Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 1. Teil
Entstehung
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Der Verfasser des Buchs Vita et Martyrium Arnoldi*), sein Zeitgenosse, ist sein Lobredner, sein 1249 gewählter, 1251 zum Rücktritt genötigter, frommer und friedlicbender Nachfolger Christian II. 2⁰), der höchst wahrscheinlich Verfasser eines Chronicon Mogun- tinum ist), urteilt aber ungünstig über ihn. Er war königlicher Kanzler gewesen und trat 1153 an die Stelle des auf Betreiben Kaiser Friedrich's I.(nach Otto von Freising ⁹²)) abgesetzten Erzb. Heinrich.Manche beschuldigen Arnold, sagt Werner(S. 573),er habe zum Sturze seines Vorgängers nicht wenig beigetragen. Doch andere sprechen ihn hievon frei 93). Wir sind über den Vorgang eben nicht genau unterrichtet. Aber gewiss ist, dass Arnold seit der Wahl oder bald nachher in die heftigste Feindschaft mit den Mainzern geriet, die ihn zuletzt 1160 grausam ermordeten ²4). In einem Schreiben 9⁵) macht auch der erste Abt von Eberbach Ruthard, ein Schüler Bernhard's von Clair- vaux und nach der Eberbacher Abtschronik ⁹6) ein Mann vitae sanctimonia, continentia, puritate modestiaque nobilissimus, ihm wegen seines weltlichen Sinnes und wegen Ver- nachlässigung der Armen Vorwürfe. Er war in weitläufige Fehden verwickelt mit dem Pfalzgrafen Hermann von Stahleck, mit Katzenellenbogen, Leiningen, Sponheim, Kirberg, Diez, woran Arnold nach dem Erkenntnis des Fürstengerichts) nicht ohne Schuld war ³⁸), wenn auch die ihm, wie seinen Gegnern zuerkannte Strafe des Hundetragens vom Kaiser ihm, seinem ehemaligen Kanzler, der noch immer hoch in Gunst bei ihm stand, erlassen wurde 9⁹).

Gerade aus d. Jahr der Walsdorf betreffenden Urkunde 1156 haben wir ein Schrei- ben Papst Hadrian's IV. d. d. 15. Febr. 1⁰⁰), worin dieser dem Erzb. Hillin von Trier, demn apostolischen Legaten, mitteilt, dass Arnold wegen Verschleuderung von Kirchengütern u. a. angeklagt und vor ihm, Hillin, sich zu verantworten oder aber in Rom sich einzu- finden angewiesen sei. Zwar wurde Arnold unter d. 11. Aug. 1156 ¹⁰¹), nachdem er sich nach Rom begeben, mit seiner Erzdiöcese von der Gewalt Iillins als Legaten eximiert. Offenbar aber bestand Eifersucht, jedenfalls kein freundliches Verhältnis zwischen Arnold und Hillin, wie auch die Stelle in der erwähnten vita Arnoldi ¹⁰²) beweist: Namque cum Trevirensis archiepiscopus legationis qua fungebatur potestatem ad Germaniae omnes ecele- sias quadam iurisdictione intenderet, cogitabat(Arnoldus), qualiter ipsam a se et ab omni- bus sui metropolitanatus depelleret finibus, womit dort die Reise nach Rom begründet Nird. Und dieses Verhältnis kann also wohl auch das Vorgehen Arnold's in Bezug auf Walsdorf erklären, mag nun die nicht genauer datierte Urkunde vor der Reise nach Rom ausgefertigt sein oder nach derselben.

Hiernach scheint die Annahme, dass das mittlere und untere Lahngebiet mit Limburg ehemals zur Mainzer Diöcese gehört habe, wohl aufgegeben werden zu müssen.

89) bei Jaffé, Mon. Mogunt., S. 604 ff. 90) Werner a. a. O. S. 618 ff., Wattenbach S. 482. 91) bei Jaflé, Mon. Mogunt., S. 676 ff.*²) S. Jaffé a. a. O. S. 685, A. 2. 93) Vgl. auch Giesebr., V, S. 29; Prutz, Kais. Friedr. I, 1871 73, I, 8. 404 ff. 94⁴) Giesebr., V, S. 362 ff. 95) abgedruckt bei Jaffé, S. 405 ff. 9⁶) bei Rotb, Fontes rerum Nass., III, S. 100. 97) zu Worms 1155. S§, Giesebr. V, S. 79. 98) Nach Giesebr. V, S. 75 brachte er seine lehnsherrlichen Rechte ihnen gegeniber in aller Schärfe zur Geltung. 9) Sugenheim, Gesch, des deutschen Volkes, II, S. 357. 100) Jaffé, Mon. Mog., S. 402 f. 1¹⁰¹) S. Jaifé a. a. O. S. 404. 1⁰²) bei Jaffé, S. 622.