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gethan sein. Dieselbe wird Anfangs April jedes Jahres bei der Marineschule abgehalten. Sie kann nur vor dem zurückgelegten 17. Lebensjahre stattfinden. Die Prüfung geschieht in der Mathematik, Physik, Geographie, der franzö- sischen und englischen Sprache; auch muss eine Freihandzeichnung vorge- legt werden.“
5) Der einjährige Militairdienst. Militair-Ersatzinstruction v. 9. Decbr. 1858. „§. 126. Wer als einjähriger Freiwilliger dienen will, hat die Berechtigung dazu bei der Departements-Präfungscommission nachzusuchen. Die Anmeldung darf frühestens im Laufe desjenigen Monats erfolgen, in welchem das 17. Lebensjahr zurückgelegt wird, und muss spätestens bis zum 1. Februar des- jenigen Kalenderjahres stattfinden, in welchem das 20. Lebensjahr vollendet, wird. Bis zum 1. April des letztgenannten Jahres muss der Nachweis der Berechtigung durch die bestandene Prüfung geführt sein. Wer diese Termine versäumt, verliert den Anspruch auf dfe Vergünstigung zum einjäh- rigen Dienst.§. 130. Die Qualification in wissenschaftlicher Beziehung kann entweder durch Atteste nachgewiesen oder dupch besondere Prüfung festge- stellt werden.“ Von der Zulassung zum einjährigen Dienst auf Grund vorgelegter Schul- zeugnisse handelt§. 131. Danach können den Nachweis wissenschaftlicher Qualification für die Zulassung zum einjährigen Dienst durch Schulzeug- nisse führen:
Die Schäler der preussischen Realschulen 1. O. aus den beiden obersten Klassen, gleichviel ob diese Klassen in sich getrennte Abtheilungen haben oder nicht; die Secundaner jedoch nur, wenn sie mindestens ein halbes Jahr der Secunda angehört, an allen Unterrichtsgegenständen Theil genommen, sich das bezüg- liche Pensum gut angeeignet und sich gut betragen haben. Die Zeugnisse darüber müssen von der Lehrerconferenz festgestellt sein.
E. Zeugnisse für Secunda:
1) K. Gärtner-Lehranstalt zu Potsdam. Zur Aufnahme in die obere Abtheilung dieses Instituts ist nach dem Statut vom 12. März 1854 erforderlich ein Zeugniss der absolvierten Tertia einer Realschule 1. 0O.
2) Postfach.
Junge Männer, welche als Postexpeditions-Gehülfen in den Postdienst eintreten wollen, haben durch Schulzeugnisse darzuthun, dass sie diejenige schulwissenschaftliche Bildung erworben haben, welche den Anforderungen an die Reife für Secunda einer Realschule 1. O. im allgemeinen entspricht.


