Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 1. Teil
Entstehung
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wandten Grafen Ruprecht von Laurenburg an das Mainzer Domstift bestätigt mit dem Zusatz, dass der gewählte Abt immer von ihm oder seinen Nachfolgern die Investitur, von seinem eigenen Erzbischof aber die Weihe erhalten solle. Dabei liess zwar Corden ohne Angabe von Gründen unberücksichtigt, was Kremer zu der auch in dessen Or. N. ⁷³) abgedruckten Urkunde bemerkt, dass gerade dieser Zusatzseiner authentischen Copie des Idsteiner Archivs unbekannt sei. Aber in dem Abdruck bei Schliephake ⁷⁴), wo am Schluss ausdrücklich beigefügt ist:Von dem Original, findet sich doch der obige Zusatz 75). Den Widerspruch zwischen Kremers Notiz und Schliephake's Abdruck der Urkunde weiss ich allerdings mit meinen Hülfsmitteln nicht zu lösen.

Nach zwei höchst wichtigen undatierten Urkunden, alten Copien ⁷⁶), als deren Abfassungszeit Kremer ⁷⁷) ungefähr das. J. 1114, Vogel und Schliephake 7s) mit Wenck unbestimmter den Zeitraum von 1102 1124 ansetzen, wo Bruno auf dem erzbischöf- lichen Stuhle zu Trier sass, hat ferner dieser Bruno die durch Dudo von Laurenburg, Vogt zu Lipporn, vollzogene Stiftung des Klosters S. Florini zu Lipporn, das sehr bald mit Schönau vereinigt wurde), feierlich bestätigt und den ihm zukommenden Zehnten aus dem Dorfe Meilingen ihm überwiesen.

Dazu kommt, dass zwar nicht in dem Jahr der oben angeführten Bestätigungsurkunde Adalberts von Mainz für Schönau, 1132, wie Corden ⁸⁰) irrtümlich sagt), aber doch nicht lange nachher, um 1144 82²), Adalbero, Erzb. von Trier(1131 1152) und nach Adalberts von Mainz Tod 1137 päpstlicher Legat, dem ersten Abt Hildelin eben jenes Klosters Schönau die Pfarre Welterod mit ihren Zehnten übertrug. Von ihm sagt freilich Giesebrecht ⁸³), er habedie Legation nicht schlechter auszunützen gewusst, als vor ihm der Mainzer Erzbischof, und er habe in den ersten Jahren der Regierung Konrad's III.unablässig dem Hof folgend Vorteil über Vorteil gewonnen. Gerade vom J. 1129 dagegen, in welchem Adalbert von Mainz die Zinsbauern des Stifts in Lim- burg zur Ordnung wies, was nach Götze beweisen soll, dass hicher seine erzbischöfliche Jurisdiction reichte, datiert eine Urkunde ³⁴), wodurch Erzb. Meginher von Trier die Gründung des Klosters Schiffenberg bei Giessen bestätigt. Wie dieses später zum Erzbistum Trier gehörte, an dessen äusserster Ostgrenze es lag, so also gewiss auch damals schon.

Die Verleihung der Propstei zu Limburg hatte allerdings der Erzb. von Mainz und behielt sie bis ins 16. Jahrhundert, wo 1534 Trier sie in Anspruch nahm und darü- ber ein Streit entstand, der sich bis 1763 hinzog 85). Dieses Verleihungsrecht aber rührte nach Corden ³6) nicht von der Diöcesangewalt her, sondern von einer Schenkung, die wohl der König oder der Gründer der Basilica in Limburg, Konrad, dem Erzb. Iatto in Anerkennung seiner Bemühungen um die Stiftung gemacht habe, wie in ähnlicher Weise auch die Propstei des Stifts in Weilburg durch Schenkung Otto's III. und mit Burg und Stadt durch die Schenkung Heinrich's II. an die Kirche zu Worms gekommen sei 87), ohne dass in dem Diöcesanrecht dadurch etwas geändert worden wäre.

Dass noch 1156 Erzb. Arnold von Mainz die Stiftung des Nonnenklosters Walsdorf bestätigt, mag sich Corden erörtert das nicht weiter auch aus Arnold's Charakter und den Verhältnissen erklären. Arnold wird zwar verschieden beurteilt ss).

7) II, S. 160 ff. 7⁴) Nass. Gesch., I, S. 198 f. 75) Vergl. auch Schlieph., I, S. 169. 76) bei Kremer, Or. N., II, S. 152 f. u. Schlieph., I, S. 196 ff. 71) a. a. O. 78) Vog. Beschr. d. H. N., S. 29; Schlieph., I, S. 153. 793) Vog. Beschr. ds H. N., S. 640, Schlieph. I, S. 171. 30) I,§ 240. 81) auch v. Stramberg in seiner Ausgabe der Metropolis ecclesiae Trever. von Brower und Masen, I, S. 611. 82) Diese Zeit der Ausfertigung nimmt Schlieph. I, S. 175 für die hieher gehörende undatierte Urkunde(bei Kremer Or. Nass., II, S. 162) an. 83) IV, S. 147 und 190. 2⁴) bei Kraft, Gesch. von Giessen, 1876, S. 308 ff. abgedruckt. 85) 8, Götze, Beiträge etc., Ann. d. V. f. N. X. XIII, S. 300 307. 86) I,§ 541 ⁄½2 u.§ 362. 81) Kremer, be. K.n 93, 97, 99. 8s) 8. Werner, Dom zu Mainz, I, 8. 580 f., Wattenbach, Geschichtsquellen, 8.

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