Aufsatz 
Der schwedische Investiturstreit 1648-1664 / von Heyne
Entstehung
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weilen unmöglich. Nicht einmal Stettin und die Oder war zu erlangen. Aber den Stettiner Rezess wenigstens musste man mit allen Kräften streben aufzuheben. Der Kurfürst lässt an den Höfen durch seine Gesandten Vorstellungen machen¹) und auf das Publikum durch Flugschriften einwirken, in denen jener Rezess, als wie von Räubern erpresst, als gegen die Reichs- und Friedensgesetze gehend, als ungiltig hingestellt ward. ²) Es half ihm nichts. Im Olivaer Frieden ward der Rezess nicht aufgehoben. Die schwedische Forderung einer besondern Bestätigung desselben aber wird einstweilen von den Kaiserlichen bei Seite ge- schoben. Sie erklären, die Angelegenheit gehöre vor das Reich und die Reichsgesetze. ³)

So waren denn nun zwölf Jahre nach Abschluss des westfälischen Friedens ver- gangen, und noch hatte Schweden nicht seinen deutschen Besitz und seine Reichsstand- schaft durch die Belehnung gesichert erhalten. Ob es dieselbe, bei der inzwischen gewiss nicht geringer gewordenen Feindschaft Oestreichs, überhaupt je zu erlangen hoffen durfte?

Noch während der Friedensverhandlungen war Karl X Gustav gestorben. Gram über den unglücklichen Gang des Krieges war es wahrscheinlich, welches dem Leben dieses überaus ehrgeizigen Fürsten ein frühzeitiges Ende bereitete. Ihm folgte sein unmündiger Sohn Karl XI, für den einstweilen fünf Vormünder die Regierung führten. Aber diese Regierung liess sich wenig friedlich an. Fortwährend hörte man von schwe- dischen Rüstungen, und die Nachbarn waren in steter Besorgnis. Dass man in Stockholm nur den Schein einer aggressiven Stellung wahren wollte, um dadurch günstige Subsidien- verträge und Mittel zur Besserung der elenden Finanzlage des Staates zu gewinnen, das ahnten die Zeitgenossen vorerst noch nicht. ¹)

Bei der Unmündigkeit des Königs hätte die Belehnung nach dem Lehnrecht noch Jahre Zeit gehabt, aber angesichts aller Verhältnisse musste man sie sobald als möglich zu erlangen suchen. Es drohten Verwicklungen mancherlei Art, und da war es notwendig die deutschen Besitzungen völlig zu sichern.

Anstoss, die Angelegenheit wieder in Angriff zu nehmen, sollte zunächst von Seiten Brandenburgs kommen. Nach Beendigung des Kriegstrubels hielt es der Kurfürst für angemessen, die Lehn vom neuen Kaiser zu holen. Er hatte sich bisher Ausstand geben lassen; dieser lief im Juni 1661 ab. 5) In Stockholm erschien ein kühles Schreiben, worin er seine Absicht mitteilte und die Schweden aufforderte, da ihnen ja nach dem Instr. Pac. das Recht der Eventualsuccession in Hinterpommern zustehe, ihrerseits die geeigneten Massregeln zur Erlangung der Simultaninvestitur zu treffen. 6) Nicht lange darauf, am 6./16. Februar, ging von Stockholm eine äusserst submiss gehaltene Anzeige nach Wien, dass man gesonnen wäre, sobald es die Jahreszeit erlaube, eine Gesandtschaft der Lehn

¹) s. Urkd. u. Akt. IX, 580 ff. Pufendorf, Frid. Guil. VIII. 46, 63, 64, 69.

²) s. Summarium processus, quo erga Serenissimum..... electorem... circa restituendam Pome- raniam ulteriorem apud ita dictos limitum tractatus Stetini habitos usa est Suecia. 1660. 4. Berlin, Königl. Biblioth. Diese Flugschrift soll auch deutsch existieren. Es ist jedenfalls dieselbe, auf die später der schwedische Reichskanzler de la Gardie in den Verhandlungen mit dem brandenburgischen Gesandten Krockow in Stockholm zu sprechen kommt, s. Bericht Krockows in Urkd. u. Akt. IX, 751.

3) s. Pufendorf, Carl. Gust. VII, 13. Frid. Guil. VIII, 68.

4) s. Urkd. u. Akt. IX. Einleitung zu Abschn. V, p. 729 ff.

5) s. Pufendorf, Frid. Guil. IX, 29.

6) Das Schreiben ist datiert Cleve, 13. Jan. 1661. s. Bericht und Bewandnis p. 6, Beilage F.