Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 3. Teil
Entstehung
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zeit, sSondern so hiessen bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts, von wo an aus den Reichs- städten eine Anzahl als Freistädte, frei von der Vogtei des Grundherrn, Landes- herrn und doch nur in beschränktem Masse unter dem Könige²³), ausschied, nach Heusler*) alle Städte, in welchen der König sei es kraft Privatrechts oder kraft der Staatsge- walt Rechte ausübte, auch die Pfalzstädte und die Städte der geistlichen Fürsten, letztere darum, weil der Burggraf oder Vogt hier mit dem Blutbann vom König belehnt wurde und so den Charakter eines königlichen Beamten behielt. Und eine solche Reichsstadt muss Limburg allerdings gewesen sein, aber auch nur eine Reichsstadt in dieser älteren Bedeutung des Wortes(obschon Knipschild es wohl nicht so verstanden haben mag). Denn die Stadt, vom Stift immer abgesehen, war, wie später gezeigt werden wird, auch unter den Dynasten, und zwar damals mit der Burg zusammen, noch zu einem Teil es war ein Drittel unmittel- bares Reichslehen: woher anders, als weil Limburg früher gan⸗z königlich, was auch Corden annimmt(I,§ 552), civitas regia oder imperialis, gewesen war und bis gegen Ende des 11. Jahrhunderts unter den Gaugrafen gestanden, später, da es bald in Teillehen(ob durch kaiserliche Verleihung, wie Wenck I, S. 401 Anm. a. annimmt, oder infolge von Verpfändungen und Aufträgen, wie Simon II, S. 131 meint, oder auf andere Art, bleibe einstweilen dahingestellt) an verschiedene Grosse des Reicheszs) gekommen war, in erblichen und dann mit Landeshoheit sich verbindenden Besitz überging, so gut wie die seitherigen Gaugrafschaften ausser den eximierten oder sich selbst zu besonderen Territorien ablösenden Teilen? Der Gang der Dinge war ja im allge- meinen der, dass das Reichsgebiet im 11. und 12. Jahrhundert immer mehr beschränkt und zu Landesgebiet wurde; und so wird der obige Rückschluss nicht zu gewagt er- scheinen, mag auch später der König manche Vogtei in bischöflichen Städten wieder an sich gezogen haben, wie z. B Rudolf von Habsburg in Basel²e). Unter den mit, Landeshoheit auftretenden Dynasten kann Limburg füglich nicht mehr als Reichs- oder Königsstadt angesehen werden, trotz dem angegebenen Lehensverhältnis zum Reiche. Aber wie kamen die Isenburger Dynasten zu diesem erblichen Lehensbe- sitz, wie kamen Mainz und Hessen zu dem Mitbesitz? Was besassen überhaupt die Isenburger in Limburg, bevor sie Dynasten wurden? Und wiestandes wohl mit der Verwaltung der Reichsstadt Lim- burg zunächst nach Aufhebung der Gauverfassung? Diese Fragen sind nicht leicht zu beantworten, und ihre Beantwortung, soweit sie versucht worden ist, ist in ganz verschiedener Weise erfolgt.

Die erste sichere Nachricht von Besitz der Isenburger in Limburg soll nach Simon¹o) die Bezeichnung eines Gerlach, Bruders von Rembold, als von Limpurch in einer Urkunde bei Günthers!) vom J. 1138²²) sein. Allein zu dieser von Günther nur in einer alten deutschen Uebersetzung gegebenen Bestätigungsurkunde für das Kloster Stuben(auf einer Moselinsel bei Alf, jetzt verfallen) findet sich nun im Mittelrheinischen Urkundenbuch I, S. 550 der lateinische Urtext, die 1508 vidi- mierte Copie des Originals. Und hier sind unter den Zeugen nicht, wie bei Günther, Gerlach von Limpurch und sein Bruder Reinbaldus genannt, sondernGerlacus de Isinburch et frater ejus Reinbaldus. So bleibt denn als erste urkundliche Erwähnung der Isenburger in Verbindung mit Limburg die in einer Urkunde von 1232(N. Urkdb. I, S. 298), worin die Brüder Gerlach und

26) Heusler S. 240. ²*) S. 69 u. 237. ²⁸) 1289 sind es Mainz und Hessen(S. Corden II,§ 81, 105, 192 u. 169) ausser den Isenburger Dynasten von Limburg, welche letzteren auch den Mainzischen und Hessischen Anteil als Afterlehen besassen. ²⁹) Heusler S. 81. 3⁰) II, S. 74 u. 76. ³¹) I, S. 237 241. ) richtiger so, als 1137 nach Görz I, S. 524.