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neuen Fehden, nach Lorbeeren und Beute. Sie trieben zum Krieg. Im verfallenden Polen hofften sie Ruhm und Reichtum wohlfeil zu gewinnen.
Doch wie, wenn dieser Krieg grössere Verwicklungen nach sich zog?
Weder war zu hoffen, dass das stets feindlich gesinnte Dänemark im Rücken stille sitzen würde, wenn Schweden im fernen Osten engagiert war, noch war dem Branden- burger zu trauen, den man so eben noch durch schnödes Verfahren bei den Stettiner Ver- handlungen verletzt hatte. Ja dieser war als Lehnsmann Polens gezwungen eine Schwe- den feindliche Stellung einzunehmen. Man wusste, wie ungern er sein angestammtes Pom- mern dahingegeben. Würde er nicht die Gelegenheit benutzen wollen, es wieder zu erobern?
Jedenfalls galt es die neu erworbenen deutschen Reichsländer vor jenen zu schützen und sich Rücken und Flanke zu decken. Das Reich musste die Länder in seinen Schutz nehmen.— Wenn man jetzt die Lehn holte, wollte man also nicht nur die notwendige Pflicht erfüllen, sondern auch etwaigen Feinden den Grund oder Vorwand entziehen, Schweden die Anerkennung als Reichsstand und des Stehens im Reichs- und Kreisschutz zu versagen.
Und in Wien schien man auf Erfüllung seiner Wünsche hoffen zu können. Der Kaiser war alt, gebrechlich, durch Unglücksschläge, wie den Tod seines begabten Sohnes Ferdinand, erschüttert, Krieg und Streit abgeneigt. Er sehnte sich nach Ruhe und Frieden. ¹)
Die Verhandlungen über die Investitur werden ernstlich in Angriff genommen. War man früher über Aeusserlichkeiten nicht hinausgekommen, so gelangt jetzt unsere Angelegenheit in ein weiteres Stadium: Man tritt in Beratung über Form und Inhalt des Lehnbriefs. ²)
Bald aber finden sich Schwierigkeiten in Menge. Die übertriebenen Forderungen der Schweden, meist begründet auf einseitige und unbillige Deutung des Friedensinstru- ments, einesteils, andernteils die unbezwingliche Abneigung und das nicht ungerechtfertigte Misstrauen des kaiserlichen Hofes hindern eine schnelle Uebereinkunft. 3
Ein von Kleyhe eingereichter Entwurf des Lehnbriefes wird von den zur Verhand- lung deputierten Reichshofräten für unannehmbar erklärt. Schweden nahm darin Rechte in Anspruch, die der Kaiser nicht ohne Weiteres gewühren konnte und wollte.
Vornehmlich war es die Frage der Reichsstandschaft Bremens, die damals wie später ihre dunkeln Schatten auf das Lehnsgeschäft warf. 3) Es waren ferner Klagen ein- gelaufen seitens der Bremer Domherren wegen Aufhebung des Kapitels, ¹) seitens Moriz von Nassau als„des Johanniter-Ordens in der Mark, Sachsen, Pommern und Wendland Meister“, 5) wegen Einziehung von Ordensgütern. Sie konnten in Wien, angesichts des früheren Verhaltens dazu, nicht unberücksichtigt bleiben.
Auch Mecklenburg fühlte sich arg beschwert, hatte Schweden doch fort und fort
1) s. Urkd. u. Akt. VII, 448. Pufendorf, Frid. Guil. V, 35.
²) s. darüber Lundorp, acta publ. VIII, 842 ff., dazu die weiter unten zu besprechende Sehrift: Be- richt und Bewandnis der Investitursache zwischen den Römisch-Kaiserlichen und Königlich-Schwedischen May. May bishero traktirt,. 1662. 40.
³) Pufendorf, Frid. Guil. VIII, 57. Pufendorf, Carol. Gust. V, 21, 120. VII, 105.
4) s. I. Pac. Osn. X, 7. Volmars Tagebuch in Cortrejus, corp. jur. publ. IV, 400, 473. v. Meiern, acta pac. Westfal. III, 386. Moser, Erläuterungen des westf. Friedens II, 214 ff. Lundorp, act. publ. VI 659, 660. v. Meiern, act. comitial. Ratisbon. I, 190, 658.
5) Er war von der Siegener Linie, s. Urkd. u. Akt. IX, p. 507. v. Meiern, acta execut. pac. I, 831. Moser, Erläuterungen II, 357.


