Der Lahngau. Limburg, Mittelpunkt des westlichen Niederlahngaues.
Von einer Einteilung der deutschen Völkergebiete in Gaue berichten schon Caesari) und Tacitus²). Trotz Böttger's Widerspruch?) wird man bei den vielen Wanderungen an ein Fortbestehen der alten Gaugrenzen im einzelnen nicht glauben können. Sicher- lich war aber seit dem 6. Jahrhundert„oder gar seit der Zeit Karls des Grossen die Gaueinteilung auch für den deutschen Teil des Frankenreiches im ganzen abgeschlossen. Allein für eine genaue Kenntniss der Gaugrenzen unsererseits fehlt es an sicheren Grund- lagen, man müsste denn annehmen, wie es vielfach geschieht, unter den Neueren insbe- besondere auch von Böttger¹), dass die Grenzen der Diöcesen und Archidiakonate mit denen der Gaue zusammenfallen. Nach der Versicherung Menke’s¹) jedoch stellte sich ihm bei seinen Untersuchungen wenigstens in Austrasien die Uebereinstimmung der Archidiakonate, derenGrenzen hier zu einer Zeit fixiert worden seien, als die Gauverfassung bereits völlig in Verfall geraten, mit den Gauen als äusserst gering herausé). Daraus erklärt sich schon zum Teil die grosse Meinungsverschiedenheit beider Gelehrten auch in Bezug auf den Lahngau. Während nach Menke'’s Karte von 1875 pagus Logenahe im weiteren Sinne den Gau bezeichnet, der sich aus den Untergauen Einrichi, Engerisgowe, Logana inferior, Log. superior, Ardahi und Heigera zusammensetzt— Belege gibt er nicht—, wird bei Böttger ungefähr derselbe Flächenraum von den Gauen Einrichi, Engerisgowe, Logenahe superior(mit mehreren Untergauen) und Logenahe inferior eingenommen; den letzteren, den Niederlahngau, aber lässt Menke auf beiden Lahnufern in schmalen Streifen fast bis zur Mündung bei Nievern, Böttger nur etwa bis Geilnau, östlich dagegen dieser bedeutend weiter als Menke und bis über Giessen hinaus sich erstrecken und selbst wieder in einen westlichen, die Dekanate Dietkirchen und Kirberg, und einen östlichen, die Dekanate Wetzlar und Haiger umfassenden Teil mit den Unter- gauen Heigera und Ardahi zerfallen. Eltester gibt als Westgrenze des Niederlahngaus in der geschichtlichen Uebersicht zum Mittelrheinischen Urkundenbuch II, S. XXV die Mündung des Gehlbachs oberhalb Nassau an. Die Sache bedarf hienach noch sehr der Klärung, wenn eine solche überhaupt möglich. Von den vielen Stellen, die Böttger?) aus den Jahren 770— 1097 beibringt, und worin der pagus Logenahe genannt ist, findet, man in nur einer, vom J. 821,8) den Zusatz„inferior“, und in nur zweien, aus 881 und 1008,9)„superior“ oder„obere.“ Daher die Schwierigkeit der Untersuchung.
Nach der Darlegung Vogel's¹⁰), der auch ¹) gleich Schliephake ¹²) den Einrich und den Engersgau, wie den Haiger- und den Erdehe(Ahrdt)-Gau neben Ober- und Nieder- lahngau als Gaue für sich betrachtet, wäre für die Zeit ums J. 890 entschieden eine Zwei- oder Dreiteilung des vorher Einen Niederlahngaues an-
¹) De bello Gall., VI. c. 23. ²) German. c. 12. ³) Wohnsitze der Deutschen in dem von Tacitus beschriebenen Lande, 1877, Einleitung, S. XII. ¹) in: Diöcesan- und Gaugrenzen Norddeutschlands, 1875 f. 5⁵) in den Vorbemerkungen zur neuen Ausgabe von Spruner's Atlas, S. 21. ⁶) Nach Wenck, Hess. Ldsgesch., II, S. 348 ff., Simon, Gesch. des Hauses Ysenburg u. Büdingen, 1865, I, S. 31, Anm. und Kraft, Gesch. v. Giessen, 1876, S. 57, A. 2 u. 3 stimmte in unseren Gegenden die Gau- und Archidiakonatseinteilung allerdings im ganzen zusammen. kamen aber öfter Ausnahmen vor, ja standen die Diöcesangrenzen selbst zum Teil nicht fest. Vgl. auch das über Niederlahngau u. Einrich i. d. Pro- gramm v. 1883, S. 17 f. A. 64 und dem obigen Zusatz dazu Gesagte. ⁷) Diöcesan- u. Gaugrenzen u. s. w. F, S. 144 ff. ³) S. 147. ³) S. 168 u. 172. 10) Beschreibg. d. Herz. Nassau, S. 180. Wir werden fort- an dieses Werk nur mit Vogel, Beschr. od. kurz Vog. citieren, wie Schliephake's Gesch. v. Nassau mit Schl., Stein's Geschichte des Königs Konrad I. u. seines Hauses 1872 mit Stein oder St., Götze's Beiträge zur Geschichte des Georgenstifts zu Limburg in den Annalen des Ver. f. Nass. Altertskde., XIII, mit Götze. 1¹¹) Beschr. S. 158 ff. ¹²) Gesch. v. N., I, S. 56 ff. Weitere Nachweise bei Vog. u. Schlieph.


