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noch eine zweite Kirche gehabt habe.— Auch über die nur bis 1336 zurück zu ver- folgende¹⁰‧⁵), jetzt verschwundene ¹⁰⁰⁴) Hospitalskirche zum heiligen Geist bei dem Hos- pital jenseits der Lahnbrücke an der Weilburger Strasse oben(nach Merian) hatte das Stift das Patronatsrecht¹*). Allein das Concil zu Aachen 816 hatte I, can. 141 den Stiftern die Errichtung von Armenherbergen in ihrer Nähe zur Pflicht gemacht, und so wurden Hospital und Heiliggeistkirche zwar ungefähr gleichzeitig mit dem Stift(Corden I.§. 420), aber wohl auf dessen Kosten gebaut, eigneten sich ja über- haupt nicht zur Dotation.
4) nach Corden(I.§. 371) auch die am 5. Aug. 1607 bei hellem Wetter zwischen 1 und 2 Uhr nachmittags plötzlich einstürztes) Laurentiuska pelle in Lim- burg mit den entfernten Orten, in denen das Kapitel noch zu Corden's Zeit das Zehnt- recht hätte, Eppenrod und Isselbac h ¹⁰ 9). Die Laurentiuskirehe stand nach Cor- den's Angabe“¹o) auf der Ostseite des Franziskanergaftens. Sie war jedenfalls klein; denn in der von Corden II,§. 423 gegebenen Urkunde vom J. 1337, wodurch Erzb. Balduin v. Trier die Trennung derselben von der Eppenröder Kirche und die Incorporation beider in das Stift verfügt, wird sie eben Kapelle genannt. Nach Mechtellil¹) war sie, wie gesagt, die Mutterkirche von Eppenrod und Usselbach; in der erwähnten Urkunde Balduin's pei Corden dagegen erscheint nach meinem Notat daraus umgekehrt die Kirche zu Eppenrod als die Mutterkirche von ihr. welcher sie ab olim annexa gewesen sei. Mechtel, der sie noch sah. erklärt ¹¹²) sie neben der Kirche zu Bergen und etwa der Blasiuskirche bei Frickhofen für die„erste Kirche in diesem Lande.“ Jedenfalls also war sie sehr alt, und Konrad Kurzbold mag wieder im Besitze des Patronats gewesen sein und dasselbe dem Stift abgetreten haben. Das letztere resb. den Propst finden wir urkundlich allerdings erst eben 1337 als Patron. wo er es zugleich zu sein aufhört. Corden schliesst hier wieder aus den Umständen, während des gemeinsamen Lebens hätte die Korporation das Recht besessen. später der Propst es sich angeeignet.
5) nach Corden’s Ansicht ferner die Peterskirche zu Cambergu) mit einem Hof dorti¹¹) und den Filialen Würges, Walsdorf, Erbach, Oberselters, Schwickershausen und Dombach. Bei Müllers sindu¹⁵) als alte Filiale auch die ausgegangenen Dörfer AlSdorf und EIkhofen genannt ¹¹6). Mit der Annahme dieser Schenkung des Gründers Konrad steht es ganz ähnlich, wie mit der eben ange- führten. Denn dass, wie Vogeli¹*) angibt, die Kirche 1235 dem Limburger Stift incor- poriert worden wäre, ist wohl ebenso unerweisbar, wie dass Camberg zur Diöcese Main⸗ gehört habe, 1235 aber dem Bistum Trier einverleibt worden sei, was Müllers¹¹) sagt. Viel- mehr wird das Patronatsrecht des Propstes, der es 1328 ν¹⁸⁹) dem Kapitel überlässt, erst bei Gelegenheit der Verhandlungen hierüber seit 1323 erwähnt, und dass es Konrad Kurzbold dem Stift geschenkt habe, ist also eine offenbar weniger sichere Vermutung, als es die gleiche bezüglich irgend einer der vorher genannten Kirchen war.
6) Dazu rechnet Corden(I,§. 373— 379) ausser anderem, was auf Verwechse- lungen oder allzu kühnen Vermutungen beruht, weiter, hier nur Mechtel's Angaben ¹²⁰) folgend, der sich aber auf Stiftsstatuten, von ihm die ersten genannt, stützt, welche nicht aus der Anfangszeit des Stifts stammen können¹²l), reiche Weinzehnten in
105) S. Carden I.§. 423 u. 416. 1⁰6) Corden sah, wie er I,§. 416 sagt, noch„rudera capellae“. ¹107) S. Corden, I,§. 422, Götze S. 280. ¹0) nach Mechtel, der damals Stiftsdechant in Limburg war, im Prodr. S. 1156. 10³⁹) Isselbach schreibe ich, weil Mechtel a. a. O. und S. 1070 Usselbach, jetzt Issel- bach unweit Eppenrod n. Vog. S. 776, neben Eppenrod als Filiale der Kirche nennt. In der von mir benutzten Ab- schriftvon Corden's Werk steht I.§. 371 Ober- und Niederselbach, was wohl auf ein Versehen(Corden's 2) zu- rück zu führen. 110) I,§. 411. ¹1¹¹) auch Götze S. 280, 311 f. ¹¹) Hontheim's Prodr. S. 1156. 1¹⁸) S. darüber H. J. M(üllers). Gesch. v. Camberg, 1879, S. 75 ff. 11⁴) wohl der St. Georgs-Hof in der Urkunde vom 7. April 1359 bei Corden II,§ 454. 11¹⁵) S. 57 u. 63. 1¹16) S. Vogel S. 627, 825. 1¹17) Beschr. S. 826. ¹¹8) S. 58. 11⁹) Vgl. Götze, S. 311 und die Urkunde bei Corden II,§. 390. ¹²⁰) Prodr. S. 1065 f. ¹21¹) S. Götze, S. 264.


