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Doch seine Protestationen brachten keine Aenderung in den Ansichten der Kaiserlichen zuwege. Brandenburg erhielt nach Wunsch die Belehnung, trotzdem sie Kleyhe zu stören suchte, und die Ungeschicklichkeit des letzteren brachte es dahin, dass Schweden auch nicht die Simultaninvestitur über Hinterpommern, die ihm nach dem Instr. Pac. ja unzweifelhaft zu- kam, und zu der sich die Kaiserlichen bereitwillig zeigten, erhielt. Er musste zufrieden sein mit einem Indult auf 4 Monateè ¹) und einem Dekret, ²) welches erklürte, dass das Vorgegangene den aus dem Instr. Pac. entspringenden Rechten Schwedens nicht nachteilig sein solle. Alle weiteren Streitigkeiten wurden einstweilen bis zur Ankunft der ange- meldeten grossen Gesandtschaft ausgesetzt.
Im Oktober des Jahres 1661 brach nun das Haupt dieser Gesandtschaft von Stock- holm auf. ³) Es war Peter Sparre, der Vicepräsident des königlichen Hofgerichts in Stock- holm; seine Kollegen sollten David Mevius, Vicepräsident des schwedischen Tribunals in Wismar und Kleyhe sein. Im April 1662 kam die stattliche, aus 80 Personen bestehende, Gesandtschaft in Wien an. ⁴)
Vorher war schwedischerseits noch ein Versuch gemacht worden, den Kurfürsten zu bestimmen, seinerseits durch Nachsuchen der Bestätigung des Stettiner Rezesses die Belehnung befördern zu helfen. Seine Antwort war stolz und abweisend gewesen 5), und gegen den französischen Gesandten de Lesseins, der gekommen war, um ihn für die französischen Interessen bei der polnischen Königswahl zu gewinnen, hatte er sich bitter beklagt über die Weise der Schweden bei den Grenzverhandlungen und erklärt, dass er sich im demnächstigen Reichstag darüber beschweren werde. In einem Bericht an seine Regierung stellte de Lesseins es als wahrscheinlich hin, dass sich der Kurfürst aus Hass gegen Schweden zu blindem Anschluss an den Kaiser hinreissen lassen würde, um diesen wegen der Grenadifferenzen auf seiner Seite zn haben. 6)— In Schweden fürchtete ma das Schlimmste von ihm.*)
Und nicht lange vorher hatten die Bremer auf Aufforderung dem Kaiser als Reichs- städter gehuldigt. Sie werden nicht verfehlt haben, darauf aufmerksam zu machen, dass im Stader Vergleich auch dem König von Schweden aks Herzog von Bremen die Huldigung versprochen, wenn er die kaiserliche Belehnung erhalten haben werde. ⁵)
Das waren gar trübe Aussichten, die Belehnung nach Wunsch zu erlangen. Und doch war gerade jetzt völlige Sicherung der deutschen Gebiete notwendig. Kurz vorher hatte man in Stockholm mit Frankreich ein Bündnis abgeschlossen. 2) In einem Geheim- artikel desselben versprach Schweden die Wahl eines französischen Prinzen für den pol- nischen Thron zu fördern und zu schützen. Ward die Wahl durchgesetzt, so war Krieg unvermeidlich; denn weder Brandenburg noch Oestreich konnten sich eine solche Wahl
¹) s. relationes histor. contin. VIII Septbr. 1661.
2) s. Bericht und Bewandnis p. 25.
3) Seine Vollmacht vom 1. Oktbr. 1661(st. v.) s. Lund. acta publ. VIII, 842. Abschn. 2.
4) s. relat. histor. contin. X. Januar u. contin. XI. April 1662. Bericht und Bewandnis p. 7. Diar. Europ. VIII, p. 414.
5) Urkd. u. Akt. II, 274.
6) Urkd. u. Akt. II, 257.
7) s. Urkd. u. Akt. IX, p. 206.
8) s. Urkd. u. Akt. IX, Diar. Ledeburs. 2. Juni 166 1. Moser, Deutsches Staatsrecht, T. 39, p. 431. relat. histor. contin. VII, p. 56.
9) Urkd. u. Akt. IX. Einleitung zu Abschn, V, p. 729 ff.


