aus der Urkunde No. 14 bei Grüsner S. 76 auch ersichtlich. Wie es zu diesem Lehensverhältnisse der neuen Burg kam, auch das lässt sich nicht sagen. Mög- lich, dass für Gestattung und Unterstützung des Burgbaues Lehensaufträge über die Burg an den König, Mainz und Hessen, die schon vorher Rechte an Stadt und Stift (König und Mainz nämlich, dieses speciell an die Stiftspropstei) oder(Hessen viel- leicht) an die Stadt hatten, stattgefunden haben.

Zu den angegebenen Besitzungen und Rechten musste, ehe eine Territorialhoheit der Isenburger, mit der sie seit der Mitte des 13. Jahrhunderts in Urkunden auftreten, sich herausbilden konnte, noch die vom König zu übertragende Grafengerichts- barkeit über die Stadt Limburg d. h. auch über die nicht grundherrlichen, die freien Bewohner kommen, deren Zahl in der relativ spät emporkommenden Stadt gewiss anfangs sehr gering war und erst allmählich durch Zuzug etwas gewachsen sein mag. Was diese Gerichtsbarkeit bet rifft, so musste dafür nach Abgang der Gau- grafen doch anderweitig gesorgt werden. Da wir nun keine Spur von einer Jurisdiktion der Grafen von Diez, Arnstein oder Laurenburg-Nassau in Limburg finden, so ist wohl an- zunehmen, dass die ganze Grafengerichtsbarkeit auch über die(freien) Bürger Limburgs denselben sei übertragen worden, welche als Grundherren sie über die grundherrlichen Leute erhalten hatten, den Clebergern(zum Teil auch etwa Mainz und Hessen). In grösseren Städten gab es dafür schon länger(im 9. und bis zum 11. Jahrhundert) die Burggrafen oder Stadtvögte, praefecti, d. h. Stadtgrafen, und sie erhielten sich vielfach auch im 12. und 13. Jahrhundert ¹⁵⁴). In Speier, das zu Anfang des 10. Jahr- hunderts unter dem Gaugrafen des Speiergaues stand, gab es 2 Jahrhunderte später einen Burggrafen ¹85). In den kleineren Städten dagegen genügte, wiewohl es in Fried- berg, Gelnhausen u. s. w. auch Beamte gab, die den stolzen Namen Burggrafen führten¹se), ein Schultheiss. Dieser, ursprünglich der vom Gaugrafen ernannte Unterbeamte desselben, der Unterrichter ¹⁸⁷), konnte für unsereren kleinen, keiner Grafschaft unter- stehenden Bezirk und die nicht sehr bedeutende Bürgerzahl wohl auch die hohe und Blut-Gerichtsbarkeit erhalten, zumal wenn es der Miterbe der Grafen von Cleberg und

175) Vgl. die Urkunden von 1344 Wenck I b, S. 309 u. von 1380 Honth., H. Trev. II, S. 288 u. Grüsner S. 76 ff. 1*) 8. Pr. II, S. 5. ¹77) Grüsner S. 60 f. ¹78) Grüsner S. 66. 1¹79) Grüsner S. 73 f. 180) Grüsn. S. 65. 1¹81) Grüsn. S. 72. ¹82) Grüsn. S. 79 f. 183) Aus dem Regest einer lat. Kaiserurkunde bei Böhmer, Regesta Imperii, 2. Ergänzgsheft zur Zeit von 1246 bis 1313, 1857, S. 412 zum 15. Nov. 1298 ersehe ich jetzt, dass auchdie Mühlen an der Lahn zu Limburg, einen Hof in der Stadt daselbst, Weinberge vor dem Hamerthor(an der Frankfurter Vorstadt) und einen Baumgarten in Casteln damals der Herr von Limburg vom Reiche zu Lehen trug, ein Beweis zugleich, wie mir scheint, dass der sog. Kassel seinen Namen doch nicht von dem erst 1342 angelegten Castell haben kann. Vgl. Pr. II, 8. 1 f. Das Ganze spricht auch dafür, dass Limburg eine civitas regia war. Vgl. S. 3 f. 184) Heusler S. 52 ff. u. 141. ¹85) Heusler S. 57. ¹86) Heusl. S. 63. ¹⁸7) Heusl. S. 84.