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in seinen Häfen, auf den unseligen Paragraph Concedit etc. sich berufend, die Lizenten erhoben und zur Sicherung der Zollerhebung sogar Schanzwerke auf mecklenburgischem Gebiet ge- baut. Alle Remonstrationen gegen solche Eingriffe in die Territorialrechte anderer Stände waren nicht berücksichtigt worden. ¹)
Es war nicht möglich solche Uebergriffe gut zu heissen, und sorgfältig musste bei dem Lehnbrief alles vermieden werden, was den Schweden auch nur den Schein einer Berechtigung ihrer Handlungen gewühren konnte. Die schwedischen Diplomaten hatten in Osnabrück und Stettin gezeigt, dass sie die Kunst verstanden, durch Anwendung an- scheinend wenig bedeutender Worte sich Anspruch auf grosse Rechte zu verschaffen. ²) Es galt auch in dem Kleyheschen Entwurf jedes Wort genau zu prüfen. Das Resultat der genauen Prüfung und längern Streitens war eben die Verwerfung des Projekts.— Die Reichshofräte verfassen nun ihrerseits einen Entwurf, der, wie gewünscht, lateinisch abge- fasst war und Schweden die Rechte gewährte, die ihm laut I. Pac. und Stettiner Rezess unzweifelhaft zukamen. ³)
Kleyhe glaubte ihn nach seinen Instruktionen für nicht genügend erachten zu müssen, doch schrieb er an seine Regierung um neue Verhaltungsmassregeln. Das war Ende 1655 oder Anfang 1656.¹)— Inzwischen war das polnische Ungewitter schon losge- brochen. Die reissenden Fortschritte Karl Gustavs verzögern neue Instruktionen. In Wien lässt dies und die wachsende ängstliche Besorgnis vor den Erfolgen des jungen, glücklichen, protestantischen Eroberers in der Nachbarschaft, endlich der Tod des Kaisers, 5) die Verhandlungen über die Investitur mehr und mehr ins Stocken und schliesslich zum Stillstand kommen.
Oestreicherseits musste man sich die Frage vorlegen, ob man das katholische Polen, den Blitzableiter gegen Schweden und Türken, ganz zu Grunde richten lassen solle, um dann ein um so mächtigeres, stets feindlich gesinntes, protestantisches Reich in der nächsten Nähe der Erbländer zu haben,— nahe Schlesien, nahe Böhmen, den so arg miss- handelten.— Man rüstet, schliesst kurz nach dem Tode des Kaisers Ferdinand ein Bündnis mit Polen, erklärt endlich im Namen Leopolds, des jungen Königs von Ungarn, den Krieg.— Kleyhe wird in höflicher Form bedeutet, dass er den Wiener Hof zu verlassen habe.)
Es liegt hier fern die Wechselfälle und wachsende Ausdehnung des folgenden Krieges zu verfolgen, nur das soll hervorgehoben werden, dass es sich an Schweden rächte noch nicht die Belehnung erhalten zu haben. Ungehindert fallen die Dänen in schwedisch- bremisches Gebiet ein. Sie erklären, man habe Schweden nicht als Reichsstand zu achten, da es dem Reiche noch nicht durch Eidespflicht verwandt sei; absichtlich verzögere es die Investitur, um ohne Richter sein Wesen treiben zu können, und so habe es sich selbst alles
¹) s. Pütter, Geist des westfäl. Friedens. Krabbe, Aus dem Leben Rostocks. v. Meiern acta pac. Westf. VI, 596. 621, 655. v. Meiern, acta pac. execut. II, 791, 797. v. Meiern, acta comit. Ratisbon. I, 356, 1131. Pufendorf, comm. rer. Suec. XXVI, 10. Pufendorf Carol. Gust. I, 42.
2) s. Odhner, Schwedens Politik.(Charakterist. des Salvius) p. 112 ff. Woltmann, Geschichte des westfäl. Friedens I p. 88— 92. Urkd. u. Akt. IV, 835, 923.
3) Bericht und Bewandnis. Beilage B. Lundorp, acta publ. VIII, 842 Abschn. 2.
4) s. Urkd. u. Akt. VII, 431. Bericht und Bewandnis p. 4.
)) Er tacb 4:-Mler 1657.
2. April 30. Juli 6..——. ) s. Pufendorf, Carol. Gust. IV, 38, am 5. ATuc 1657.


