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Drachentöter Georg der Dom geweiht war und ist, für Grimm's Deutung sprechen?
Wie aber ferner das römische Castell nach dem oben Gesagten nur auf einer wenig sicheren Vermutung beruht, so auch die Annahme, dass die Verwandlung dessel- ben in eine fränkische Burg und die Ummauerung unter den Merowingern stattgefunden habe. Noch unter Karl dem Grossen bestanden die Befestigungs- und Verteidigungsanlagen meist aus Holz und Erde, und feste Burgen wurden überhaupt erst am Ende des 9. Jahrhunderts zahlreicher ¹⁰), das castrum Limburg wird, soviel mir bekannt, zum 1. Mal erwähnt in der Urkunde Otto's I. v. 10. Juni 941 oder 942 11), in welcher dem Stift der kaiserliche Schutz versprochen wird ¹²), während in der Dotations- urkunde Ludwigs des Kindes von 909(Civiljahr 910) ¹³) nur von einer in monte quodam Lintburc vocato und selbst noch in der Otto's I. vom 10. April 940 oder 941 1⁴) von der in loco Lintburc errichteten Basilica die Rede ist. Indessen der Berg hiess doch schon 909 Lint burg. Und da in der 1. Hälfte des 9. Jahrhunderts die erste Kirche dort gebaut war, so mag um diese Zeit etwa auch jener Burgbau stattgefunden haben. ¹⁵) Von der um den Berg gezogenen Ringmauer spricht Mechtel, bei dem sie mit der Errichtung der Basilica um 909 in Verbindung gebracht ist, in der Chronik ¹⁶) als von einer„starcken und mechtig dicken, so noch uff den heutigen Tag hinder Staffels ¹⁷) und der Eschenfelden Ilauss uffrecht gesehen wirdt, bey der Eulen ¹⁸) einen Thorn gehabt, nechst hinter der Cronen, so der schwarze Thorn genent worden.“ Diese„porta nigra“, wie Corden ihn I.§ 106 nennt, bildete nach demselben den einzigen Zugang zur Burg, wohin man vom Fischmarkt durch sie gelangt sei. Im J. 1276 wurde nach einem von Corden ¹³⁹) mitgeteilten Document darüber ver- handelt, wie weit die Gebäude der Bürger von der Mauer des castrum, und wie weit sie von der Stadtmauer entfernt sein müssten. Es ist also hier klar zwischen den beiden Mauern unterschieden. Gebaut konnte übrigens die Ringmauer zugleich zum Schutze der Immunität der Kirche sein, da, wie Corden selbst bemerkt ²⁰), nach Beschluss des Concils zu Aachen 816 dieselbe durch hohe Mauern gesichert werden sollte.
Man darf wohl annehmen, dass die frühere und die spätere Kirche auf demselben Platze gestanden haben. Damit würde dann Corden's Vermutung(§ 108), dass die Burg da gestanden, wo jetzt der Dom, hinfällig, zumal er aus den Ausdrücken in monte L., in loco L. in den Urkunden der Jahre 909 und 940 od. 9 41 dies schliessen will, wo doch, wie wir wissen, Corden freilich nicht wusste, eine grössere an Stelle einer kleineren Kirche erbaut wurde resp. war. Anhaltspunkte aber dafür, wo eine Burg, sei es vor der ersten Kirche oder, falls etwa die zweite, die Basilica, mit den Stiftsgebäuden auf ihrer(der Burg) Stelle errichtet worden wäre, dann gestanden, ob sie vielleicht mit der Propstwohnung verbunden und da, wo sie später stand und noch steht, gewesen, kenne ich keine. Dass die heute noch vor- handene Burg nicht, wie Vogel sagt 2²¹), das Schloss Konrad Kurzbolds sei, wie ja nun auch der jetzige Dom nicht mehr als die von Kurzbold gebaute Basilica angesehen werden kann, geht schon aus der Bauart hervor. Nach Lotz ²²) rühren die Gebäude aus verschiedenen Zeiten her und„ist von dem 941 vorhandenen Schlosse des Konrad Kurzbold nichts erhalten“. Der älteste Teil ist nach demselben der grosse viereckige
1⁰) S. Götzinger, Reallexikon der deutschen Altertümer s. v. Burg. 11) S. Götze in d. Ann. d. V. f. N. A. XIII, 1874, S. 243, A. 3. 1²) Beyer, Mittelrhein. Urkdenb. I, 1860, N. 176, S. 239. 13) S. Kremer, Or. Nass. II, S. 39 u. Hontheim H. Tr. I, S. 259, A. g. 14) ebenfalls bei Kremer a. a. O., II, S. 67 f. Vgl. wegen d. Datums Götze a. a. O., S. 243, A. 2. 15) Zur Vergleichung setzte ich eine Bemerkung Eltester's in Beyer-Eltester, Mittelrh. Urkundenb. II, Vorwort S. CVII hieher:„Die ältesten ur kund- lichen Burgbauten bei uns(d. h. in d. Reg. Bez. Coblenz u. Trier) finden sich um 920, 926, 948, 963, 964 u. s. w.“ 16) Prodr. H. Tr. S. 1051. 1*) nach Corden I,§ 107 zu seiner Zeit Kesselstadt's, wie es auch jetzt noch— es ist d. Wohnung des Domküsters— genannt wird. ¹s) dem Wiederholdischen Haus nach Qorden I,§ 106. ¹) J,§ 558. 20) J,§ 348. 21) Beschr. d. H. N. S. 779. 22) Baudenkm, des Reg.- Dez. Wiesb. 8. 296.


