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nachdem er unterdessen sich ganz der streng kirchlichen Partei in dem Investiturstreit angeschlossen, zum ständigen Legaten des apostolischen Stuhls in Deutschland 65). Er war es dann, dem Lothar von Sachsen die Wahl zum deutschen Kaiser zu verdanken hatte 6*), der in den ersten Jahren von dessen Regierung nur selten von der Seite des Königs wich, und dessen Eingreifen in die Angelegenheiten des Reichs bis zur Unter- werfung Speier's um Neujahr 1130 sich überall bemerkbar machte, der, wenn er später auch weniger über Lothar vermochte, doch die Stelle des deutschen Erakanzlers während der ganzen Regierung desselben zu behaupten wusste und so stets alle bedeutenden Geschäfte in Händen behielt e?). Nun hatte ihn, wie Giesebrecht sagt s), der ausgedehnte Gebrauch, den er von seinen Rechten als püpstlicher Legat machte, in Streitigkeiten mit Bruno von Trier(1102— 1124) verwickelt, der bald nach dem Concil zu Rheims (1119) nach Frankreich gegangen war, um seine Beschwerden über den Mainzer dem Papste vorzulegen. Calixtus II. erteilte Bruno damals(1120) freilich das Privilegium, dass er von der Gewalt jedes Legaten, der nicht von der Seite des Papstes gesendet werde, befreit sein solle 69). Trotz dem wird man nach den obigen Belegen, welche Cor- den aus Hontheim's Hist. Trev. und dem Prodromus dazu entnommen, und welche es zweckmässig schien, durch die Resultate neuerer Forschung zu vermehren und zu stützen, es nicht unwahrscheinlich finden, wenn Corden ¹⁰) meint, alles, was durch die Metropoliten von Mainz in der Lahngegend geschehen, hätten sie unter dem Titel des Primats oder als apostolische Legate gethan. Auch später, sagt Corden, wo Limburg sicher unter der geistlichen Gerichtsbarkeit von Trier stand, wurde Ritter Heinrich Mancelard von Nassau, der das Stift wegen des Testaments seines Vetters, der daselbst Domberr gewesen war, i. J. 1236 angegriffen hatte, nicht durch den Erzb. von Trier, sondern durch Richter des Mainzer Stuhls„auto- ritate apostolica“ excommuniciert n.
Corden beruft sich auch auf die das Kloster Schönau im Finrich betreffende Urkunde aus d. J. 1132, wie sie bei Honth. 7²) steht, wonach Adalbert,„archiepiscopus Moguntinus et apostolicae sedis legatus“, die Ubergabe der neuen Stiftung des ihm ver-
Urkdenbuch, II, S, 19 ff.(auch in der kürzeren vom 30. Nov. 1023 bei Beyer, I, S. 439 ff., die indessen vielleicht eine Fälschung. S. Goerz, Regesten in Beyer-Eltester, II, S. 643), in denen von Papst Leo IX. vom 16. Jan. 1051(Beyer, I, S. 386 ff.) und Heinrichs III. vom 21. Jan. 1051(Beyer, I, S. 388 f., Kre- mer II, S. 127 ff.), sowie in der Urkunde Kaiser Friedrich's I. von 1182(Beyer-Eltester, II, S. 90 f.) zu dem Namen Prichina ausdrücklich bemerkt:„im Gau Einriche.“ Ein Irrtum ist hier unmöglich an- zunehmen. Dennoch lässt Vogel auf der Gaukarte zur Topographie den Einrich östlich nirgends nur bis zur Aar reichen und verlegt Prichina mitten in don Niederlahngau. Die ldentität von Prichina und Niederbrechen vorausgesetzt, lässt daher gewiss richtiger Menke den Einrich(bei ihm Unter- gau) Prichina noch mit umfassen, wie ihm denn im allgemeinen auf dieser Seite der Wörs- bach Grenze des Gaus ist. Andererseits steht in einer Urkunde Ludwigs des Deutschen von 845 bei Kre- mer(Or. N., II, S. 13) in pago Logonensi iuxta fluvium Arda(Aar) in loco vocabulo Kettenbach, und weiterhin: in pago praefato Logonensi in marcha Hoenstatt(Hanstätten), ferner im cod. Lau- resham. diplomat., III, 223 ohne Datum: in pago Logenehe in villa Durstorf(Dörsdorf) in loco Kettenbach und in der Urkunde Otto's I. von 958 bei Joannis, rer. Moguntin. II, 735: predium in villa, que dicitur Nasina(Oberneisen) in pago Loginahe. Danach hätte der Lahngau also westlich über den Wörsbach und mindestens bis zur Kar reichen müssen und könnte Prichina nioht Nieder- brechen sein. Mit Rücksicht darauf ist es denn auch wohl, dass Schliephake auf der Karte zu Band I der Nass. Gesch. und Böttger in den Diöcesan- und Gaugrenzen Nord-Deutschlands ungefähr Vogel's Grenze haben, der erstere jedoch Prichina gar nicht verzeichnet und Böttger S. 135 sagt:„Prichina unbekannt.“*
Die Identität v. Prickhina und Niederbrechen, die doch an sioh So wahrscheinlich wäre wohl nur für den Fall aufrecht zu halten, wenn, wie Schmidt in dessen von Steiner ver- öffentlichten(Ann. des V. f. N. A., Bd III, Heft 3, 1842, u. 3, 1844) Naohrichten über die Gaue Nassau's meint(Heft 3, S. 21 u. 229,), Niederlahngau und Einrich früher verbunden gewesen wären und erst nach dem Aussterben der Konradiner der Einrich eine eigene Grafschaft ausgemacht hätte.. 65) Gies. III, S. 891. 66) Gies. IV, 8. 3 ff. 67) Gies. IV, S. 51. 68) Gies. III, S. 894 f. 6⁰) Gies. a. a. 0. Vgl. Honth. Hist Tr. I, S. 504. 70) I,§ 236. 1¹) Vgl, die„Archivalurkundes pei Gorden, I,§ 497. 12) im Predr., 8. 1195.


