Aufsatz 
Zur Geschichte der Stadt und Herrschaft Limburg a. d. Lahn : 1. Teil
Entstehung
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Wohnturm in der Mitte des Ostflügels mit drei überwölbten Geschossen aus dem 13. Jahrhundert. Auch soll nach Corden ²³) Mechtel in seinen Manuseripten berich- ten, einst sei, was man Burg nenne, Propstei gewesen. Nach Auflösung des gemeinsa- men Lebens der Canoniker(bald nach 1200), sagt Corden weiter, wurde die Propst- wohnung in ein Schloss verwandelt und Residenz des Stiftsvogts, und die Mauer der Immunität wurde wieder Burgmauer ²⁴). Propst Eberhard von Isenburg(1232 1247) aber verlegte seine Residenz ganz nach Mainz ²5), da der Propst aus dem Stiftsverband vollständig losgelöst und von der Verpflichtung zur Residenz dispensiert war ²⁰).

Wenn Corden das im Vergleich zur Burg spätere Entstehen der Stadt Limburg aus der Kleinheit ihrer Gemarkung schliesst, so mag das so unrecht nicht sein. Er dürfte es aber mit seiner Verlegung in die Zeit der letzten Merowinger nach dem Obigen wohl auch zu früh angesetzt haben.

Wir kommen allmählich auf sichereren Grund. Von einer Wirksamkeit des h. Boni- fatius und seiner nächsten Schüler in der nassauischen Lahngegend erfahren wir zwar nichts. Aber seit dem J. 770 wird eine ganze Reihe nassauischer Orte in Urkunden genannté?¹), darunter 778 das älteste und berühmteste, kurz vorher gestiftete Kloster Nassau's Bleidenstadt, und von Orten aus der Umgegend Limburgs Holzheim, Oberbrechen, Ober- selters, Ahlbach, Oberweyer 772, Lindenholzhausen 774, Nauheim 784, Dauborn 785, Ennerich und Heringen 790; und abgesehen von Dietkirchen und seiner gewiss uralten Kirche, deren aber, wie oben gesagt, erst 841 gedacht wird, finden wir 782 eine Kirche als schon bestehend in Tidenheim, jetzt Feld bei Eschborn, dieälteste urkund- lich nachweisbare in Nassau ²s), wissen, dass c. 790 eine solche in Höchst ²⁰), bald nachher eine in Kirberg ³⁰), nach 800 eine in Oberursel gebaut), dass 845 ein Kloster in Ketten- bach gestiftet wurde(bei Gründung des Stifts in Gemünden 879 aufgehoben und diesem einverleibt 32).) Und so haben wir denn auch in einer Corden noch unbekannten Be- merkung des Necrologiums von St. Castor zu Coblenz über den Erzbischof Hetti von Trier(814 847): consecravit ecclesias S. Castoris, S. Georgii in Limpure et 8. Berati à3) die bestimmte Angabe, dass in der 1. Hälfte des 9. Jahrhunderts auch Lim- burg schon eine Georgskirche erhielt ³). Für den Erbauér dieser ersten Kirche hält man mit Busch(a. a. O.) den Grafen des Niederlahngaus Gebhard, den wahrscheinlichen Urgrossvater des Königs Konrad und Konrad Kurzbold's, zugleich Gründer des Klosters Kettenbach und des Stifts Gemünden(nach einigen, welche 2 Gaugrafen dieses Namens annehmen, Gebhard II.).

§ 6.*)

éu welcher Diöcese gehörte das untere und mittlere Lahnthal und Limburg?

Weleher kirchlichen Oberbehörde Limburg unterstanden, darüber schweigt, wie Corden sagt ¹), Mechtel ganz, nach Brower ²) wäre Limburg in den alten Zeiten liberae et incertae iurisdictionis ecclesiasticae gewesen, hätte aber um das J. 1115 die Trierische

23) I,§ 508. 24)§ 557. 25) Corden I,§ 519. 2) Vgl. Götze, Beiträge etc., Ann. d. V. f. N. A. XIII, S. 265 u. 299. ²⁷) S. d. Verzeichnis bei Vogel, Beschr. d. H. N., S. 148 ff. 28) Vogel, Beschr. d. H. N., S. 866. 29) Vogel, 8, 861. 30⁰) Vogel, S. 787. 231) Vogel, S. 856.) Vogel, S. 566. 33) S. Busch, Einige Bemerkungen über das Alter der Domkirche zu Limburg, 1841, S. 9 ff. 34) Vogel, der den Wort- laut der Notiz des Necrologiums, insbesondere den darin verzeichneten Patron der Kirche in Limburg, nach der Anmerkung in der 1843 erschienenen Beschr. d. II. N., S. 781 noch niecht vollständig kannte, bezog a. a. O. irrtümlich diese Angabe auf die Nicolai-, spätere Franziskanerkirche, die im 14. Jahrh. abgebrochen, und an deren Stelle die jetzige Pfarrkirche erbaut wurde. S. Götze, Beiträge etc. in d. Ann. XIII, S. 246.

9 Hier hatten 2§§ über den Lahngau, dessen Einteilung und Limburg als Mittelpunkt des westlichen Niederlahngaus, ferner über die Grafen des Niederlahngaus vor dem 10. Jahrh. folgen sollen. Da aber der gestattete Raum nur für einen Teil des nun folgenden längeren& ausser jenen 2 kurzen uingereicht haben würde, so wurden lieber letztere weggelassen.

1) h§ 213.) in den Ann. Trevir. von 1670, II, lib, XIII, S. 11.