Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 2. Teil
Entstehung
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mangelhafter Verwaltung beschränkt oder beseitigt und seine Funktionen einem Kano- niker widerruflich. später auch Laien übertragen. Dekan undBrüder) oder Ka- bDitelss) ergänzten sich durch allgemeine Abstimmungsé). Stiftsvikare gab es anfangss) und, wie Marx vermutetss), in der ganzen Zeit des gemeinsamen Lebens noch nicht.

Zur Dotation des Stifts. sSoweit sie auf Konrad Kurzbold zurückgeht oder wenig- stens scheint zurückzuführen zu sein, gehörte: 1) sicher der von Ludwig dem Kind zum Zweck dieser Dotation 910 an Konrad überlassene Königshof Brechen, das jetzige Dorf Oberb rechen, dessen Gemeinde noch zu Cordens Zeitse) über 100 Malter Weizen. Roggen und Erbsen, halb an den Kurfürsten, halb an die Stiftsvasallen und das Stiftskapitel zu liefern hatte, vom Mühlenzehnten u. a., abgesehen;

2) wahrscheinlich ein Hof in Netzbach und die Pfarrkirche des bis auf die Kirche verschwundenen Dorfes Bergen mit den Filialen Panrod. Werschau, Nauheim und Neesbac h oder etwa Güter, auf denen dann das Stift die Pfarrei gründete.(Die Kirche in Bergen ist nämlich auch eine Georgskirche und hatte die Kirch-

weihe mit der Stiftskirche gemein*o), betrachtete also wohl diese es hatte auch um- gekehrt sein können als Mutterkirche*¹). Die Dotationsurkunden hierüber sind frei-

lich, wie über 3). 4), 5), nicht vorhanden. allein es spricht, wie Corden²²) mit Recht hervorhebt, einerseits die Bemerkung in der öfter erwähnten Urkunde Erzb. Adelbert's von Mainz aus d. J. 1129 ³): praepositum nostrum cum fratribus haec omnia?i) ob- tieuisse, ex quo dominus Conradus comes fundator illius ecclesiae de hoc Sae- culo migraverit für die Schenkung durch Konrad Kurzbold. andererseits und zwar speciell für den Zusammenhang des Güterbesitzes in Bergen mit dem nachweislich 1234 wirklich im Besitze des Propstes befindlichen Patronate der ganzen Pfarrei der Umstand. dass in allen hier genannten Orten Propst, Kapitel und Stiftsvasallen zu Cor- dens Zeit noch Güter und Zehnten besassen, auch in Netzbach noch einen Hof des besten Landes(terrae salicae?). Wie übrigens, wahrscheinlich nach Auflösung des ge- meinsamen Lebens, das Patronat über Bergen gerade an den Propst gekommen und 1235 von diesem dem Kapitel überlassen worden ist, S. bei Götzene);

3) wohl das Patronatsrecht über die Pfar rkirches) S. Nicolaiss) zu Limb urg mit den Filialen Ober- und Nied erstaffel²⁵). Auch davon folgert Corden nur die durch Konrad Kurzbold erfolgte Schenkung, zumal die Urkunde Erzb. Theodorichs II. von 1235 ¹⁰⁰), wodurch dieser die Abtretung des Rechts über sie und Bergen an das Kapitel genehmigt, den seitherigen Besit⸗z desselben durch den Stiftspropst bezeuge und noch zu Cordens Zeit der Propst und dessen Vasallen¹⁰*¹), der Kurfürst und der Cantor im Di- strikt der Pfarrei Limburg, sowie Kapitel und Scholasticus in Staffel Zehnten hätten. Vogel hielt die Kirche, wie im I. Teil¹¹²) gesagt, irrtümlich für die im 9. Jahrhundert von Erzb. Hetti geweihte Kirche. Wenn aber Busch¹⁰³) und Götze¹³⁴) ihre Errichtung nach Gründung des Stifts aus dem Patronatsrecht des Propstes schliessen. So scheint mir auch das nicht gerade stichhaltig. Konrad Kurzbold kann ja und wird das Patronatsrecht doch hier gehabt und an das Stiftabgegeben haben. Immerhin mag es zweifelhaft erscheinen, ob schon zur Zeit der Gründung des Stifts Limburg neben der von Mechtel als sehr alt bezeichneten Laurentiuskapelle(S. unten)

84) S. Mechtel's Chronik im Prodr., S. 1064; Marx, IV, S. 30. s) von der täglichen Versamm- lung, wo ein Kapitel aus Chrodegangs Regel gelesen wurde, benannt. S. Marx, IV, S. 14 u. Schneider, die Domkapitel, S. 35. 86) S. Mechtel im Prodr, S. 1064, Marx IV, S. 149. 87) nach Mechtel, Prodr., S. 1064. 88) IV, S. 148. 89) wie er I,§. 368 sagt. 5⁰) S. Mechtel im Prodr., S. 1061) So auch Busch. S§. 10. ⁹²) I,§ 369. 93) Nass. Urkdb. I, S. 107. 2⁴) Es handelt sich um die Höfe(Ober-) Brechen, Bergen, Netzbach und Nieder-Zeuzheim. 95) Vgl. die Berichtigung oben zu Teil I, S. 13, Z. 11 v. u. und Anm. 18. ¹³⁸³)§. 280 f., 246, 299. ¹⁴) Limburg gehörte zum Landkapitel Dietkircken. S. Busch, S. 10. 9s) später umgebaut u. Franziskanerkirche. S. Götze, S. 246. ¹⁹⁸⁹) wovon letzteres ausgegangen. S. Vogel,§. 790. 1⁰⁰) Nass. Urkdb., I, S. 306 f. ¹01¹) Die Propstjunker. S. Götze, S. 313. 1⁰²)§. 12, A. 34. 1¹⁰³) S. 10. 1¹⁰³)§. 280.