Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 3. Teil
Entstehung
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kapitel, auch das Triereri6¹), waren ferner seit dem 12. und 13. Jahrhundert immer mehr ausschliesslich, die Kollegiatkapitel vielfach mit Adeligen besetzt, welche allerlei Bequemlichkeit verlangten ¹⁶²), und eine neue Art Simonie war eingerissen ¹⁶³)Z, der Streit, wischen der Kirche und den Hohenstaufen ermutigte den weltlicher gesinnten, laxeren Teil der Geistlichkeit, und Erzbischof Theodorich von Trier(1212 42) z. B. klagt sehr ¹4) über die Unordnung, Willkür und Nachlässigkeit im Chordienst bei den Stiftsherren. Daraus erklärt sich wohl auch für Limburg die Aufhebung des gemeinsamen Lebens, von wel- chem eben Theodorich bei verschiedenen Kapiteln wenigstens den gemeinsamen Tisch in einem Refektorium zu erhalten oder wiederherzustellen bestrebt war ²⁶⁵). Dass dieser Tisch auch an unserem Stift zunächst noch ständig oder für Monate beibehalten worden sei, kann man aus der Existenz eines besonderen Stiftsrefektoriums auch neben der neuen Kirche ¹⁰6) wohl schliessen.

Was übrigens von anderen Stiftern, wie z. B. St. Paulin in Trier ¹⁶⁷), überliefert ist, dass Propst und Dekan früher als die Canonici gesondert wohnten, dürfen wir, mindestens bezüglich des Propstes, nach den früher ¹⁶) angeführten Bemerkungen Mech- tels, der die besondere Propstwohnung ausdrücklich erwähnt, auch für Limburg an- nehmen. Im 13. Jahrhundert aber, sagt Götze ¹6), wurde der Propst von der Verpflich- tung zur persönlichen Residenz befreit. Zu den nicht residierenden Pröpsten des Limburger Stifts hat wohl schon der sowohl Corden wie Götze, Brower-Stramberg (in der Metropolis eccl. Trever.) und seinem neuesten Biographen V. Röhrich als Lim- burger Propst überhaupt unbekannte Graf. Adolf von Altena gehört, der nicht einmal Priester war und erst nach seiner Wahl zum Erzbischof zum Priester geweiht wurde, 1194 170). Als dieser anfängliche bedeutende Gegner der Hohenstaufischen Poli- tik, der sich 1205 jedoch mit König Philipp aussöhnte, 1193 zum Erzbischof von Köln gewählt wurde, war er nach Chr. J. Kremer 17¹) Dompropst zu Köln, und er war schon 1176 Domherr ebenda. Als er nun von Erzbischof Konrad von Mainz nach einer Ur- kunde von 1193 94 ¹½²) die Propstei in Limburg erhielt, in deren Besitz er nach der- selben Urkunde 1192 die Pfarrei Bergen an seinen Kaplan Gottfried, Kanonikus von St. Andreas zu Köln. vergab, verliess er gewiss nicht Köln, um in Limburg Wohnung zu nehmen. Mindestens hat er zur Zeit, wo er zugleich Propst zu Limburg und Dom- propst zu Köln war, also vor seiner Wahl zum Erzbischof sicherlich schon zu Köln gewohnt(nach Böhrich wurde er 1182 Domdechant, 1191 Dompropst).

Ob die Burg, die wir als Familieneigentum angenommen, mit um so mehr Recht, denke ich, als bezüglich derselben in der Urkunde König Otto's I. vom 2. Juni 942¹*3) ja auch von Erben gesprochen wird, ganz oder zum Teil früher von Konrad Kurz- bold oder den Konradinischen Erben dem Stift zu Lehen überlassen oder zu eigen geschenkt worden war, ob also auch jetzt der(Cleberg-) Isenburgische Vogt einfach von dem etwa dem Stift überlassenen Teil oder von der ganzen Burg Besitz nahm oder ob er sie(zunächst vielleicht einen Teil, dann nach dem Wegzug des Propstes die ganze) seinerseits nun vom Stifte zu Lehen erhielt, lässt sich wohl nicht entscheiden. Die Isenburger erbauten sich eine neue Burg, doch, wie es scheint, erst im 13. Jahrhundert, aus welchem nach dem Urteil eines Sachkundigen ¹⁷⁴) die ältesten

competente. Anders allerdings später, wo Ge rlach 1260 zu Gunsten des Erzb. von Mainz aufomne ius, wie es in der Urkde im N. Urkdb. I, S. 422, ÄS 700 heisst,quod habemus vel habere videbamur in prepositura Limpurgensi, verzichtet. ¹6¹) Marx I, S. 121 u. IV, S. 31. ¹6²) 8. Schneider, Die bischöfl. Domkapitel, 1885, S. 130 f., Marx IV, S. 26. 166) Alzog, Kirchengesch. a. a. O. ¹64) Marx IV, S. 26 f. 165) Marx IV, S. 27 f., 69, 108. 1¹66) Vgl. Pr. II, 8. 9. 1¹6⁷) Marx IV, S. 30. 1¹6s) Pr. II, S. 21. ¹63) N. Ann. XIII, S. 299. 17) nach Podlech, Geschichte der Erzdiöcese Köln, S. 158. 17¹) Akademische Beiträge, II, 1776, S. 10 Anm. g u. S. 11. Vgl. weiter über ihn V. Röhrich, Adolf I., Erzb. v. Köln, I, 1886, S. 5 ff. ¹7²) Nass. Urkdb. I, S. 215 f(praepositura de Lympurch, quam a nobis tenuit¹). 173) 8. Pr. II, S. 16. ¹7⁴) Lotz S. 296.